Visaabkommen nochmal...

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Traxx

Beitrag von Traxx »

Zejtnot_ hat geschrieben: Eine Person/Firma lädt ihre Gäste/Geschäftspartner/Mitarbeiter (letztere mit Arbeitsgenehmigung) in Russland ein und bekommt eine Einladung - gibt es auch als "годовая, многократная". Diese Einladung kostet offiziell 400 Rubel. Ich kann Euch die entsprechenden Formulare und ein Beispielbegleitschreiben (Kostenübernahme sowie Begründung der Einladung) gern mailen - PM an mich.

Nach sechs Wochen (Überprüfung durch FSB) bekommt die Person/Firma die Einladung, ein bräunliches Blättchen, A5.

In Moskau sind wohl Jahresvisa etwas schwieriger, aber Kurzzeitvisa gibt es ebenso nach beschriebenem Schema.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich mir eine Einladung für ein Jahresvisum auch für 400 Rubel kaufen kann? Oder kostet es denjenigen, der mich offiziell einladen möchte, 400 Rubel, dieses Dokument zu bestätigen?

Warum ist ein Jahresvisum in Moskau denn schwiriger? Bekommt man das nicht so einfach?
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Traxx hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden, dass ich mir eine Einladung für ein Jahresvisum auch für 400 Rubel kaufen kann? Oder kostet es denjenigen, der mich offiziell einladen möchte, 400 Rubel, dieses Dokument zu bestätigen?
Es gibt zwei Wege für eine Einladung:
- Legal beantragen, das kostet Dich 400 Rubel in Moskau - Bearbeitungsgebühr. Du brauchst aber real existierende Freunde oder Geschäftspartner in Russland.
- Halblegal kaufen, das kostet Dich 100 Euro aufwärts. Freunde braucht man dafür nicht.
Warum ist ein Jahresvisum in Moskau denn schwiriger? Bekommt man das nicht so einfach?
Moskau schottet sich ein wenig mehr ab und kontrolliert etwas stärker. Ist einfach so. (Ist weniger gegen Westeuropäer gedacht, mehr gegen Migranten aus anderen GUS-Staaten - von denen man nicht noch mehr in Moskau "haben will".)
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Zejtnot_ hat geschrieben: Es gibt zwei Wege für eine Einladung:
- Legal beantragen, das kostet Dich 400 Rubel in Moskau - Bearbeitungsgebühr. Du brauchst aber real existierende Freunde oder Geschäftspartner in Russland.
- Halblegal kaufen, das kostet Dich 100 Euro aufwärts. Freunde braucht man dafür nicht.
Also erstens koennen dich "Freunde", die ueber kein Geschaeft verfuegen, nicht fuer ein Jahresvisum einladen.
Und zweitens, selbst wenn es "Geschaeftspartner" sind, dann ist das Visum von denen nur dann "legaler", wenn du die Zeit auch wirklich dazu nutzt, mit denen Geschaefte zu machen.
Ansonsten, wenn du es nur brauchst um hier mit deiner Freundin zu leben, duerfte es genauso "halblegal" sein, wie von jeder beliebigen Agentur.

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Beitrag von Zejtnot »

Dietrich, ich stimme Deinen Ergänzungen vollkommen zu!
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Mal wieder zurueck zum Thema "Abkommen".
Die deutsche Botschaft hat auf ihrer Seite ein Merkblatt dazu veroeffentlicht:

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf

Jetzt bleibt also noch die Fragen:

1. Ob man auch als Deutscher ein Mehrjahresvisum fuer seine (russische) Ehefrau kriegen kann, wenn man mit ihr hier in RU lebt.

Oder sollte man etwa schlechter gestellt sein, als ein Russe mit AE?!

2. Wie (dann) die Dokumente
- ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers, einschliesslich Nachweis der
verwandtschaftlichen Beziehungen und des Wohnsitzes (Original);
auszusehen haben.

"Ersuchen" koennte ja das persoenliche Erscheinen in der Botschaft sein. Dazu die Heiratsurkunde. Und der eigene Pass mit der deutschen Staatsbuergerschaft.

Sollte eigentlich reichen.....
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Beitrag von Marco »

Ich muß wohl auch mal im Konsulat nachfragen, wie das bei Schwiegereltern ist. Nachweis Wohnsitz im Original ist ja nicht schwer zu beschaffen (5 Euro beim EMA). Aber den Nachweis der verwandschaftlichen Beziehung kann man wohl nur über die Geburtsurkunde nachweisen. Original oder Kopie? Original schicken wir ungern nach RU, insbesondere dürfen ja keine Urkunden ohne ihren Besitzer ausgeführt werden, wenn ich mich nicht irre.
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Beitrag von manuchka »

Wo steht denn bitte geschrieben, dass eine Urkunde nicht ohne ihren Besitzer unterwegs sein darf? Dann würden ja internationale Verträge nie zustande kommen.

Wenn man nur ein Original hat, verschickt man das aber nicht, und schon gar nicht nach Russland, weil du es sonst u.U. nie wieder siehst.

Notariell beglaubigte Kopie, die dann noch mit einer Apostille versehen werden muss (das macht wohl das zuständige Landgericht, sowas weiß der Notar aber) - das gilt auch im Ausland.
Du erntest, was du säst.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

manuchka hat geschrieben: Notariell beglaubigte Kopie, die dann noch mit einer Apostille versehen werden muss
War da nicht irgendwas mit
Zweck dieses Abkommens ist die Erleichterung der Erteilung von Visa fur einen geplanten Aufenthalt von hochstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen fur Burger der Europaischen Union und Staatsangehorige der Russischen Foderation auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
Nee, habe ich vielleicht nur getraeumt...
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Marco hat geschrieben:Ich muß wohl auch mal im Konsulat nachfragen, wie das bei Schwiegereltern ist. Nachweis Wohnsitz im Original ist ja nicht schwer zu beschaffen (5 Euro beim EMA). Aber den Nachweis der verwandschaftlichen Beziehung kann man wohl nur über die Geburtsurkunde nachweisen. Original oder Kopie? Original schicken wir ungern nach RU, insbesondere dürfen ja keine Urkunden ohne ihren Besitzer ausgeführt werden, wenn ich mich nicht irre.
Vergiss es. DU darfst soundso niemanden Einladen. Nur deine Frau. (wenn die eine AE in D hat).
Frag mal den Kultgriechen zu dem Thema....
Marco
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Beitrag von Marco »

Dietrich hat geschrieben: Vergiss es. DU darfst soundso niemanden Einladen. Nur deine Frau. (wenn die eine AE in D hat).
Das ist mir schon klar. ;) Aber den ganzen Papierkram erledige ich nunmal, meine Frau unterschreibt ;) Die würde sich richtig freuen, wenn ich ihr sage, dass sie sich um die Formaliäten für die Einladung ihres Vaters kümmern soll. ;)

Konkret kommt Schwigervater evtl. im August zu uns nach Kiel und da möchte man natürlich diese vorteilhaften Änderungen in Anspruch nehmen.
Zuletzt geändert von Marco am 08 Jun 2007, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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