DAS nennst du klar und sauber? Das nenne ich "Willkuer".Uwe hat geschrieben: das ist jetzt schon klar geregelt und sauber geregelt.
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Die Entscheidung trifft der ABH-Sachbearbeiter.
Sorry, aber eine solch "wichtige" Entscheidung (und mit dem neuen Entwurf ist sie noch viel wichtiger als vorher!) darf man meiner Meinung nach doch nicht 100% einem Sachbearbeiter in die Haende geben! Bzw. dann muesste auch ein sofortiges Widerspruchsrecht festgelegt sein.
Ein Sachbearbeiter soll Sachen bearbeiten und keine Entscheidungen treffen!
Der ist morgens schlecht aufgestanden, seine Frau hatte gestern "Kopfschmerzen" oder dem passt einfach deine Jacke nicht - und schwupps darf deine Frau nicht einreisen, weil sie ja fuer einen Integrationskurs verpflichtet waere!
Vielleicht gefaellt ihm auch einfach der Akzent deiner Frau nicht und deshalb "will" er sie ploetzlich nicht verstehen... oder er nuschelt vor sich hin...
Auch wenn es bestimmt 98,5% der Sachbearbeiter nach bestem Wissen und Gewissen machen werden. Die restlichen 1,5% duerfen diese "Chance" erst gar nicht kriegen!!
Nach 2 oder 3 Jahren darf man gerne eine Art Test einfuehren. Sowas wie "verstehen sie langsam und deutlich gesprochene Nachrichten im TV" oder "lesen sie diesen (einfachen) Zeitungsbericht und beantworten sie ein paar Fragen". Aber das bitteschoen kontrolliert und nicht im Ermessensspielraum eines "Sachbearbeiters".
Ausserdem muss der Staat auch "bezahlbare" Deutschkurse fuer Auslaender anbieten, wenn er sowas verlangt. Muss/Soll ja nicht kostenlos sein!


