Hilfe_Russische Gesetzgebung bei der Vertragsschließung

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Irina Ivanova

Hilfe_Russische Gesetzgebung bei der Vertragsschließung

Beitrag von Irina Ivanova »

Weiß jemand, ob es vom russischen Recht festgelegt ist, dass im Vertrag mit einem Importeur eine Laufzeit vereinbart werden soll? Wenn ja, dann für wie lange.
DANKE!!!!!!!!
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Zar/iza
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Beitrag von Hero 1964 »

...um diese Frage zu beantworten bedarf es mehr Information. Um welchen Vertrag mit Import. handelt es sich? Um ein Werkliefervertrag, Geschaeftspartnervertrag etc?
Bei Werkliefervertrag kommt es darauf an wie der Import. bezahlt wird, also wie die terms of payments sind. Wird dort die Bezahlung ueber ILC (intern. Letter of credit,(was ueblich ist)) abgewickelt, dann muss ein Zeitfenster geöffnet werden. Das bedeutet der Vertrag muss so gestellt sein das die Lieferung innerhalb des geöffneten ILC`s liegt und somit hat dieser Vertrag eine zeitliche Begrenzung, die auch unbedingt eingehalten werden sollte!!!!!!!!! (sonst kommt bolschoje dengi straf)
Bei einem Geschaeftspartnervertrag gibt es meines Wissens keine zeitliche Begrenzung.

Wenn ich mit meiner Antwort den Sinn deiner Frage verfehlt habe, so präzisiere bitte.....

Ansonsten....alles Gute
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