Schengen-Visum für Russin

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Zejtnot
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Re: Schengen-Visum für Russin

Beitrag von Zejtnot »

astronic hat geschrieben:Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?
Der Thread ist mir zu lang um ihn richtig durchzulesen. Nur zwei Anregungen zu dieser Frage, auch wenn diese eventuell schon von anderen kamen:

- Das Visum darf auch das französische Konsulat ablehnen. Es muss es sogar, wenn "Zweifel an der Rückkehrwilligkeit" bestehen.
- Die Bedenken bestehen natürlich schnell, wenn Ihr Euch nur zwei Wochen kennt und gleich eine große Reise plant. Viele reisen nach Dänemark, heiraten und kehren nicht zurück. Ich unterstelle Euch das nicht, aber leider gibt es viele, die es machen und so ehrlichen Paaren Probleme bereiten.

Zum Thema Novosibirsk:
- In der deutschen Botschaft in Moskau kann man als Wladiwostoker nicht mehr beantragen. Es ist nun in jedem Fall Novo zuständig. (War früher anders.)

Ferner noch eine Frage:

- Willst Du wirklich für eine Person, die Du nur zwei Wochen kennst, eine Verpflichtungserklärung unterschreiben? Lies mal in der Wikipedia, was das ist! Du haftest unbegrenzt für alles, was die Dame verzapft!
astronic

Beitrag von astronic »

Erst einmal vielen Dank für alle Antworten. Ich werde natürlich ausführlich über den Visaprozess berichten, sobald sich was tut.

Die Situation hat sich allerdings in einigen Punkten etwas geändert:

- Sie wartet noch auf ihre Dokumente aus Moskau bevor sie den Reisepass beantragen kann. Weiß jemand, wie lange so eine Beantragung dauern kann und ob es ähnlich wie in Deutschland eine Express-Option in Russland bei der Beantragung eines Reisepasses gibt?

- Ihr Arbeitsvertrag ist bis Ende März befristet. Da allerdings die von ihr bearbeitete Aufgabe nicht rechtzeitig fertig wird, erwartet sie, dass er bis Ende April oder Ende Mai verlängert werden wird. Das heißt zum einen, dass sie vermutlich später kommt (also Mai oder Juni statt April) und wir somit mehr Zeit für den Visaprozess haben. Das heißt zum anderen aber leider auch, dass sie dem deutschen Konsulat bei der Visabeantragung keine Arbeitsstelle nachweisen kann. Ist das sehr schlimm?

- Die Wohnung, die sie mit ihrer Mutter bewohnt, gehört ihr. Somit haben wir immerhin schon mal eine Immobilie (und damit hoffentlich auch einen für das Konsulat einsichtigen Rückkehrgrund) vorzuweisen, wenn sie schon keine Arbeit haben wird.


Ist es eigentlich sinnvoll für das Konsulat zu dokumentieren, dass ihre Familie in der Nähe wohnt? Wenn ja, in Form welcher Dokumente weist man das nach? Und müssen die freiwillig eingereichten Dokumente (vor allem Nachweis des Immobilienbesitzes) auch als zertifizierte deutsche Übersetzung vorliegen oder können wir die in Russisch einreichen?

Nochmals allen vielen Dank!

Grüße,
Stefan
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

astronic hat geschrieben:Weiß jemand, wie lange so eine Beantragung dauern kann und ob es ähnlich wie in Deutschland eine Express-Option in Russland bei der Beantragung eines Reisepasses gibt?
Dauert vier bis sechs Wochen, Express gibt es nicht (bzw. nur mit sehr guten Beziehungen).
astronic hat geschrieben:... dass sie dem deutschen Konsulat bei der Visabeantragung keine Arbeitsstelle nachweisen kann. Ist das sehr schlimm?
Nicht optimal, aber auch kein Ablehnungsgrund.
astronic hat geschrieben:Ist es eigentlich sinnvoll für das Konsulat zu dokumentieren, dass ihre Familie in der Nähe wohnt? Wenn ja, in Form welcher Dokumente weist man das nach?
Meistens wohnen die Eltern der Mädels, die in Deutschland bleiben in der Nähe der Tochter. Insofern wird das kaum als Argument ziehen.

Zum Interview wird das Mädel so oder so zitiert. Und dort zählen weniger Dokumente sondern mehr ihr Auftreten. Kann sie glaubhaft erklären, was sie in Deutschland will? Klingt alles logisch? Und so weiter.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Zejtnot hat mal wieder völlig Recht.

Eine Expressoption für den Reisepass gibt es nicht, weil (laut meiner Kenntnis) erst einmal geprüft wird, ob Bedenken gegen eine Ausreise bestehen (Geheimisträger). Ohne Reisepass ist nichteinmal ein Visaantrag möglich.
Meine Frau hat es mal geschafft, dank guter 'Beziehungen' innerhalb von vier Wochen einen neuen Pass zu bekommen. Aber dazu ging sie direkt in die 'Höle des Löwen' nebst einem kleinen Präsent...

Unter den nun veränderten Umständen sollte man den Visaantrag nicht in dem Moment stellen, wo man keinen Job hat oder bestenfalls dann, wenn man eine Bescheinigung über eine Weiterbeschäftigung hat.

Doch wie schon mehrfach geschrieben: Letztlich muss man im Rahmen des Interviews überzeugen können, dass man zurück kommt und sollte sich weniger auf "Beweise" in Form von Dokumenten berufen. Letztere können das Anliegen zwar ggf. untermauern, ersetzen aber nicht eine persönliche Darstellung der Situation. Es gilt schlicht und einfach zu vermitteln, dass man seinen festen Lebensmittelpunkt in der Heimat hat und lediglich mal mit einem Besuch in Westeuropa Land und Leute kennenlernen möchte!

Ich sehe da kein wesentliches Problem. Das haben schon X andere geschafft.

Grüße,
Zeppelin
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astronic

Beitrag von astronic »

Guten Abend liebes Forum!

Der Arbeitsvertrag meiner russischen Freundin wurde nun doch noch bis Ende September verlängert, so dass sie nun definitiv vom 1. bis zum 31. Oktober kommen will. Ihren Reisepass hat nie nach langer Zeit des Wartens letzten Donnerstag erhalten, so dass es nun mit den Visaangelegenheiten ernst wird.

Ein paar Kleinigkeiten sind mir dabei noch unklar:

1) Da sie zu Reisebeginn arbeitslos sein wird, können wir keinen Beschäftigungsnachweis vorweisen. Die einzigen freiwillig eingereichten Dokumente bestünden daher aus dem Nachweis von Immobilienbesitz und meinem formlosen Einladungsschreiben mit Apostille.

EDIT: Das hat mittlerweile geändert. Ihr Arbeitsvertrag wurde über September hinaus verlängert.

Sollten wir ihren freiwillig eingereichten (russischen) Nachweis von Immobilienbesitz von einem zertifizierten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen (wobei wir da in ihrer Region erst mal einen Übersetzer finden müssten) oder geht das auch so?

Und gibt es sonst noch Dokumente, die wir freiwillig einreichen könnten? Ich befürchte, das könnte dem Konsult so sonst zu wenig sein, insbesondere in Hinblick auf ihre Arbeitslosigkeit. :(


2) Ich sehe es nach wie vor richtig, dass -- obwohl die Verpflichtungserklärung auf meine Mutter lauten wird -- ich offiziell der Grund für ihre Reise bin und wir, da sie bei mir schlafen wird, deshalb auch meine Wohnung als Unterbringungsort bei der Verpflichtungserklärung angeben sollten. Ebenso würde deshalb auch das formlose Einladungsschreiben mit Apostille auf meinen Namen laufen.


3) Gibt es sonst noch irgendwelche Fallstricke, sei es mit den Forumlaren oder dem eigentlichen Ablauf? Mir ist bspw. gesagt worden, dass beim Gespräch im Konsulat gerne mal nach dem Geburtsdatum des Einladenden gefragt wird (laut Verpflichtungserklärung meine Mutter, laut informellem Schreiben meine Wenigkeit) oder bei der eigentlichen Einreise trotz Visum die Verpflichtungserklärung vorzuzeigen ist. Auf beides wäre ich von alleine nie gekommen, daher die Frage: Gibt es noch mehr solcher Sachen?


Für alle Antworten im Voraus vielen Dank!

Grüße,
Stefan
Zuletzt geändert von astronic am 29 Jul 2007, 00:09, insgesamt 1-mal geändert.
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harald63
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Beitrag von harald63 »

Was soll die Apostille auf einem formlosen Einladungsschreiben???
Das einzige, was das Konsulat interessiert, ist eine ordentliche Verpflichtungserklärung. Ein formloser Brief, der noch etwas über die Einladung erzählt, kann helfen. Da braucht aber nichts beglaubigt werden.
astronic

Beitrag von astronic »

harald63 hat geschrieben:Was soll die Apostille auf einem formlosen Einladungsschreiben???
Das einzige, was das Konsulat interessiert, ist eine ordentliche Verpflichtungserklärung. Ein formloser Brief, der noch etwas über die Einladung erzählt, kann helfen. Da braucht aber nichts beglaubigt werden.
Die Idee stammt im Wesentlichen aus diesem Beitrag: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5299#39478

Und schaden kann es doch sicher nicht, oder?

Danke für deine Antwort!

Grüße,
Stefan
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

astronic hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben:Was soll die Apostille auf einem formlosen Einladungsschreiben???
Das einzige, was das Konsulat interessiert, ist eine ordentliche Verpflichtungserklärung. Ein formloser Brief, der noch etwas über die Einladung erzählt, kann helfen. Da braucht aber nichts beglaubigt werden.
Die Idee stammt im Wesentlichen aus diesem Beitrag: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5299#39478

Und schaden kann es doch sicher nicht, oder?

Danke für deine Antwort!

Grüße,
Stefan
Da Du Dich auf einen Beitrag von mir beziehst, erlaube ich mir mal zu antworten:

Eine Apostille für eine private Urkunde kann es natürlich nicht geben. Du hast das offenbar mit einer einfachen Unterschriftsbrglaubigung durch eine Behörde, einen Notar oder eine sonstige berechigte Stelle verwechselt.

Harald63 mag da ja eine andere Auffassung vertreten als ich, aber die von mir empfohlene einfache Beglaubigung der Unterschrift auf der Einladung hat den Sinn, dass das Konsulat einen Beleg dafür hat, dass das Schreiben echt ist und eben kein Fake.

Man kann so ein Schreiben ganz weglassen. (Ist ja nicht offiziell gefordert.)
Man kann, sofern man es für geboten hält, dennoch so eine Einladung zu schreiben, auf die Beglaubigung verzichten (kurzen Gang zum Bürgeramt o.ä. Stelle + ca. 4 Euro gespart).

Man muss dann aber davon ausgehen, dass dieser ganze Aufwand mit der Einladung / VE vergeblich war, weil das Konsulat schlichtweg nicht wissen kann, ob der Visabeantrager sich das Papier nicht selbet ausgestellt hat.

Zur Erläuterung des Unterschiedes zwischen Unterschriftsbeglaubigung und Apostille:

Bei einer Unterschriftsbgelaubigung geht es darum, dass eine Behörde eines Staates einer anderen Behörde oder Körperschaft des selben Staates bestätigt, dass die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument nach Prüfung der Personalien des Unterschriftsleistenden abgegeben wurde und das Dokument somit "echt" ist.

Bei einer Apostille hingegen bestätigt die jeweils übergeordnete Behörde der beurkundenenden Behörde eines Staates gegenüber einem anderen Staat, dem Aussteller einer öffenlichen Urkunde eben dieses ausstellenden Staates, dass der Aussteller der Urkunde dazu autorisiert war, und dass an der Richtigkeit der Angaben in der Urkunde keine Zweifel bestehen.

Somit sieht ein anderer Vertragsstaat der Haager Konvention über die gegenseitige Anerkennung öffentlicher Urkunden anderer Staaten die Echtheit des Dkumentes an und verlangt keine weiteren Belege dafür - sofern keine begründeten Zweifel daran nachweisbar sind.

Was für ein Privileg man eigentlich genießt, diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, kapiert man meistens erst wenn man jemanden eindaden möchte der nicht zum Kreis der Unterzeichner der Haager Konvention gehört.
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Man muss dann aber davon ausgehen, dass dieser ganze Aufwand mit der Einladung / VE vergeblich war, weil das Konsulat schlichtweg nicht wissen kann, ob der Visabeantrager sich das Papier nicht selbet ausgestellt hat.
Mönsch Zepp,
da haste Dir aber wieder einen aus der Schuhsohle gezogen.

Die schöne VE auf solch einem schönem Urkundenpapier mit solch einem schönen Dienstsiegel der ABH gilt nicht, wenn nicht eine Einladung mit dem schnöden Siegel des Bürgerbüros dabeiliegt? Oder sogar ohne Siegel um die 5 EUR (kostet das bei uns) zu sparen?

Das zusätzliche Einladungsschreiben ist überflüssig und wird von einigen Konsulaten nicht mehr angenommen.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Hallo Zar/iza Uwe,

habe mal wieder übersehen, dass Du die universelle Auskunftsttelle für Fragen des hiesigen Rechts sein willst.

@ all: Man muss wissen, dass Zar/iza Uwe bislang nicht hat nachweisen können /wollen hatte, dass und auf welcher Grundleage seine Aussagen akuteller sind, als die der relevanten dt. Behörden und Gerichte.

Zar/iza Uwe wird aber vermutlich gern die sachliche und materielle Verantwortung dafür übernehmen, dass die Befolgung seiner Parolen dazu führt, dass die Anliegen der Forenteilnehmer, denen ich antworte. nicht zu einem gewollten und legalen Ergebnis kommen.

Also: Regressanforderungen bei Fehlschlägen bitte an Zar/iza Uwe richten.
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