Ja Dietrich,
Deine Einwände sind schon irgendwo berechtigt, wenn es um Extremfälle geht.
Und so ganz ohne Sanktionen ist auch die bisherige Praxis nicht, denn ohne Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau gibt es für dt.-Verheiratete nicht die begehrte Niederlassungserlaubnis (NE) nach drei Jahren und schon gar keine Einbürgerung.
Es bliebe dann bei einer immer wieder zu erneuernden Aufenthaltserlaubnis (AE), die eine wesentlich unsicherere Rechtsstellung bedeutet.
Ich sehe das ganze aber auch als eine Sanktion gegen jene dt. Ehepartner, die bisher meinten, sich einen ausländischen Ehepartner hierher holen zu konnen, der / die schon deshalb "pflegeleicht" (sprich ausbeutbar und abhängig) bleibt, weil er / sie nicht selbständig mit der sozialen Umgebung kommunizieren können.
Für mich ist es zumindest eines meiner vornehmsten Ziele gewesen, meiner Frau hier so schnell wie möglich zur Selbstständigkeit zu verhelfen und dzu gehören ja nicht nur Wortschatz, Aussprache und Rechtschreibung (letzteres kann sie eh besser als ich), sondern auch die Deutung von Informationsstrukturen, Symbolen, Orientierungsstrategien etc.
Und das dabei gemeinsam Erlebte hat durchaus den Stoff für Geschichten geliefert, die wir mal unseren Enkeln erzählen werden.

"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)