Visaabkommen nochmal...

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Marco hat geschrieben:die
Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige der
Russischen Föderation besuchen, die auf dem Gebiet der
Russischen Föderation oder eines Mitgliedstaates rechtmäßig
wohnhaft sind.
Ja, aber im ersten Teil des Abkommens ist eine Definition:
e) „rechtmaessig wohnhafte Personen“ sind:
— fur die Russische Foderation Burger der Europaischen
Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligenA ufent-
halt, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum fur einen
Studienaufenthalt oder fur einen Aufenthalt zwecks Erwerbstatigkeit fur die Russische Foderation mit einer Geltungsdauer von mehr als 90 Tagen haben,
..und fuer die EU analog.

Von Russen in Russland und/oder Deutschen in Deutschland ist da nicht die Rede!
Marco
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Beitrag von Marco »

Hast wohl nicht ganz unrecht ;)

Bringt also nur was für Schwiegereltern.
Ihren Bruder kann meine Frau dann schon mal nicht auf diese Weise einladen. Nervt mich auch, dass der nicht als enger Verwandter gilt
Und was bringt das Abkommen für uns persönlich? Wohl nichts.
Zuletzt geändert von Marco am 01 Jun 2007, 14:39, insgesamt 3-mal geändert.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Ich persoenlich gehe mal davon aus, dass zumindest die Deutschen es wohl nicht so machen werden, dass EhegattInnen von mit AE in Deutschland lebenden RussInnen visatechnisch besser gestellt werden als EhegattInnen von Deutschen (die getrennt oder gemeinsam in Russland leben).

Waere zumindest ein Fall gegen den man (als betroffener Deutscher) vorgehen muesste!

Ob das die rusische Seite beindruckt und zu einer eigenen grosszuegigen Auslegung der neuen Visaregelung bewegt will ich mal bezweifeln!

Dietrich
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Kultgrieche
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Beitrag von Kultgrieche »

Na, so dolle ist das Akommen dann doch nicht:

http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Ve ... Seite.html
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Naja, soooo aufschlussreich ist die Info auf der Seite ja auch nicht...

Das man weiterhin eine Krankenversicherung braucht... das ist ja auch O.K.

Von der russischen Seine sind dies die aktuellen Informationen:
Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit (ab 01 Juni 2007)



I

Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit für Bürger der Europäischen Union (ausser Grossbritanien, Ireland und Dänemark)

gemäss Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007)

ABKOMMEN

zwischen

der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation

über die Erleichterung der Ausstellung von Visa

für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation

Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren

1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.

2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.

3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:

a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;

b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;

c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;

d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien‑ oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;

e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;

f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;

g) Teilnehmer an internationalen Jugensportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;

h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul‑ und anderen Austauschprogrammen;

i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.

Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit

1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.

2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.

3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.

II.

Visagebühren für Staatsangehörige von

ÄGYPTEN
ALGERIEN
ANGOLA
BANGLADESCH
INDIEN
IRAK
IRAN
JAPAN
KAMBODSCHA
KANADA
MALI
NEUSEELAND
PAKISTAN
SYRIEN
TÜRKEI
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
VIETNAM

Einmaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 65 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 155 EUR

Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –110 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –205 EUR

Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 270 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 340 EUR

III.

Visagebühren für Staatsangehörige anderer Länder
sowie für Staatenlose

Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 84 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendartagen – 174 EUR

Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen –147 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen –242 EUR

Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 7 bis 14 Kalendertagen – 359 EUR
Bearbeitung des Visumantrags in weniger als 7 Kalendertagen – 429 EUR
http://www.russische-botschaft.de/Konsu ... gszeit.htm

Also, wenn ich das richtig lese, so kosten Business-Jahresvisa fuer Deutsche demnaechst auch nur 35 Euro (plus natuerlich Einladung)...

Dietrich
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Kultgrieche
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Beitrag von Kultgrieche »

Habe eben mit dem russischen Konsulat Bonn telefoniert (jahaaa, da ging sogar eine Frau dran). Folgende Info gab sie mir:

Deutsche, die mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind und in Deutschland wohnen, erhalten KEINE Mehrfachvisa! Dies ist unabhängig von der Fragestellung, wo der russische Ehepartner registriert ist (russ. Konsulat in D. oder in RUS selbst).

Die Erleichterung beträfe nur z.b. Deutsche, die in RUS leben und ihre Verwandten nach Russland einladen wollen. Dies wäre im Falle einer Mehrfachvisageschichte nur die Frau und die Kinder. eine in der Tat sehr seltene Fallkonstallation.

Sprich: Die Visaerleichterungen gehen sind mehr Tamtam als faktische Erleichterungen! Ein recht kümmerliches Ergebnis.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Mit anderen Worten, es wird genauso besch... gehandhabt, wie es im Text des Abkommens definiert ist!
Also da ist mal ein Schreiben an diesen seltsamen Kontrollausschuss faellig!

Bin ja mal gespannt, wie es die Deutschen bei Ehepartnern von Deutschen handhaben. Umsonst-Jahresvisa gab es ja bisher auch schon. Da sollten doch dann auch 3 oder 5 Jahre machbar sein!

Immerhin scheinen ja jetzt die Jahresvisa auch nur noch 35 Euro zu kosten (plus (ab) ca. 90 Euro fuer eine Einladung).

Ist trotzdem besch...
fremantle

Beitrag von fremantle »

Soll das bedeuten, dass ich, wenn ich verheiratet bin und in Russland mit Businessvisum arbeit, ich nur noch ein Einfachvisum bekomme?

Ich hab, nachdem mir Vosok und andere visaagenturen nicht helfen konnten, mal eine Mail ans Konsulat geschrieben. Sie sollen mir erklären, ob die Gebüren eines Jahresvisums wirklich von 270 auf 35 EUR fallen, oder ob die 35 EUR nur für Kurzzeitige Aufenthalte gelten. Das ist nämlcih nicht so ganz klar, wie es umgesetzt wird. Die Visaasenturen wollen erstmal weiterhin eine Konsulargebür von 270 EUR erheben (abgesehen von ihren eigenen Aufwendungen, weil das Konsulat bis gestern mit nix rausgerückt ist.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Ich habe gerade mit der Visacentrale telefoniert:
Die gehen im Moment noch, zumindest nach den Informationen der russischen Botschaft davon aus, dass auch die Jahresvisa (nur noch) 35 Euro kosten.
Aber wissen tun sie es erst, wenn sie die ersten Visa zurueck erhalten. Nach 10 Tagen, also am 11.06. (wegen Feiertag also der 13.).

Aussage der Dame von der Visacentrale:
Ja, so sieht es aus. Wahrscheinlich haben die Russen noch gar nicht realisiert, dass es jetzt auch die Jahresvisa betrifft. ;-)
Mal sehen wie lange es dauert, bis die wieder zurueckrudern. Die machen doch so gar keinen Gewinn mehr.
fremantle

Beitrag von fremantle »

Laut Teuerfon-Hotline des Münchner Konsulats (wo jemand wenigstens mal rangeht und dann auch noch schnell und preisbewusst freundlich Auskunft gibt) gelten die 35 EUR auch für Geschäfts-Jahres-Visa!

:) :) :) :) :)
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