noch mal kurz als einzelnen Punkt:
"Habe mich lange gemeldet, da unsere Schwangerschft langsam ins Entstadium ging und ich auch noch viel arbeiten musste. Aber jetzt möchte ich meine Geschichte aus Samara erzählen und habe anschließend noch ein paar Fragen.
So zwei Monate vor der geplanten Entbindung besuchten wir einige öffentliche Krankenhäuser. Da meine Frau selbst Ärztin ist, wussten wir, wo es die besten KHs gibt und hatten unsre Auswahl auf zwei begrenzt. Private Kliniken fielen nicht in die engere Wahl, da dort die Qualität der Ärzte nicht besondersgut sein sollte und diese bei Schwierigkeiten wieder in die öffenlichen Kliniken verweisen. Sowohl Ärzte als auch Krankenschwestern machten alle einen sehr guten und freundlichen Eindruck, wobei die Räumlichkeiten für mich als Deutscher eher abstoßend waren. Wir haben in beiden KHs eine private Vereinbarung mit den Chefärzten gemacht, konnten uns aber im Vorfeld nicht entscheiden.
Als der Termin dann da war, haben wir uns spontan für eine Klinik entschieden und haben es nicht bereut.
Beim Eintreffen, konnten wir ein Zimmer für die Vorbereitung gemeinsam "beziehen" und permament wurden wir von der Chefärztin, Nakosearzt und Krankenschwester betreut. Die Versorgung war vorbildlich, obwohl wir nie über Geld im Vorfeld gesprochen haben. Nach ca. 6 Stunden wurde unsere Tochter geboren und ich durfte fast permanent anwesend sein.
Die fünf Tage im KH verbrachte meine Frau in einem angenehmen 2 Bettzimmer mit seperatem Esszimmer (5000 Rubel extra für 5 Tage)
Nun sind wir alle zusammen zu Hause und haben weiterhin private Besuche von Kinderärzten und Hebammen (600 Rub Arzt, 300 Rub Heb)
Nach alle den Horrorgeschichten, die ich im Vorfeld gehört habe, war ich von allem begeistert und ich glaube auch in D hätte es nicht besser ablaufen können.
Wenn jemand mehr Fragen hat, so bin ich über jede PN erfreut.
Nun meine Frage:
Welche Komplikationen kann es nun bei der Registrierung geben. und wie komme ich zu eine doppelten Staatsbürgerschaft für mein Tochter am einfachsten.
Ich bin Deutscher, Sie ist Russin, Heirat in Russland Anfang Feb 2007 und das Kind wurde in Russland geboren.
Danke für die Antworten im voraus"
Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
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scorpiowill37
Danke für die Antwort.Eine fürchterlich sinnlose, früher aber geforderte Staatsbürgerschaftsbescheinigung wird nach meinem Wissensstand seit diesem Frühjahr dafür nicht mehr verlangt.
Das wäre mal interessant, was es dort für Neuregelungen gibt.
Ich habe fürchterliche Geschichten schon gehört, z.B. dass der deutsche Vater unterschreiben muss, dass das Kind nicht die dt. Staatsbürgerschaft annimmt.
Inwieweit ist die doppelte Staatsbürgerschaftmöglich?
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fremantle
Redest Du vom deutschen oder russischen Recht? So weit ich mich da eingelesen hatte, hängt es wohl vom Status der Eltern ab. Ich kann grad aber keine gute Quellen heraussuchen. Wikipedia sagt aber schon einiges unter "Deutsche Staatsangehörigkeit"
Deutsches Kind, deren Eltern eingewandert sind
Hast Du aber Eltern mit unterschiedlichen Pässen, kannst Du wohl beide behalten. (glaube ich, such aber erst später danach).
Deutsches Kind, deren Eltern eingewandert sind
Das ganze wird an angegebener Stelle noch etwas weiter diskutiert.Durch Geburt (sogenanntes Optionsmodell)
Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
Hast Du aber Eltern mit unterschiedlichen Pässen, kannst Du wohl beide behalten. (glaube ich, such aber erst später danach).
- Zejtnot
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Re:
Das Kind darf die beiden Staatsbürgerschaften auch nach Volljährigkeit weiterführen! Beide Länder erlauben dies. Ist vollkommen legal.manuchka hat geschrieben:Muss eigentlich so ein Doppelstaatler sich mit 18 entscheiden, welche Staatsangehörigkeit er/sie behalten will? Oder darf das Kind die beiden Staatsbürgerschaften auch nach Volljährigkeit weiterführen? Weiß das wer?
(Die doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten, wenn beide Eltern beispielsweise einen russischen Pass haben und mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Dann bekommt das Kind anfangs den deutschen und den russischen Pass, muss sich dann aber entscheiden. Dies betrifft bekanntlich viele Türken.)
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Danke, Jungs!
Du erntest, was du säst.
Re: Re:
Zejtnot_ hat geschrieben:(Die doppelte Staatsbürgerschaft ist verboten, wenn beide Eltern beispielsweise einen russischen Pass haben und mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben. Dann bekommt das Kind anfangs den deutschen und den russischen Pass, muss sich dann aber entscheiden. Dies betrifft bekanntlich viele Türken.)
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scorpiowill37
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Das hat mir sehr geholfen. Danke an alle

