Visaabkommen nochmal...
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fremantle
Um nochmal zurück auf die neuen Visa-Regeln zu kommen.
Auf der Seite des Russischen Konsulats in Berlin finden sich einige (zum Teil schon bekannte) Dokumente.
Daraus lese ich, das Visa von nun an nur 35 EUR kosten sollen, so lange sie für bis zu 90 Tage ausgestellt werden. Dementsprechend wäre mein Jahresbusinessvisum ausgeschlossen, welches ich demnächst beantragen wollte.
Andererseits sind die Visa für Verwandte etc. 5 Jahre gültig und kostenlos. Da steht aber nicht, dass man sich mit diesen nur 90 Tage im Jahr im Land aufhalten darf.
Da ich nun demnächst mein Visum beantragen möchte und, wie ja einige hier bereits wissen, dann im Sommer in Russland verheiratet sein werde um dort zu bleiben und zu arbeiten, denke ich mir jetzt folgendes Vorgehen aus, das ihr vielleciht kommentieren, kritisieren oder korrigieren könnt.
Ich beantrage ein Businessvisum für 90 Tage, fahr hin, seh zu dass meine Firma dann das auch legal mit Arbeitserlaubnis macht. Dann wird (innerhalb der 90 Tage) geheiratet. Sobald ich den Ring am anderen Finger habe, fliege ich zurück nach Dtl, um die neuen familieren Umstände zu bekanntzugeben und ein neues Familieangehörigenvisum, das 5 Jahre gilt und kostenlos ist, mir ausstellen zu lassen. Damit jette ich zurück nach Piter, und meine Firma organisiert wieder passend zum neuen Schein eine Arbeitserlaubnis. Alles in allem kostet es michnur die 35 EUR für das erste Visum, das max. 3 Monate galt.
Geht das so gut? Oder ist es doch besser ganz herkömmlich ein Jahresvisum zu beantragen?
Auf der Seite des Russischen Konsulats in Berlin finden sich einige (zum Teil schon bekannte) Dokumente.
Daraus lese ich, das Visa von nun an nur 35 EUR kosten sollen, so lange sie für bis zu 90 Tage ausgestellt werden. Dementsprechend wäre mein Jahresbusinessvisum ausgeschlossen, welches ich demnächst beantragen wollte.
Andererseits sind die Visa für Verwandte etc. 5 Jahre gültig und kostenlos. Da steht aber nicht, dass man sich mit diesen nur 90 Tage im Jahr im Land aufhalten darf.
Da ich nun demnächst mein Visum beantragen möchte und, wie ja einige hier bereits wissen, dann im Sommer in Russland verheiratet sein werde um dort zu bleiben und zu arbeiten, denke ich mir jetzt folgendes Vorgehen aus, das ihr vielleciht kommentieren, kritisieren oder korrigieren könnt.
Ich beantrage ein Businessvisum für 90 Tage, fahr hin, seh zu dass meine Firma dann das auch legal mit Arbeitserlaubnis macht. Dann wird (innerhalb der 90 Tage) geheiratet. Sobald ich den Ring am anderen Finger habe, fliege ich zurück nach Dtl, um die neuen familieren Umstände zu bekanntzugeben und ein neues Familieangehörigenvisum, das 5 Jahre gilt und kostenlos ist, mir ausstellen zu lassen. Damit jette ich zurück nach Piter, und meine Firma organisiert wieder passend zum neuen Schein eine Arbeitserlaubnis. Alles in allem kostet es michnur die 35 EUR für das erste Visum, das max. 3 Monate galt.
Geht das so gut? Oder ist es doch besser ganz herkömmlich ein Jahresvisum zu beantragen?
Warum denn so kompliziert.
Hol Dir ein Visum, heirate dort und beantrage eine Aufenthaltsgenehmigung.
Dazu musst Du dann aber in D abgemeldet sein. Sonst musst Du für die Bearbeitungszeit wieder ausreisen.
Dann brauchst Du für ca. 2 Jahre noch eine Arbeitsgenehmigung:
- Bearbeitung kleine Aufenthaltsgenehmigung bis zu 6 Monate (bei mir 2 Monate)
- nach 1 Jahr kann dann die große AE beantragt werden
- Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate (bei mir 6 Monate)
Dann ist der Zirkus mit der Arbeitsgenehmigung vorbei und Du brauchst mit dem auf Visum arbeiten keine Klimmzüge mehr zu machen.
Gruß
Uwe
Hol Dir ein Visum, heirate dort und beantrage eine Aufenthaltsgenehmigung.
Dazu musst Du dann aber in D abgemeldet sein. Sonst musst Du für die Bearbeitungszeit wieder ausreisen.
Dann brauchst Du für ca. 2 Jahre noch eine Arbeitsgenehmigung:
- Bearbeitung kleine Aufenthaltsgenehmigung bis zu 6 Monate (bei mir 2 Monate)
- nach 1 Jahr kann dann die große AE beantragt werden
- Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate (bei mir 6 Monate)
Dann ist der Zirkus mit der Arbeitsgenehmigung vorbei und Du brauchst mit dem auf Visum arbeiten keine Klimmzüge mehr zu machen.
Gruß
Uwe
Leider doch. Und das gleich in Artikel 1Da steht aber nicht, dass man sich mit diesen nur 90 Tage im Jahr im Land aufhalten darf.
ARTIKEL 1
Zweck und Geltungsbereich
Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen geplanten Aufent-
halt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für Bürger der Europäischen Union und
Staatsangehörige der Russischen Föderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
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fremantle
Leider ist es dann doch nicht so einfach.Uwe hat geschrieben:Dann ist der Zirkus mit der Arbeitsgenehmigung vorbei und Du brauchst mit dem auf Visum arbeiten keine Klimmzüge mehr zu machen.
Ich plane zur Zeit etwa zwei bis zweieinhalb Jahre dort zu sein.
Wenn ich im August heirate, dann etwa im September die "kleine AE" (vremenoe) beantrage, bekomme ich diese zwischen Januar und März, wenn alles glatt läuft. Wenn ich dann im darauffolgenden März die "große AE" (zhitelstwo) beantrage und noch 6 Monate warte, ist die Zeit da, in der ich eigentlich die Zelte in Russland wieder abbrechen wollte. Ich mein, vielleicht kommt alles anders, aber ist es den Stress wert? So wie ich hier einige Leute bisher verstanden habe, ergeben sich nicht viele verbesserungen durch die kleine. Und für die paar Monate die mir die große nützt? Ich weiss nicht, bei dem Aufwand. Ist es da nicht besser, einfach so, verheiratet und mit Visum und Arbeitserlaubnis zu leben?
Naja... ich hab nochmal in den Aprilthread geschaut, den ich ja mal angestiftet hatte. Eigentlich ist da ja das meiste erklärt. Ich hatte hier nur nochmal die neuen Regeln validieren wollen, ob sich dadurch eine Option ergibt.
Das ist ja nur ein etwas verlängerter Besuch, den Du da planst.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigungen habe ich nicht groß als Stress empfunden. Ist halt ein bißchen Papierkram.
Gruß
Uwe
Aus diesen Worten entnahm ich etwas anderes... dann im Sommer in Russland verheiratet sein werde um dort zu bleiben und zu arbeiten,
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigungen habe ich nicht groß als Stress empfunden. Ist halt ein bißchen Papierkram.
Gruß
Uwe
Ich glaube, das geht nicht. Denn das Familienangehörigenvisum ist - so ich das alles richtig verstanden habe und das Ganze genauso angewendet wird, wie es buchstäblich drin steht im Abkommen - NICHT für deutsche Ehepartner/Familienangehörige von Russen gedacht, die ein russisches Visum haben wollen, sondern für Familienangehörigen von solchen Deutschen, die wie Dietrich und einige andere ihren dauerhaften Wohnsitz in RUS haben - die dürfen ihren Dietrich nun kostenlos besuchen kommen. Manu muss weiterhin mit ihrem russischen Mann mit Businessvisum leben, solange sie keine Aufenthaltserlaubnis hat. Und das wird auch für fremantle und seine Frau zutreffen.fremantle hat geschrieben:Sobald ich den Ring am anderen Finger habe, fliege ich zurück nach Dtl, um die neuen familieren Umstände zu bekanntzugeben und ein neues Familieangehörigenvisum, das 5 Jahre gilt und kostenlos ist, mir ausstellen zu lassen.
Sollte ich mich irren, wäre ich sehr glücklich, dann korrigiert mich bitte.
Du erntest, was du säst.
Guckt mal:
Ach ja, wurde ja schon erwähnt, 3 Arbeitstage... sie Art. 7 (3).
- Art 6 (2) Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr
von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen
vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten
Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in
Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7
Absatz 3 genannten Fälle.
Ach ja, wurde ja schon erwähnt, 3 Arbeitstage... sie Art. 7 (3).
Du erntest, was du säst.
Sehe ich auch so. Aber dafuer brauchst du dann auch, wie bisher, eine Einladung vom Innenministerium etc. etc.fremantle hat geschrieben: Daraus lese ich, das Visa von nun an nur 35 EUR kosten sollen, so lange sie für bis zu 90 Tage ausgestellt werden. Dementsprechend wäre mein Jahresbusinessvisum ausgeschlossen, welches ich demnächst beantragen wollte.
In diesem Zusammenhang ist uebrigens interssant, dass zum Thema Umsonst dort steht:fremantle hat geschrieben:Andererseits sind die Visa für Verwandte etc. 5 Jahre gültig und kostenlos.
ABER zum Thema langfristige Visa dann nur:(3)Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbear-
beitungsgebuehr befreit:[...] a)enge Verwandte — Ehepartner, Kinder (auchAdoptivkinder),
Eltern (auchVormunde), Grosseltern und Enkelkinder
Wobei also einige Verwandte (Eltern etc.) verlorengegangen sind!(1)[...]Mehrfachvisa mit einer Gueltigkeit von bis zu 5 Jahren aus:
[....]
b)Ehepartnern, Kindern (auch Adoptivkindern) unter 21 Jahren
oder unterhaltsberechtigten Kindern, [...]
miteineraufdieDauerderAufenthaltsgenehmigungbefris-
tetenGultigkeitsdauer.
Steht direkt am Anfang des Abkommens:fremantle hat geschrieben:Da steht aber nicht, dass man sich mit diesen nur 90 Tage im Jahr im Land aufhalten darf.
Artikel1
Zweck und Geltungsbereich
Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa fur einen geplanten Aufenthalt von hochstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen fur Burger der Europaeischen Union und Staatsangehorige der Russischen Foderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit.
Zwei Dinge stoeren deine Plaene:fremantle hat geschrieben:Sobald ich den Ring am anderen Finger habe, fliege ich zurück nach Dtl, um die neuen familieren Umstände zu bekanntzugeben und ein neues Familieangehörigenvisum, das 5 Jahre gilt und kostenlos ist, mir ausstellen zu lassen. Damit jette ich zurück nach Piter, und meine Firma organisiert wieder passend zum neuen Schein eine Arbeitserlaubnis. Alles in allem kostet es michnur die 35 EUR für das erste Visum, das max. 3 Monate galt.
Geht das so gut? Oder ist es doch besser ganz herkömmlich ein Jahresvisum zu beantragen?
1.) Als Ehemann einer Russin bist du, genaugenommen, gar nicht Teil des Abkommens. Denn wenn man es genau liest, so betrifft dies nur Ehepartner von Russen, die mit AE in Deutschland leben und von Deutschen, die mit AE in Russland leben.
2.) Die Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen pro Halbjahr.
Ob der erste Punkt auch so durchgefuehrt wird, bleibt abzuwarten. Zumindest bei der deutschen Botschaft habe ich Hoffnung, dass die russischen Ehefrauen von Deutschen nicht schlechter gestellt werden als die russischen Ehefrauen von in Deutschland mit einer AE lebenden Russen.
Bei der russischen Botschaft erwarte ich das allerdings nicht.
Aber auch das wird dir nicht helfen, da dir ja 90 Tage pro Halbjahr nicht reichen werden.
Dietrich
P.S. Irgendwie haette ich erst die anderen Antworten lesen sollen, bevor ich so ausfuehrlich antworte ;-)
Es gibt Neuigkeiten!
Siehe http://www.dw-world.de/dw/article/0,,25 ... op-740-rdf
Auf http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 54,00.html sind Fragen und Antworten zu der neuen Regelung. (auf russisch)
Ausschnitt:
Dietrich
Siehe http://www.dw-world.de/dw/article/0,,25 ... op-740-rdf
Auf http://www.dw-world.de/dw/article/0,214 ... 54,00.html sind Fragen und Antworten zu der neuen Regelung. (auf russisch)
Ausschnitt:
Jetzt warten wir noch auf die Infos der russischen Seite!РОДСТВЕННИКИ В ЕС
- Мой сын живет в Эссене, у него временный вид на жительство. Имею ли я право на получение многократной визы? Сколько это будет стоить, и какие документы мне нужно предоставить в посольство?
- Да, вы можете подать заявку на многократную визу. Вам необходимо предоставить доказательство юридического статуса вашего сына в Германии (как правило, это копия страницы его паспорта с видом на жительство), доказательство родства (свидетельство о рождении сына), а также оригинал письменного приглашения с заверенной подписью вашего сына.
Кроме того, вы должны проинформировать посольство, кто будет финансировать ваши поездки, и представить соответствующие доказательства равно как доказательство вашей готовности вернуться на родину. Оформление визы для вас будет бесплатным.
Dietrich
Das sehe ich andersDietrich hat geschrieben:
Zwei Dinge stoeren deine Plaene:
1.) Als Ehemann einer Russin bist du, genaugenommen, gar nicht Teil des Abkommens. Denn wenn man es genau liest, so betrifft dies nur Ehepartner von Russen, die mit AE in Deutschland leben und von Deutschen, die mit AE in Russland leben.
Da bei Bürgern und Gebiet immer "oder" steht, bedeutet das folgendesArtikel 4
Nachweise über den Zweck der Reise
(1) Folgende Kategorien von Bürgern der Europäischen
Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation haben
zum Nachweis des Zwecks ihrer Reise in das Gebiet der anderen
Vertragspartei lediglich die nachstehenden Dokumente vorzulegen:
....
j) enge Verwandte — Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder),
Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder —, die
Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige der
Russischen Föderation besuchen, die auf dem Gebiet der
Russischen Föderation oder eines Mitgliedstaates rechtmäßig
wohnhaft sind:
— ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers;
Du kriegst dein 90 Tage Visum, wenn beide Ehepartner "getrennt" (der eine in RF, der andere in D) leben. Die Staatsangehörigkeit spielt da keine Rolle (beide Ehepartner sollten natürlich entweder die russische Staatsangehörigkeit oder eine Schengen Staatsangehörigkeit haben), d.h. wenn fremantle sich in D wieder anmeldet, kriegt er ein Visum für RF für 90 Tage. Ob er dann aber arbeiten darf, wage ich mal zu bezweifeln.
Ich als Ehegatte, der mit einer Russin in D lebt, bin wohl der Gelackmeierte, da ich wohl nicht unter das Abkommen falle, da ich meine Ehefrau wohl kaum in RF besuchen kann, wenn sie hier mit mir lebt, außer wir schummeln: Sie hat noch Propiska in RF


