Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrechts?
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fremantle
Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrechts?
Was sind nun eigentlich nach den jüngsten Neuerungen (Nachbarthread) die Vorteile, und damit auch der Sinn, eine Aufenthaltsgenehmigung, ob befristet oder dauerhaft, zu haben?
Reicht es im Allgemeinen denn nicht aus, mit Businessvisum in Russland zu Wohnen und gegebenenfalls sich um eine Arbeitsgenehmigung zu kümmern?
An was ist eine Arbeitsgenehmigung geknüpft?
In wie weit kann ich in Russland als Ausländer "selbständig" Arbeiten, sozusagen als Freier Mitarbeiter?
Ich mach mir grad Gedanken, auf welche Art und Weise ich diesmal nach Russland gehe, denn bisher war das alles nicht so ein Problem, da kurzfristig, als "Praktikant" oder wie auch immer. Ich hab mich darum nie gekümmert, das hat immer die Firma für mich übernommen (und wird es ja auch hoffentlich wieder).
Reicht es im Allgemeinen denn nicht aus, mit Businessvisum in Russland zu Wohnen und gegebenenfalls sich um eine Arbeitsgenehmigung zu kümmern?
An was ist eine Arbeitsgenehmigung geknüpft?
In wie weit kann ich in Russland als Ausländer "selbständig" Arbeiten, sozusagen als Freier Mitarbeiter?
Ich mach mir grad Gedanken, auf welche Art und Weise ich diesmal nach Russland gehe, denn bisher war das alles nicht so ein Problem, da kurzfristig, als "Praktikant" oder wie auch immer. Ich hab mich darum nie gekümmert, das hat immer die Firma für mich übernommen (und wird es ja auch hoffentlich wieder).
Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Moin fremantle.
- man muss nicht alle halbe Jahre das Land verlassen, wieder einreisen und sich neu registrieren lassen, sondern kann drei Jahre oder mit dauerhafter (die man beantragen darf, wenn man ein Jahr mit befristeter in RUS lebt) fünf Jahre bleiben und muss sich halt nur jährlich melden
- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
- man hat automatisch eine - generelle - Arbeitserlaubnis, d.h. man kann problemlos den Arbeitgeber wechseln, ohne dass man gleich eine neue Arbeitserlaubnis braucht.
Für mich hat sie ihren Sinn verloren, weil man nun trotz befristeter AE als Nicht-GUS-Ausländer eine Arbeitserlaubnis nach dem allgemeinen (langwierigen, umständlichen, aufwendigen) Verfahren beantragen muss. Natürlich kann man auch mit Businessvisum und Arbeitserlaubnis in RUS arbeiten, das machen viele, wobei vorzugswürdig ein Arbeitsvisum wäre - weil man dann auch nicht alle halbe Jahre raus muss und das Visum vor Ort verlängern kann und das Businessvisum eigentlich nur für solche Leute vorgesehen ist, die immer mal zu Geschäftszwecken nach Russland kommen.
Um die Arbeitserlaubnis kann sich ein GUS-Ausländer selber kümmern, die gilt dann auch generell - er kann also heute da und morgen dort arbeiten, Wurscht. Für solche wie uns muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis beantragen - wir hier in meiner Firma sind gerade mal wieder dabei. Drei Etappen: 1. Beantragung einer Genehmigung durch das "Arbeitsamt" (centr zanjatosti naselenia), dass die Einstellung eines Ausländers sinnvoll ist. 2. Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung eines Ausländers und 3. parallel dazu oder anschließend Beantragung der Arbeitserlaubnis für den Ausländer - beides im Föderalen Migrationsdienst. Die Arbeitserlaubnis gilt ein Jahr, ist an den Arbeitgeber gebunden, der sie für dich beantragt hat, und sie wird dann nicht einfach verlängert, sondern der ganze Zirkus geht wieder von vorne los. In diesem Zusammenhang kann der Arbeitgeber auch eine Einladung für ein Arbeitsvisum beantragen.
Als freier Mitarbeiter arbeiten geht wohl nicht, weil du in jedem Fall (auch wenn kein Arbeitsvertrag, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen wird) eine Arbeitserlaubnis brauchst. Zumindest wird sich wegen der drastischen Geldstrafen für Verletzung der Ausländervorschriften kaum eine Firma finden, die bereit ist, das Risiko einzugehen und sich dann mit dem Föderalen Migrationsdienst rumzustreiten, wenn das auffliegt.
Selbständig arbeiten als sogenannter Privatunternehmer ginge schon, aber soweit ich weiß, dürfen sich nur Personen mit Aufenthaltserlaubnis als Unternehmer registrieren.
Je nachdem, ob du schon eine Firma hast, die dich einstellen wird, sollte schon jetzt begonnen werden, die Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis zu beantragen - das kann zwei Monate dauern, bis alles fertig ist. In Moskau gibt es Agenturen, die einem für Geld etwas Arbeit abnehmen, in Piter sicher auch. Wenn ihr das mit dem Arbeitsvisum nicht hinkriegt, ist nicht so wild, dann komm erst mal mit Businessvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis wird es nicht gehen.
Früher hatte die Aufenthaltserlaubnis (AE) mehrere Vorteile, die den ganzen elenden Aufwand um ihre Beantragung noch irgendwie rechtfertigten, z.B.:fremantle hat geschrieben:Was sind nun eigentlich nach den jüngsten Neuerungen (Nachbarthread) die Vorteile, und damit auch der Sinn, eine Aufenthaltsgenehmigung, ob befristet oder dauerhaft, zu haben?)
- man muss nicht alle halbe Jahre das Land verlassen, wieder einreisen und sich neu registrieren lassen, sondern kann drei Jahre oder mit dauerhafter (die man beantragen darf, wenn man ein Jahr mit befristeter in RUS lebt) fünf Jahre bleiben und muss sich halt nur jährlich melden
- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
- man hat automatisch eine - generelle - Arbeitserlaubnis, d.h. man kann problemlos den Arbeitgeber wechseln, ohne dass man gleich eine neue Arbeitserlaubnis braucht.
Für mich hat sie ihren Sinn verloren, weil man nun trotz befristeter AE als Nicht-GUS-Ausländer eine Arbeitserlaubnis nach dem allgemeinen (langwierigen, umständlichen, aufwendigen) Verfahren beantragen muss. Natürlich kann man auch mit Businessvisum und Arbeitserlaubnis in RUS arbeiten, das machen viele, wobei vorzugswürdig ein Arbeitsvisum wäre - weil man dann auch nicht alle halbe Jahre raus muss und das Visum vor Ort verlängern kann und das Businessvisum eigentlich nur für solche Leute vorgesehen ist, die immer mal zu Geschäftszwecken nach Russland kommen.
Um die Arbeitserlaubnis kann sich ein GUS-Ausländer selber kümmern, die gilt dann auch generell - er kann also heute da und morgen dort arbeiten, Wurscht. Für solche wie uns muss der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis beantragen - wir hier in meiner Firma sind gerade mal wieder dabei. Drei Etappen: 1. Beantragung einer Genehmigung durch das "Arbeitsamt" (centr zanjatosti naselenia), dass die Einstellung eines Ausländers sinnvoll ist. 2. Beantragung der Erlaubnis zur Beschäftigung eines Ausländers und 3. parallel dazu oder anschließend Beantragung der Arbeitserlaubnis für den Ausländer - beides im Föderalen Migrationsdienst. Die Arbeitserlaubnis gilt ein Jahr, ist an den Arbeitgeber gebunden, der sie für dich beantragt hat, und sie wird dann nicht einfach verlängert, sondern der ganze Zirkus geht wieder von vorne los. In diesem Zusammenhang kann der Arbeitgeber auch eine Einladung für ein Arbeitsvisum beantragen.
Als freier Mitarbeiter arbeiten geht wohl nicht, weil du in jedem Fall (auch wenn kein Arbeitsvertrag, sondern ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen wird) eine Arbeitserlaubnis brauchst. Zumindest wird sich wegen der drastischen Geldstrafen für Verletzung der Ausländervorschriften kaum eine Firma finden, die bereit ist, das Risiko einzugehen und sich dann mit dem Föderalen Migrationsdienst rumzustreiten, wenn das auffliegt.
Selbständig arbeiten als sogenannter Privatunternehmer ginge schon, aber soweit ich weiß, dürfen sich nur Personen mit Aufenthaltserlaubnis als Unternehmer registrieren.
Je nachdem, ob du schon eine Firma hast, die dich einstellen wird, sollte schon jetzt begonnen werden, die Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnis zu beantragen - das kann zwei Monate dauern, bis alles fertig ist. In Moskau gibt es Agenturen, die einem für Geld etwas Arbeit abnehmen, in Piter sicher auch. Wenn ihr das mit dem Arbeitsvisum nicht hinkriegt, ist nicht so wild, dann komm erst mal mit Businessvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis wird es nicht gehen.
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Ich sehe zwei Vorteile:
(1) Wenn Russland irgendwann einmal eine Regelung analog zu den Schengenvisa einfuehrt - Aufenthalt maximal 90 Tage pro Halbjahr oder so - dann fliegt man ohne Wohnrecht raus.
(2) Mit dem vid na zhitelstvo darf man weiterhin ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten - den bekommt man aber erst ein Jahr nach der Vremennoje Prozhivanie.
Ansonsten stimme ich Manu vollkommen zu.
(1) Wenn Russland irgendwann einmal eine Regelung analog zu den Schengenvisa einfuehrt - Aufenthalt maximal 90 Tage pro Halbjahr oder so - dann fliegt man ohne Wohnrecht raus.
(2) Mit dem vid na zhitelstvo darf man weiterhin ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten - den bekommt man aber erst ein Jahr nach der Vremennoje Prozhivanie.
Ansonsten stimme ich Manu vollkommen zu.
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fremantle
1) Ich hoffe nicht.Zejtnot_ hat geschrieben:Ich sehe zwei Vorteile:
(1) Wenn Russland irgendwann einmal eine Regelung analog zu den Schengenvisa einfuehrt - Aufenthalt maximal 90 Tage pro Halbjahr oder so - dann fliegt man ohne Wohnrecht raus.
(2) Mit dem vid na zhitelstvo darf man weiterhin ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten - den bekommt man aber erst ein Jahr nach der Vremennoje Prozhivanie.
Ansonsten stimme ich Manu vollkommen zu.
2) So lange wollte ich eigentlich dann doch nicht bleiben. Drei Jahre etwa werden mir wohl reichen, aber vielleicht kommt auch alles anders, wer weiss.
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fremantle
Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Na, dass ist aus Petersburg nicht so schlimm. Mal ein Abstecher übers WE nach Finnland oder Estland, oder auch mal Urlaub wo anders...manuchka hat geschrieben:Früher hatte die Aufenthaltserlaubnis (AE) mehrere Vorteile, die den ganzen elenden Aufwand um ihre Beantragung noch irgendwie rechtfertigten, z.B.:
- man muss nicht alle halbe Jahre das Land verlassen, wieder einreisen und sich neu registrieren lassen, sondern kann drei Jahre oder mit dauerhafter (die man beantragen darf, wenn man ein Jahr mit befristeter in RUS lebt) fünf Jahre bleiben und muss sich halt nur jährlich melden
In wie weit kostet mich als Verheirateter mit einer Russin das Visum? Ich meine zu wissen, dass zu mindest für meine Liebste dann das Visum kostenfrei sein wird.manuchka hat geschrieben:- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
Das wär viel wert, das stimmt!manuchka hat geschrieben:- man hat automatisch eine - generelle - Arbeitserlaubnis, d.h. man kann problemlos den Arbeitgeber wechseln, ohne dass man gleich eine neue Arbeitserlaubnis braucht.
Na gut. Letztlich muss ich mich auf meine Firma verlassen. Was aber passiert, in dem Falle, dass ich keine Arbeitserlaubnis habe, mein Arbeitgeber mich aber trotzdem anstellt, dann plötzlich kontrolliert wird - mit mir. Ich meine, was gibt es da so an Strafen? Ausweisung? Einreiseverbot?manuchka hat geschrieben:Für mich hat sie ihren Sinn verloren, weil man nun trotz befristeter AE als Nicht-GUS-Ausländer eine Arbeitserlaubnis nach dem allgemeinen (langwierigen, umständlichen, aufwendigen) Verfahren beantragen muss. Natürlich kann man auch mit Businessvisum und Arbeitserlaubnis in RUS arbeiten, das machen viele, wobei vorzugswürdig ein Arbeitsvisum wäre (...)
Das ist ja sehr ärgerlich. Meine Firma ruft mich zwar, aber ich hatte mit dem Gedanken gespielt, nach einer Weile zu wechseln, weil letztens die Stimmung nicht mehr so toll war, die halbe Manschaft ausgewechselt.manuchka hat geschrieben:Die Arbeitserlaubnis gilt ein Jahr, ist an den Arbeitgeber gebunden, der sie für dich beantragt hat, und sie wird dann nicht einfach verlängert, (...)
Je nachdem, ob du schon eine Firma hast, die dich einstellen wird, sollte schon jetzt begonnen werden, (...) dann komm erst mal mit Businessvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis wird es nicht gehen.[/quote]
Hmm, ja so wird es wohl laufen.
Danke Manu, für die preisgabe deines fundierten Fachwissens!
Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Ja, aber du darfst voll blechen. Schliesslich bist ein reicher West-Sack, den man nach Belieben ausnehmen kann/darf/muss.fremantle hat geschrieben:In wie weit kostet mich als Verheirateter mit einer Russin das Visum? Ich meine zu wissen, dass zu mindest für meine Liebste dann das Visum kostenfrei sein wird.manuchka hat geschrieben:- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
- Zejtnot
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Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Und danach erneut registrieren, erneut auf die Ämter, ... ach nee, dann doch lieber meine Vremennoje Prozhivanie.fremantle hat geschrieben:Na, dass ist aus Petersburg nicht so schlimm. Mal ein Abstecher übers WE nach Finnland oder Estland, oder auch mal Urlaub wo anders...
Also mindestens mit den letzten Visaerleichterungen sollte nun für Ehepartner das Visum kostenlos sein. ABER, nur wenn die Ehefrau einlädt. Dich wird aber Dein Arbeitgeber einladen, wenn ich es richtig verstehe.In wie weit kostet mich als Verheirateter mit einer Russin das Visum? Ich meine zu wissen, dass zu mindest für meine Liebste dann das Visum kostenfrei sein wird.manuchka hat geschrieben:- man spart sich die Kosten für Einladung und Visum
Verstöße gegen die Beschäftigungsregeln für Ausländer werden seit Januar mit bis zu 700.000 Rubel Strafe geahndet. (Und ich vermute: Ferner riskierst Du einen Eintrag in irgendwelche Datenbanken und bekommst dann im schlimmsten Fall keine russischen Visa mehr.)Was aber passiert, in dem Falle, dass ich keine Arbeitserlaubnis habe, mein Arbeitgeber mich aber trotzdem anstellt, dann plötzlich kontrolliert wird - mit mir. Ich meine, was gibt es da so an Strafen? Ausweisung? Einreiseverbot?
Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Diese Visaerleichterungen beziehen sich aber immer auf Visa die zwar 3 Jahre oder so gueltig sein koennen, dafuer aber nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Halbjahr ermoeglichen.Zejtnot_ hat geschrieben:Also mindestens mit den letzten Visaerleichterungen sollte nun für Ehepartner das Visum kostenlos sein. ABER, nur wenn die Ehefrau einlädt. Dich wird aber Dein Arbeitgeber einladen, wenn ich es richtig verstehe.
Also nichts um im anderen Land zu leben und zu arbeiten...
Derartige Jahresvisa wie es fuer Russland gibt, gibt es naemlich fuer Deutschland gar nicht. Dafuer braucht man dann eine Aufenthaltserlaubnis.
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fremantle
Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Oh-Ha, das ist viel. Und diesen Eintrag möchte ich auchnicht unbedingt haben.Zejtnot_ hat geschrieben:Verstöße gegen die Beschäftigungsregeln für Ausländer werden seit Januar mit bis zu 700.000 Rubel Strafe geahndet. (Und ich vermute: Ferner riskierst Du einen Eintrag in irgendwelche Datenbanken und bekommst dann im schlimmsten Fall keine russischen Visa mehr.)
Eure Antworten bringen mich doch nochmal zum überlegen, bisher war das alles kein Problem, aber mit den neuen Gesetzen... Also gut, Businessvisum - Arbeitserlaubnis und dann später AE sollten der Weg sein.
- Zejtnot
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Re: Was sind eigentlich die Vorteile des offiziellen Wohnrec
Ja, Kosten und Aufwand für eine Arbeitserlaubnis sollte Dein Arbeitgeber schon aufbringen! Ein Wechsel bleibt Dir ja offen - ein neuer Arbeitgeber kann ja eine weitere Arbeitsgenehmigung beantragen.
Entfernt kenne ich Leute mit Einreiseverbot ... wenn einen das nicht nur beruflich sondern auch privat trifft, ist es wirklich hart. Würde ich - egal ob mit hoher oder mit niedriger Geldstrafe - vermeiden wollen. Ich weiß nicht, ob ein Verstoß gegen die Arbeitsgesetze zu so etwas führen kann, aber ich will es auch gar nicht wissen sondern bin lieber gleich brav.
Ich hätte auch vorher nichts riskiert. Immerhin hast Du ja mit Deinem Lebenspartner einen engen Bezug zu Russland und solltest daher nichts riskieren.bisher war das alles kein Problem, aber mit den neuen Gesetzen
Entfernt kenne ich Leute mit Einreiseverbot ... wenn einen das nicht nur beruflich sondern auch privat trifft, ist es wirklich hart. Würde ich - egal ob mit hoher oder mit niedriger Geldstrafe - vermeiden wollen. Ich weiß nicht, ob ein Verstoß gegen die Arbeitsgesetze zu so etwas führen kann, aber ich will es auch gar nicht wissen sondern bin lieber gleich brav.

