eine Frage zum geplanten Kind

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Stephka

eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Stephka »

Hallo!

Meine Frau ist Russin und ich deutscher, wir leben ab demnächst in Deutschland zusammen und planen für die Zukunft ein Kind. Meine Frau hat irgendwo erfahren, dass wenn wir uns eines tages trennen sollten, sie das Kind nicht mit nach Russland nehmen darf. Ist da etwas wahres dran?

Danke, Gruß Stephka
Benutzeravatar
Oletsch
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 726
Registriert: 20 Feb 2004, 11:50
Wohnort: Hessen

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Oletsch »

Ich kann Dir zwar keine Auskunft geben, aber es erscheint mir ziemlich unmöglich, der Mutter das Kind abzunehmen, nur weil sie in ihre Heimat zurückkehrt. Der Logik nach, wenn sie russische Staatsbürgerschaft hat und das Kind auch, und wenn der Vater nichts dagegen hat - warum dürfte sie nicht?
Aber vielleicht weiss jemand hier besser Bescheid.

Gruß
Oletsch
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Zeppelin »

Oletsch hat es schon richtig beschrieben: Das Kind bekommt automatisch beide Staatsbürgerschaften (und muss sich erst mit 18 füer die eine oder andere entscheiden.)
Um das Kind mit in die Russische Föderation nehmen zu können, sollte das Kind zumindest in den Reisepass der Mutter eingetragen werden, damit es kein Visum braucht.
Besser aber ist je ein eigener russischer und deutscher Pass für das Kind, damit es ggf. auch mit dem dt. Elternteil oder einer dritten Person reisen kann.

Relevant ist auch noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht
...Ohne Festlegung haben die Sorgeberechtigten auch automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ein Sorgeberechtigter darf deshalb das Kind nicht ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten dauerhaft an einem anderen Wohnort unterbringen. Vor einem Umzug, auch im Rahmen der Trennung, ist deshalb immer darauf zu achten, dass ein Sorgeberechtigter nicht in seinen Rechten beschnitten wird.
Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Meist wird in einem solche Verfahren auch endgültig geregelt ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Sorgeberechtigten bleibt oder nur einem zugesprochen wird.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
achim

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von achim »

Zeppelin hat geschrieben:Oletsch hat es schon richtig beschrieben: Das Kind bekommt automatisch beide Staatsbürgerschaften (und muss sich erst mit 18 füer die eine oder andere entscheiden.)
Ich weiss nicht, ob das Kind automatisch beide Staatsbürgerschaften bekommt... jedoch meine ich zu wisssen, dass ein Kind von Eltern mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft beide Staatsbürgerschaften erhalten kann und sich nicht mit 18 für eine dieser beiden Staatsbürgerschaften entscheiden muss, sondern beide Staatsbürgerschaften behalten kann.
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Zeppelin »

Stimmt: Ganz so automatisch geht das nicht. Je nachdem, in welchem Staat das Kind geboren wird, müsste man die Erteilung der weiteren StAng. bei dem jeweils anderen Staat unter Vorlage der Geburtsurkunde beantragen.
Die Doppelstaatsbürgerschaft steht allerdings IMHO nur den Nachkömmlingen sog. Kontingentflüchtlinge (jüdische Bürger, die nach D ausgewandert sind) über das 18. Lj. hinaus zu.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
fremantle

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von fremantle »

Nein Zepplin, da muss ich Dir diesmal leider wiedersprechen. Kinder multinationaler Eltern dürfen nach deutschem Recht die doppelte Staatsangehörigkeit behalten. Nur wenn das Kind "Erzeugnis" eingewanderter Eltern ist, die hier 8 Jahre lebten und dann die dt. StA erwarben, muss es sich bis zum 23. Lj entscheiden. In diesem Thread hatten wir das Thema vor kurzem mal sehr laienhaft-oberflächlich dikutiert. Der Ausschlaggebende Paragraf im StAG ist der 29. Der berichtet über den Verlußt der StA nach der Volljährigkeit und bezieht sich dabei nur auf §4 (3), welcher wiederum sich auf die Abstammung von eingebürgerten bezieht.

Im Falle der unterschiedlichen Nationalität der Eltern (einer der beiden natürlich dt.) kann in Deutschland einem Menschen eine der beiden Staatsbürgerschaften nicht verweigert werden, da das "Abstammungsprinzip" gilt. Man stammt ja schliesslich von beiden Eltern ab.

Dazu §4 (1) des Staatsangehörigkeitsgesetz "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." sowie (3) "(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (...)"

und schliesslich fast am Ende des Gesetzes § 29: "(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform."

Ich habe da einige Sätze weggelassen. Solltest Du oder jemand anderes das in anderer Weise verstehen, lass ich mich da gerne belehren. Denn es wird ja auch für meine geplanten kinder in rund 20 Jahren wichtig ;) (Wenn da nicht schon wieder alles anders ist).
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Zeppelin »

Wirkich 'besser' weiß ich das im Moment auch nicht. Also lasse ich's mal so stehen und versuche meine Zweifel an der Doppelstaatsbürgerschaft (über 18) anderweitig zu klären.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
fremantle

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von fremantle »

Na ich schau mal bei den Aliens nach - die sind die Profis. Interessiern tut es mich, da es immer wieder aufkocht und offensichtlich niemand Bescheid weiss. hat halt niemand Kinder, die schon 23 sind...
fremantle

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von fremantle »

Inzwischen habe ich bei den Aliens die aussagekräftige und einfach verständliche Seite gefunden, die alles zusammenfasst:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/ ... kinder.htm
Zeppelin
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 3051
Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts

Re: eine Frage zum geplanten Kind

Beitrag von Zeppelin »

Schön.
Also lag ich doch nicht ganz so weit daneben. Mein Irrtum war nur die fällige Entscheidung mit 18 anstatt unter 23.

(Ich war schlicht zu faul, bei den aliens nachzubuddeln.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“