Dann möchte ich mal folgendes zum Denkanstoss geben:Es gibt eine kleine Ausnahme: Man kann sich schriftlich bestätigen lassen, dass Deutschland einer zweiten Staatsbürgerschaft zustimmt, wenn weiterhin "eine enge Beziehung zu Deutschland" besteht. Dies wird wohl bei in Deutschland geborenen Deutschen, die jetzt aber in Russland wohnen, angenommen.
Es ist doch denkbar, dass jemand, der einst in der ehemaligen Sowjetunion geboren wurde und schon lange in Deutschland lebt, hier eine Familie gegründet hat, mitunter Kinder hat, die wiederum in Deutschland geboren wurden.
Nun hat man ebenfalls "eine enge Beziehung zu Russland", weil dort noch Verwandte leben und man entschliesst sich, für einige Jahre nach Russland zurückzukehren. Weshalb sollte man dann die deutsche Staatsbürgerschaft verneinen ?



