Russischer Pass für in Russland geborene Deutsche

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Perestroika

Russischer Pass für in Russland geborene Deutsche

Beitrag von Perestroika »

Liebe Forum-Mitglieder,

vor kurzem habe ich gehört, dass es neue Gesetze gibt, die es "Exil Russen" erlauben, wieder die russische Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Bin in Russland geboren und lebe seit 35! Jahren in Deutschland. Natürlich habe ich schon lange den deutschen Pass.

Jetzt würde ich aber gerne auch den Russischen Pass haben, dh Doppelte Staatsbürgerschaft, denn den deutschen Pass will ich nicht abgeben.

FRAGEN:
1. Wo muss ich das beantragen ?
2. Was muss ich beachten ?

Danke für eure Antworten
fremantle

Beitrag von fremantle »

Ich habe vor kurzem gehört, dass Türken, die nach (ich glaube) 2000 ihre Türkische Staatsangehörigkeit aufgaben, um die Deutsche zu erlangen und nach Erhalt derer die Türkische wieder annahmen, verurteilt wurden und ihnen die Deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt wurde.
___

So noch mal schnell gegooglet bestätigt das:

http://www.migrationsrecht.net

und hier steht zu mindest auch, dass Deutsch-Russen davon betroffen wären:
http://www.123recht.net/article.asp?a=11827
Zuletzt geändert von fremantle am 28 Mär 2007, 11:01, insgesamt 3-mal geändert.
Noire_chatte

Beitrag von Noire_chatte »

Von welcher Seite soll das Gesetzt denn ausgehen. Von der rus oder deu Seite?
Denn wenn beispielsweise Russland erlaubt die rus Staatsbürgerschaft zu erlangen, ohne die bestehende aufzugeben, ist nicht gesagt, dass man die Deutsche dadurch nun nicht verliert. Also es müsste dann schon ein Gesetzt geben, was beide Länder unterschreiben. Und ich sehe keinen Grund, warum Deutschland eine Ausnahme für Exilrussen machen sollte.
Perestroika

Beitrag von Perestroika »

Ich denke, man sollte das ganze aus russischer Sicht betrachten, denn Russland will ja die Rückführung ehemaliger ausgewanderter Bürger fördern.

http://www.eurasischesmagazin.de/artike ... D=20060811

Bei den tükischen Staatsbürgern liegt der Fall anders, denn es geht dabei wohl um diejenigen, die auf deutschem Boden geboren wurden.
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harald63
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Beitrag von harald63 »

Bei den Türken war es wohl so, dass die bei der Einbürgerung den türkischen Pass abgeben mussten, die Türkei aber doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. D.h. viele, die gerade eben die türkische Staatsbürgerschaft verloren hatten - um eingebürgert zu werden - beantragten nun wiederum die türkische Staatsbürgerschaft. Es ging im Prinzip um die Ausnutzung eines Schlupflochs.

Ansonsten: Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit ordentlich erhalten hat, ist man juristisch genauso Deutscher wie jeder andere.
fremantle

Beitrag von fremantle »

Also ich an Deiner Stelle würde mir da nochmal proffessionelle Hilfe holen, z.B. durch einen anonymen Anruf bei Deiner deutschen Meldebehörde oder der lokalen Ausländerbehörde. Nicht dass Du erst hinterher schlauer, aber unglücklicher bist... denn mir kommt das alles hier zu diesem speziellen Thema eher vor wie Spekulatius.
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wolk0815
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Beitrag von wolk0815 »

Hallo Perestroika,
will mich als Frischling hier zu Wort melden.
Der Gesetzestext steht unten.
Kann mir nicht vorstellen, dass Punkt (2) regelmässig Anwendung findet. D.h. man es nur kurz beantragen muss und es dann auch genehmigt wird (da man es ja schön ordentlich beantragt hat)
Kurz heisst das erst einmal: beantragst du die russ. Staatsangehörigkeit und man bekommt Wind davon, dann kann dir die deutsche aberkannt werden. Auch wenn der andere Staat dir die Doppelte Staatsang. erlaubt, so gehts nach deutschen Recht nicht. Da hilft dann nachher auch kein Jammer in Richtung Wusste ich nicht ! (nicht ohne Grund musste man ja den anderen Pass bei Erhalt des Dtsch. abgeben .. ausserdem schützt Unwissenheit fast nie vor rechtlichen Konsequenzen).
Ich würde da also tunlichst die Finger lassen (wenns nur um einfachere Einreise nach Russland gehen würde (deinen Grund kenne ich ja nicht), schon gleich 3x)

§ 25 StAG

(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag ... des gesetzlichen Vertreters erfolgt, ... der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.

(2) 1Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. 2Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. 3Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. 4Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.

(3) (weggefallen)

Was ganz anderes..so aus Neugier/Unwissen: bekommt man durch Geburt auf russ. Hoheitsgebiet deren Staatsangehörigkeit ?? Wenn nicht, wärst du ja (leider) dann nicht einmal Exilrusse.
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Soweit ich weiß, erlaubte Russland auch früher seinen ehemaligen Staatsbürgern, sich wiedereinbürgern zu lassen (und in Deutschland geht das auch). Aber es gibt keine legale Möglichkeit, in diesem Fall beide Pässe zu behalten, weil weder Russland noch Deutschland in diesem Fall die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennen.

Ausnahmen sind Angehörige von Staaten, zwischen denen ein bilaterales Abkommen über die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft besteht, außerdem übergesiedelte Russlanddeutsche (danke Kroschka für den Hinweis), die in Deutschland einen deutschen Pass bekommen, aber ihren russischen nicht abgeben müssen, und Kinder deutsch-russischer Paare, die auch beide Staatsangehörigkeiten haben dürfen (aber sich evtl. als Erwachsene dann irgendwann entscheiden müssen, welche sie behalten wollen).

Das neue Gesetz, von dem hier gesprochen wurde, erleichtert und verkürzt nur den Prozess der Wieder- oder Neuerlangung der russischen Staatsbürgerschaft, denn üblicherweise ist das eine lange Prozedur, nach der ein Ausländer erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen muss, dann - nachdem er ein Jahr lang mit der in RUS gelebt hat, eine unbefristete (vid na zhitelstvo) und erst dann irgendwann kann man Antrag auf Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft stellen. Diese Prozedur wird für "Volksgenossen" (so-otechestvenniki), die nach dem Zerfall der UdSSR (vor allem, aber wohl nicht nur) in den ehemaligen Sowjetrepubliken wohnen blieben und deswegen nun entweder keine oder eine andere als die russische Staatsangehörigkeit haben und ja keine Ausländer im eigentlichen Sinne sind, erleichtert, und es gibt ein sogenanntes nationales Programm zur Rückführung dieser Menschen nach Russland (mit Reisekostenbeteiligung, Zurverfügungstellung von Wohnraum, Zuweisung von Arbeitsplätzen etc.). Natürlich werden die meisten dorthin übergesiedelt, wo es dem Staat passt und wo er Leute braucht, die alle in die großen Städte abgewandert sind. Ich glaube nicht, Perestrojka, dass dieses Gesetz insofern auf deinen Fall passt.
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Beitrag von Zeppelin »

wolk0815 hat geschrieben:... § 25 StAG
Dem ist nichts hinzuzufügen. - siehe auch sonstige Beiträge.
Es ist wirklich dringend davon abzuraten, hierbei irgend welche Tricks zu probieren.
Den russ. pass kan man zwar relativ leicht (zurück-)bekommen, aber dann wird man den dt. los und bekommt den nicht nicht so einfach wieder.

Z.
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Beitrag von Zejtnot »

fremantle hat geschrieben:Ich habe vor kurzem gehört, dass Türken, die nach (ich glaube) 2000 ihre Türkische Staatsangehörigkeit aufgaben, um die Deutsche zu erlangen und nach Erhalt derer die Türkische wieder annahmen, verurteilt wurden und ihnen die Deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt wurde.
Genau, dies war ein großes Problem. Mit einem Schlag wurden 50.000 deutsche Türken ausgebürgert - die deutschen Behörden hatten in Ankara angefragt, wer (heimlich) wieder die türkische Staatsbürgerschaft beantragt hatte. Allen, die dieses scheinbaere Schlupfloch genutzt hatten - für die deutsche Staatsbürgerschaft die türkische abgeben, dann aber heimlich die türkische wieder annehmen -, wurde mit einem Schlag der deutsche Pass abgenommen.

Selbst wenn also irgendwelche Freunde von Dir den russischen Pass erfolgreich wiederbekommen haben, würde ich von solchen Tricks Abstand nehmen.

Es gibt eine kleine Ausnahme: Man kann sich schriftlich bestätigen lassen, dass Deutschland einer zweiten Staatsbürgerschaft zustimmt, wenn weiterhin "eine enge Beziehung zu Deutschland" besteht. Dies wird wohl bei in Deutschland geborenen Deutschen, die jetzt aber in Russland wohnen, angenommen. In solch einem Fall riskiert man dann nicht den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. (Soweit ich weiß, spielt aber Russland wieder nicht mit - denn auch hier sind doppelte Staatsbürgerschaften nur mit wenigen "anderen Pässen" möglich, Turkmenistan, zum Beispiel.)

Außerdem: Wenn man als Deutscher mit russischem Pass mal in Russland festgenommen wird - kommt ja vor -, hilft einem die deutsche Botschaft nur noch marginal. Denn man ist ja in diesem Land erst einmal Russe.
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