Hilfe_Vertragsschließung
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Irina Ivanova
Hilfe_Vertragsschließung
Weiß jemand, ob es vom russischen Recht festgelegt ist, dass im Vertrag mit einem Importeur unbedingt eine Laufzeit vereinbart werden soll? Wenn ja, dann für wie lange. DANKE!!!!!!!!!!!!
Zuletzt geändert von Irina Ivanova am 26 Apr 2007, 23:47, insgesamt 1-mal geändert.
In russischen Veträgen wird sehr oft (ob immer, kann ich nicht sagen) die Laufzeit angegeben, und zwar meistens in etwa so:
1. Der Vertrag gilt für eine Laufzeit von ... Jahren.
2. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um ... Jahr(e), wenn nicht eine der Parteien ... Wochen/Monate vor Ablauf kündigt. --- oder --- Die Parteien können in beiderseitigem Einverständis vereinbaren, dass die Vertragslaufzeit nach ihrem Ablauf auf unbegrenzte Zeit verlängert wird.
Man kann auch gleich reinschreiben: "Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen." Dann sollte aber eine Regelung zum Kündigungsrecht rein, also dass jede (oder eine) der Parteien berechtigt ist, mit einer Frist von ... Tagen/Wochen/Monaten das Vertragsverhältnis zu beenden.
Achtung: Das sind allgemeine Regeln. Bei bestimmten Mietverträgen ist es z.B. so, dass Verträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr staatlich registriert werden müssen. Ich weiß derzeit nicht, ob es für einen Vertrag mit einem Importeur auch Sonderbestimmungen gibt.
1. Der Vertrag gilt für eine Laufzeit von ... Jahren.
2. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um ... Jahr(e), wenn nicht eine der Parteien ... Wochen/Monate vor Ablauf kündigt. --- oder --- Die Parteien können in beiderseitigem Einverständis vereinbaren, dass die Vertragslaufzeit nach ihrem Ablauf auf unbegrenzte Zeit verlängert wird.
Man kann auch gleich reinschreiben: "Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen." Dann sollte aber eine Regelung zum Kündigungsrecht rein, also dass jede (oder eine) der Parteien berechtigt ist, mit einer Frist von ... Tagen/Wochen/Monaten das Vertragsverhältnis zu beenden.
Achtung: Das sind allgemeine Regeln. Bei bestimmten Mietverträgen ist es z.B. so, dass Verträge mit einer Laufzeit von über 1 Jahr staatlich registriert werden müssen. Ich weiß derzeit nicht, ob es für einen Vertrag mit einem Importeur auch Sonderbestimmungen gibt.
Du erntest, was du säst.

