Wow...bin begeistert, eurer regen Anteilnahme !!!!
Fakt ist der , das meine Freundin schon zweimal mit mir in De war, allerdings nur fuer jeweils 2 Wochen und auch wieder -(willig.... ) zurueck in ihre Heimat reiste. Diese Vorschlaege mit Sprachkurs (welche genuegen da? VHS oder private Institutionen?) etc. werde ich mal abchecken.....nochmals danke fuer die Anregungen auch fuer die lustigen.....denn ohne Spass im Leben ist`s auch nix.
Hero 1964 hat geschrieben:Fakt ist der , das meine Freundin schon zweimal mit mir in De war, allerdings nur fuer jeweils 2 Wochen und auch wieder -(willig.... ) zurueck in ihre Heimat reiste.
Gut, aber zweimal erfolgreich zurückgekehrt ist eine gute Basis für ein längeres Visum.
Bitte beachten: Wenn du deiner guten einen Sprachkurs finanzieren möchtest, dann solltest du vorab mit diesem Bildungsträger klären, wie das Prozedere abläuft. In Freiburg hat man vorher die Kursgebühren eingezahlt, dann bekam man eine Teilnehmerbestätigung, mit der man dann ein Visum zum Zwecke des Sprachkurses beantragt hat. Der Zweck des Visums kann nämlich hinterher NICHT geändert werden. Wenn sie dann das Visum für den Sprachkurs hat (was i.ü. mit Zustimmung der zuständigen ABH erteilt wird), dann kann sie es bei gleichem Zweck auch in Deutschland bei der ABH recht unkompliziert verlängern.
m1009 hat geschrieben:nein, reicht in der regel nicht.. in den faellen , in der ich die einladung geschrieben habe (bzw. verpflichtungserklaerung) musste immer ein kontoauszug vom antragsteller eingereicht werden, sowie arbeitsvertrag, verdienstbescheinigung..
Du meinst von demjenigen, der die Verpflichtungserklärung beantragt, nicht von demjenigen, der das Visum beantragt, oder? Denn wenn ich das richtig verstanden habe, liegt der Sinn der Verpflichtungserklärung ja gerade darin, dass der Antragsteller des Visums keine finanziellen Sicherheiten vorweisen muss.
Gliders Hinweis ist natürlich absolut richtig.
Hier in Berlin spielt es auch keine Rolle, für welches Ausbildungsinstitut man sich entscheidet, ssondern eher um die Anzahl der täglichen Unterrichtsstunden und um das Sprachniveau, welches das Kursziel ist.
Ein seriöses Spracheninstitut wird sich sicher auch bereit erklären, die bereits bezahlten Teilnahmegebühren zurückzuerstatten, wenn die Teilnehmerin trotz der Anmeldebestätigung kein Visum bekommen sollte.
Zu der Anmerkung von m1009:
Ist auch richtig. Wenn ich eine private VE abgegeben habe, verlangte man in Berlin von mir dabei auch die Nachweise meiner Gehaltseingänge aus den letzten drei Monaten, meinen Arbeitsvertrag, meinen Mietvertrag und eine Bestätigung meines Vermieters, dass ich keine Mieterückstände habe.
Leute die zwar ein gewisses Vermögen haben, aber kein regelmäßiges Einkommen, können das an anders machen:
Pro Monat zahlt man mindestens den Bedarfssatz gemäß BAFöG auf ein dt. Konto, welches auf den Namen der Begünstigten eingerichtet wird, und bei dem festgelegt ist, dass der monatliche Verfügungsrahmen auf eben diesen BAFöG-Satz begrenzt ist.
Der Nachweis über das Guthaben auf dem Konto (für die Dauer des gesamten Aufenthaltszeitraumes), legt man dann gemeinsam mit dem Visanatrag beim Konsulat vor.
Das gilt aber m.W. nur bei Sprach- und Studienvisa.
Welches Sprachnieveau mindestens Ziel des Sprachkurses ist, kann ich leider nicht sagen. Doch das wissen eigentlich die Ausbildungsinstitute.
Letzter Hinweis an dieser Stelle: Manchmal werden Visa für Sprachkursbesuche in D mit der Begründung abgelehnt, die Sprache könne auch im Heimatstaat erlernt werden, weil es dort auch Sprachinstitute gäbe, die solche Kurse anbieten.
Das ist aber natürlich insofern völliger Schwachsinn, als man niemals eine Sprache allein in einem - wenn auch noch so guten - Kurs erlernen kann, alss wenn man den ganzen Tag in allen Lebenssituationen mit dieser Sprache konfrontiert ist.
Daher sollte man bereits im Visaantrag - bzw. in einem Anhang zu diesem - begründen, warum man die Sprache schnell und ausreichend intensiv direkt im dt. Sprachraum erlernen möchte.
Dabei erlangt man schließlich auch deutlich tiefere landeskundliche Kenntnisse (Kultur, Sitten, Gebräuche, Verwaltung, Geographie etc. etc.).
Gerade auch die beabsichtigte Aufnahme bei einer dt. Gastfamilie bekräftigt natürlich derartig seriöse Absichten.
Und wenn man dann noch vorbringen kann, dass man solche Kenntnisse für seine berufliche Zukunft im Heimatsaat benötigt - weil man z.B. in Tourismus, Außenhandel, Schule/Uni o.ä. relevanten bereichen tätig ist bzw. tätig werden möchte), sehe ich kaum noch ein Problem für die Erteilung eines entsprechenden Visums.
Und dies zumal mit dem Verweis darauf, dass bisherige Besuchsreisen ohne jede Beanstandung erfolgt waren.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)