Bei einem Geschäfts-Jahresvisum muss man sich nach 6 Monaten neu registrieren und auch kurzzeitig ausreisen.
12 Monate ununterbrochener Aufenthalt ist nicht möglich.
Ansonsten kann man sich auch einbürgern lassen. Das verläuft nach ähnlichen Prinzipien, wie in den westlichen Ländern. Vorausgesetzt wird dafür eine Bezugsperson (z.B. Ehepartner) in Russland und der Nachweis vorhandener Mittel für den eigenen Lebensunterhalt.
Im günstigsten Fall kann man ein Visum bereits nach 6 - 8 Wochen in den Händen haben, je nach Art des beantragten Visum.

