Polen Probleme ohne Schengenvisa.

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
Bephep

Polen Probleme ohne Schengenvisa.

Beitrag von Bephep »

Normal gibt es keine Probleme bei der Einreise aus Russland mit Schengenvisa ueber Polen.

Wie ist die Situation bei einer Einreise mit Deutschem Visa ( Arbeitserlaubnis).

So weit ich weiss kann man durch Polen fahren ,allerdings moechte und muesste ich das genau Wissen.
fremantle

Beitrag von fremantle »

Achtung, da hat sich was geändert!

Auf der Website des deutschen Gen.Konsulats Petersburg steht zu lesen:
Wichtige Informationen für russische Staatsangehörige, die durch Polen oder Ungarn durchreisen möchten

Russische Staatsangehörige, die beabsichtigen, auf dem Transitweg (z.B. Landweg) über Polen oder Ungarn nach Deutschland oder in ein anderes Schengenland zu reisen, benötigen ab sofort für die Durchreise (Hin- und ggf. auch Rückdurchreise) durch Polen bzw. Ungarn einen Aufenthaltstitel. Eine visumsfreie Durchreise durch Polen und Ungarn ist nicht mehr möglich.
Glider
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 535
Registriert: 14 Jan 2005, 11:26
Wohnort: Freiburg

von der Website der Polnischen Botschaft:

Beitrag von Glider »

Transit durch Polen


Ab dem 1. August 2006 wendet Polen die folgenden Entscheidungen an:


- Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr.
895/2006/EG vom 14. Juni 2006 über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen von einigen Dokumenten als gleichgestellt mit ihren nationalen Visen zwecks Transits durch ihre Territorien durch die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei,

- Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates 896/2006/EG vom 14. Juni 2006, über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen durch die Mitgliedstaaten einiger Aufenthaltstitel, ausgestellt durch die Schweiz und Liechtenstein zwecks Transits durch ihre Territorien.

Dies bedeutet, dass Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit sind, solange sie über ein gültiges kurzfristiges Visum (Kategorie „C"), ein gültiges Dauervisum (Kategorie „D"), bzw. über einen Aufenthaltstitel eines der folgenden Staaten verfügen:

- Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Litauen, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechei, Ungarn und Zypern.


Die Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, sind zugleich von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit, wenn sie über einen Aufenthaltstitel, ausgestellt durch einen der folgenden Staaten verfügen:

- Schweiz und Liechtenstein.

Dies gilt für die Staatsangehörigen von der Ukraine und von Weißrussland, wenn sie im Besitz vom gültigen kurzfristigen Visum, vom gültigen Dauervisum oder von einem Aufenthaltstitel, ausgestellt durch Großbritannien und Irland sind, allerdings nur, wenn sie im Transit auf einer Flugreise sind.

Der Transit durch Polen darf nicht länger als 5 Tage dauern und muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Visums oder des Aufenthaltstitels erfolgen.



Aufenthaltstitel sind Schengenvisum, nationales Deutsches Visum.
Also keine Probleme zu erwarten.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: von der Website der Polnischen Botschaft:

Beitrag von Zejtnot »

Zusammenfassung: Neu ist also nur ...
Glider hat geschrieben:Der Transit durch Polen ... muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Visums oder des Aufenthaltstitels erfolgen.
Bislang waren +-3 Tage erlaubt.
Bephep

Beitrag von Bephep »

Bei einem normalen Schengenvisum gab es bisher bei der Durchreise in Polen mit Bus/Linienbus oder Bahn keine Probleme.

Auch wenn hier jemand krank wird und eine Grenzuebertrittbescheinigung bekommt,damit darf er nur ausreisen ,gibt es keine Probleme.

Aber mit einem Deutschen Visum erst einmal fuer ein Jahr darf man nicht in den Schengenstaaten.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“