Internationaler Führerschein

Die "Trassa E95" Moskau-Piter kennst Du wie Deine Westentasche und willst dieses Wissen mit anderen teilen, dann verewige Dich hier. Anfragen zum Thema Autofahren in Russland sind hier ebenso willkommen.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

...

Beitrag von Sibirier »

Also nur mit dem Euro-Führerschein wirst Du hier Probleme haben.

Zumindest brauchst Du eine notariell beglaubigte Übersetzung.
Reinhard

Meinung des ADAC dazu

Beitrag von Reinhard »

Der internationale Führerschein in Europa und weltweit

In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch weiterhin insbesondere bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.

Deutsche Internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt. Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses Abkommen ratifiziert und stellen auf seiner Grundlage mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten.

Da eine Reihe von Ländern das Pariser Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 unterzeichnet haben, kann es ratsam sein, sich vor Fahrten in manche außereuropäische oder überseeische Staaten den nach dieser Vereinbarung vorgesehenen Internationalen Führerschein (mit Gültigkeitsdauer von einem Jahr) ausstellen zu lassen. Das Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 wird zwar von Deutschland nicht mitgetragen, überwiegend werden jedoch in den Unterzeichnerstaaten (u.a. USA, Kanada und Australien) auch deutsche Internationale Führerscheine anerkannt, die nach dem Muster des 1968er Übereinkommens ausgegeben werden.

Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.

Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet sind, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zu speichern. Dieses Zentralregister soll vollständige Auskunft über die erteilten Führerscheindokumente erteilen. Der Eintrag eines Internationalen Führerscheins setzt die Zuteilung der Führerscheinnummer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis voraus.

Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 24 (für den Kartenführerschein); beim Ausstellen des Internationalen Führerscheins fallen ohnehin Gebühren von ca. € 15 an. Wird der Internationale Führerschein kurzfristig benötigt, empfiehlt sich die Beantragung der (allerdings noch teureren) Expressausstellung.
Benutzeravatar
AnGro
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 676
Registriert: 13 Apr 2004, 14:38
Wohnort: Toulouse-Moskau

Beitrag von AnGro »

Ich habe mal einen Bekannten, der bei der Verkehrspolizei arbeitet gefragt, was er als Fuehrerschein akzeptieren wuerde:

- entweder den internationalen Fuehrerschein, da da auch eine russische Uebersetzung drin steht,

- oder einen nationalen Fuehrerschein, wenn eine in Russland beglaubigte Uebersetzung dabei ist.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

naja, im schlimmsten falle wirds ein abenteuerurlaub!! :D
SvenH

Beitrag von SvenH »

Metatron hat geschrieben:naja, im schlimmsten falle wirds ein abenteuerurlaub!! :D
ich glaube den hat man in jedem Fall wenn man nach Russland reist :wink:
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

...

Beitrag von Sibirier »

Ha, Sven, dazu mußt Du erstmal in Russland gewesen sein. Wenn Du das dann noch Abenteuer nennst, hast Du Glück gehabt. Viele Deutsche, die in Russland waren, sind heute immer noch in psychaterische Behandlung. :lol:

Die Unheilbaren wie HC_Blacki und Dietrich haben sie gleich wieder zurückgeschickt, weil die sich nie mehr in Deutschland bewegen werden können. :lol:
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: ...

Beitrag von Dietrich »

Sibirier hat geschrieben: Die Unheilbaren wie HC_Blacki und Dietrich haben sie gleich wieder zurьckgeschickt, weil die sich nie mehr in Deutschland bewegen werden kцnnen. :lol:
...Bei anderen versuchen sie es erst gar nicht mehr und lassen sie nicht mal mehr rein nach Deutschland.....
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Dietrich »

Sebastian Brandt hat geschrieben:Die Polizisten erklдrten ihnen, dass sie sich in einem Sperrgebiet befдnden und dass jeder 100 Rubel Schtraf zahlen mьsse. Danach wurden sie von einem Motorradpolizisten wieder an die Grenze des Sperrgebiets geleitet.
Jaja, die Polizisten in der Provinz sind ja noch richtig bescheiden! Und ausserdem gibt es zusaetzlich noch Geleitschutz.
Wenn das doch bloss in Moskau genauso waere. Aber da werden die wohl unter 500 Rubel gar nicht erst anfangen....

Dietrich.
Benutzeravatar
Sibirier
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 5784
Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast

...

Beitrag von Sibirier »

Vor 2 Wochen war ich mit meiner Frau mit dem Fahrrad unterwegs. Wollte durch ein Waldstück zum Park Zaryzino. Auf einmal war ich im Kasernengelände.....

An der Ausfahrt hat die Wache(schwer bewaffnet, Nagelkette auf Straße) erst ein wenig debattiert, aber dann gesagt, ganz schnell weg. Ich denke, sie hätten sonst selber Strafe bekommen, wenn der Offizier es bemerkt hätte. :lol:
Gast

Erfahrungen mit dem alten grauen "Lappen"

Beitrag von Gast »

Da ich mir aus Zeitmangel und Geizgründen bisher keinen europäischen Führerschein habe austellen lassen, bin ich immer noch im Besitze einer großformatigen grauen Fahrerlaubnis.
Nach Ablauf des internationalen Führerscheins, blieb mir nur die Möglichkeit eine notariell beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, um weiterhin in Rußland autofahren zu dürfen. Die gesetzliche Grundlage ist übrigens die Postanovlenie Nr. 1396 v. 15.12.1999:

VIII. Выдача и замена водительских удостоверений лицам,
временно пребывающим на территории Российской Федерации

<В новой ред. постановления Правительства РФ от 21 ноября
2001 г. N 808; НГР:Р0102062>

44. В Российской Федерации лица, временно пребывающие на ее
территории, имеют право управлять транспортными средствами при
наличии международного или иностранного национального
водительского удостоверения, соответствующего требованиям
Конвенции о дорожном движении 1968 года, записи в котором
произведены или продублированы буквами латинского алфавита.
Иностранные национальные водительские удостоверения, не
соответствующие требованиям указанной Конвенции, должны иметь
заверенный в установленном порядке перевод на русский язык.

Die Übersetzung mit Beglaubigung kostete 200 Rbl.

Den Praxistest hat dieses allerdings etwas unhandliche Konvolut an Papieren inzwischen auch bestanden: bei einer Verkehrskontrolle im Len. Oblast' meinte zwar ein Inspektor, der dt. Führerschein würde in Rußland nicht gelten, sein Vorgesetzter hatte dann allerdings nichts mehr einzuwenden, nachdem er die Übersetzung studiert hatte.
Antworten

Zurück zu „#Auto | #Motorrad | #Verkehr in RU und DE“