Wie funktioniert eine Scheidung nach russischem Recht?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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inafisch

Wie funktioniert eine Scheidung nach russischem Recht?

Beitrag von inafisch »

Hallo,
mein Freund möchte sich von seiner Frau scheiden lassen. Sie leben beide in Deutschland, sind aber russische Staatsbürger und haben in der UdSSR geheiratet.
D.h. sie werden nach russischem Recht geschieden. Aber wie genau ist das? Braucht er wie in Deutschland auch ein Trennungsjahr? Er meint, nach russischem Recht sei das nicht nötig.

inafisch
Monzi

Beitrag von Monzi »

Erfahrungsbericht - keine rechtliche Beratung!

Meine Freundin hat sich damals richterlich scheiden lassen. Ging relativ schnell und auch recht günstig.

Ablauf: Anmeldung der Scheidung beim lokalen Gericht (ob es ein besonderes sein muss könnte ich für dich herausfinden). Dann findet eine erste mündliche Verhandlung statt. Die Ehepartner werden aufgefordert, der Scheidung schriftlich zuzustimmen. Nächste Verhandlung: Das Urteil wird verlesen. Gedauert hat es bei meiner Freundin ca. 4 Monate - sie lebten allerdings vorher auch schon 3 Jahre auseinander - er in Georgien und sie in Moskau. Ein Gerichtstermin platzte (ein dritter Termin wurde notwendig), da ihr damals Noch-Ehemann "wie vom Erdboden verschluckt" war und diese Aufforderung zur Zustimmung mehrmals nicht zugestellt worden konnte.

Eine genaue rechtliche Beratung kann ich dir leider nicht geben - aus purer Unkenntnis des russischen Rechtssystemes heraus. Themen wie Unterhaltsforderungen wurden nicht angesprochen. Wie es ist, sich ohne Zustimmung scheiden zu lassen, kann ich dir leider nicht sagen. Problematisch wird es, so hat es mir meine Freundin erzählt, jedoch bei dem Thema Sorgerecht. Aber hier könnte ich dir frühestens in einem Jahr einen Leidensbericht geben, wir sind gerade mitten übern "Updaten" ;-)

Liebe Grüße
Stefan
inafisch

Beitrag von inafisch »

Danke für die Antwort. :)
Das hört sich ja schon mal nicht so kompliziert an.

Leider muss mein Freund noch mit seiner Frau zusammenleben (Duldung in Deutschland - und sie setzt ihn ziemlich unter Druck). Sie würde vermutlich Verzögerungen erzeugen wollen.

Daher ist es so wichtig für ihn zu wissen, ob er vorher schon getrennt leben muss. Wenn nicht, wäre es für ihn viel leichter.

Er wird natürlich einen Anwalt beauftragen, möchte nur vorher ein bisschen an Infos haben.

inafisch
Monzi

Beitrag von Monzi »

also in unserem Fall war es nicht besonders kompliziert. Primär ging es darum, den Eintrag aus dem Pass zu bekommen (das man verheiratet ist) und nach der (übrigens schon lange vor meiner Zeit ;-) ) erfolgten räumlichen Trennung auch die juristische Trennung zu vollziehen.

Es haben aber in diesem Fall beide Ehepartner der Scheidung zugestimmt. Wie es ohne diese Einigung funktioniert, kann ich dir mangels Erfahrung leider nicht sagen. Wird schon irgendwie gehen.

Blöde Frage an unsere Juristen: Die Aufenthaltsgenehmigung ist doch an die Fortführung der Ehe gebunden, oder?
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Die einvernehmliche Scheidung in Russland ist durch das Standesamt möglich, und eine richterliche ist nur dann nötig ist, wenn minderjährige Kinder da sind oder einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt. Der Scheidungsprozess kann mit dem Vermögensteilungsprozess zusammen abgehandelt werden, aber dann halt richterlich.

Wenn beide mit der Scheidung einverstanden sind, fragt auch kein Mensch nach den Motiven - sie wollen nicht mehr und fertig, da muss auch kein Versöhnungsversuch gemacht werden.
Wenn einer nicht einverstanden ist, soll das Gericht feststellen, dass das weitere Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Vorher soll auch ein Versöhnungsversuch stattfinden, aber wenn der scheitert und/oder einer der beiden auf der Scheidung besteht, wird geschieden.
Von Trennungszeit steht im russischen Familiengesetz nichts.

Wo lassen sie sich denn scheiden - in DE oder in RUS?
Monzi hat geschrieben:Blöde Frage an unsere Juristen: Die Aufenthaltsgenehmigung ist doch an die Fortführung der Ehe gebunden, oder?
Das ist sicher der Fall, wenn einer von beiden deutscher Staatsbürger ist - dann hängt die Aufenthaltserlaubnis des anderen zumindest in den ersten beiden Jahren vom Fortbestand der Ehe ab. Wahrscheinlich gilt das auch in dem Fall, in dem beide Ausländer sind und einer schon eine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis hat, der andere aber nicht. Müsste ich nachlesen. Interessant ist hier nun, wer da von wem abhängig ist, denn beide sind ja laut "Sachverhalt" russische Staatsbürger.
Du erntest, was du säst.
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Sibirier
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Beitrag von Sibirier »

Also, wie Manu schon beschrieben. Beim Standesamt kann man einvernehmlich die Scheidung beantragen, dies geht jedoch nur, wenn mind. Kinder nicht im Spiel sind!

Wenn nicht, zum Gericht. Die Vermögenstrennung (bei Streitfällen) sollte man nicht gleichzeitig machen (man hat dafür 3 Jahre Zeit). Ich habe die Scheidung beim Gericht im April 2005 beantragt, Versöhnungsgespräch (erfolglos) war im Mai 2005. 3 Monate Wartezeit, Gerichtstermin. 22.08.05 Scheidung; 03.09.05 rechtskräftig.

Aber da ich Deutscher bin und meine Ex Russin, muss die Scheidung von einem deutschen Richter noch einmal durchgeführt werden....

Gruß

Sibirier
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
inafisch

Beitrag von inafisch »

Danke für die vielen doch recht guten Antworten!!

Das nicht nötige Trennungsjahr ist das Beste! :D

Der Aufenthalt ist nicht von der Ehe abhängig, das wissen wir schon von einem Anwalt. Beide haben eine Duldung, daher ist von beiden der Aufenthalt unsicher.

Da minderjährige Kinder im Spiel sind, muss er also auf jeden Fall vor Gericht, aber es dauert dann hoffentlich nicht ein Jahr. Das lässt hoffen.

Wir machen jetzt den Termin beim Anwalt.
1000 Dank an alle! :blumen2:
kazan

Re: Einvernehmliche Scheidung durch Standesamt

Beitrag von kazan »

manuchka hat geschrieben:Die einvernehmliche Scheidung in Russland ist durch das Standesamt möglich, und eine richterliche ist nur dann nötig ist, wenn minderjährige Kinder da sind oder einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt. Der Scheidungsprozess kann mit dem Vermögensteilungsprozess zusammen abgehandelt werden, aber dann halt richterlich.
Ist das so geblieben, die einvernehmliche Scheidung in Russland durch das Standesamt zu vollziehen?
Und wenn keine Fragen zur Vermögensteilung (oder kein Vermögen ) bei beiden besteht, kann man dann auch auf einen Anwalt verzichten, oder ist das nicht ratsam? Welche Gründe gäbe es da.
Meine Freundin (Russin) ist verheiratet (mit Russe) und möchte sich (in Russland) scheiden lassen. Ob es einen Ehevertrag gibt weiß ich im Moment noch nicht.

Danke
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manuchka
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Re: Wie funktioniert eine Scheidung nach russischem Recht?

Beitrag von manuchka »

Es ist alles noch so wie oben beschrieben, Anwaltszwang besteht nicht, die beiden können also da erscheinen, erklären, dass sie sich scheiden lassen wollen, fertig. Wenn es kein Vermögen zu teilen gibt, um so besser.
Du erntest, was du säst.
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