Naja, soooo aufschlussreich ist die Info auf der Seite ja auch nicht...
Das man weiterhin eine Krankenversicherung braucht... das ist ja auch O.K.
Von der russischen Seine sind dies die aktuellen Informationen:
Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit (ab 01 Juni 2007)
I
Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit für Bürger der Europäischen Union (ausser Grossbritanien, Ireland und Dänemark)
gemäss Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007)
ABKOMMEN
zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
über die Erleichterung der Ausstellung von Visa
für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren
1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.
2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;
b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;
c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;
d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien‑ oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;
f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;
g) Teilnehmer an internationalen Jugensportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;
h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul‑ und anderen Austauschprogrammen;
i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.
Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit
1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.
2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.
3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.
II.
Visagebühren für Staatsangehörige von
ÄGYPTEN
ALGERIEN
ANGOLA
BANGLADESCH
INDIEN
IRAK
IRAN
JAPAN
KAMBODSCHA
KANADA
MALI
NEUSEELAND
PAKISTAN
SYRIEN
TÜRKEI
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
VIETNAM
Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 65 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 155 EUR
Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –110 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –205 EUR
Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 270 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 340 EUR
III.
Visagebühren für Staatsangehörige anderer Länder
sowie für Staatenlose
Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 84 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen – 174 EUR
Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –147 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –242 EUR
Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 359 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 429 EUR
http://www.russische-botschaft.de/Konsu ... gszeit.htm
Also, wenn ich das richtig lese, so kosten Business-Jahresvisa fuer Deutsche demnaechst auch nur 35 Euro (plus natuerlich Einladung)...
Dietrich