Visum zur Einreise (Hochzeit) Fragen über Fragen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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sue

Visum zur Einreise (Hochzeit) Fragen über Fragen

Beitrag von sue »

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der die ganze Geschichte schon einmal mitgemacht hat. Ich bin üner jeden Tip dankbar.
Wir (er: aus Ru, sie: Dt) wollen in Deu heiraten. Die Genehmigung vom OLG liegt auch schon vor, im August ist es soweit. Nun habe ich einige Fragen zum Visum. Ich bin Studentin, werde aber von Eltern unterstützt und geh arbeiten. Es wird zwar nicht üppig werden,aber es wird reichen. Muss man bei der deutschen ABH ein Minimum Einkommen vorweisen?
Nächstes Problem Krankenversicherung, ich bin privat versichert, kann mein zuk. Mann sich gesetzlich versichern lassen? Oder kann mir jemand eine günstige Private Versicherung nennen? Vielen Dank erstmal.
Die Ahnungslose sue
Glider
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Beitrag von Glider »

Krankenversicherung:
Gesetzlich Krankenversichern ist solange nicht möglich, wie dein Gutester keine sozversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
Ggf. freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Kasse, dort aber nachfragen und Preise vergleichen.
Private KV: Angebote einholen.
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Zejtnot
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Re: Visum zur Einreise (Hochzeit) Fragen über Fragen

Beitrag von Zejtnot »

sue hat geschrieben:Muss man bei der deutschen ABH ein Minimum Einkommen vorweisen?
In Deutschland noch nicht, in Österreich schon ja. :? (Achtung, gilt meines Wissens nur für Familienzusammenführung und Heirat. Man möge mich korrigieren.)
Zeppelin
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Re: Visum zur Einreise (Hochzeit) Fragen über Fragen

Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot_ hat geschrieben: In Deutschland noch nicht, in Österreich schon ja. :? (Achtung, gilt meines Wissens nur für Familienzusammenführung und Heirat. Man möge mich korrigieren.)
Jein.
Quatsch, ist schon richtig. In dem Sinne braucht man ab dem Zeitpunkt der Eheschließung kein Einkommen nachweisen.

Aaaaber: Jemand muss für die Zeit zwischen Einreise und Heirat eine Verpflichtungserklärung (VE) abgeben und dieserjenige Welcher muss dafür durchaus ein erforderliches Mindesteinkommen haben.

Die VE macht man in manchen Bundesländern direkt bei der ABH, in manchen beim Ordnungsamt oder Regierungspräsidium und in Berlin z.B. beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Dieses ist nicht identisch mit der ABH.

Die VE muss auch nicht direkt vom Einlader selbst kommen, sondern kann auch von einer dritten Person abgegeben werden, die bereit ist, das Risiko zu tragen und genug Einkommen oder Vermögen hat.

Der Grund ist, dass die Zeit vor der Heirat - rechtlich gesehen - eine ganz normale Besuchsreise ist.

Grüße,
Zeppelin
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