Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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aug

Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von aug »

Erst mal möchte ich ein großes Loh aussprechen und mich bei allen Informanten dieses Forums bedanken! Die Infos die ich aus diesen Themen ziehen konnte haben mir und meiner Frau viel geholfen. (Aber das haben sie wie ich immer wieder lese ja vielen, deshalb gibt’s das ja :D ) Ich lese schon seit vielen Monaden hier und viele Probleme ließen sich einfach durch lesen beheben, jetzt muss ich mich auch mal zu Wort melden.

Wir (ich m,de + mein Frau ru) haben Anfang September in Russland (Orel) geheiratet (unter Zuhilfenahme der tollen FAQ), dass ist auch alles mehr oder weniger Leicht gelaufen. (...lange Leidensgeschichte...)

Jetzt aber die Frage wie der Umgang mit dem Nachzug meiner Frau nach DE organisiert werden soll!
Auf der HP der Botschaft Moskau gibt es Infos zum sogenannten Ehegattennachzug ist das nun der Nächste Schritt (?) oder (wie in den FAQ die Rede ist) die Beantragung eines touristischen Visum(1)? In DE müssen wir dann (soweit ich weis) sowieso aus AA. (zu meiner Lieblingsbeamten die mir nur abfällige Bemerkungen entgegenwirft mit 0 Infogahelt)

Es sieht momentan so aus das ich (leider viel zu früh) wieder in DE bin und meine Frau in RU. Ich bin dabei in DE die Ehe im Standesamt anerkennen zu lassen (mein Standesbeamter ist da sehr entgegenkommend und hilfsbereit) und meine Frau auf ihre neuen Pässe (in und Ausland) wartet.

Das mit dem keinen Termin brauchen http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... &sk=t&sd=a gilt das sobald man verheiratet ist oder gilt das nur wenn man ein Folge-Visum beantragt oder bereits eine Aufenthaltsgenemigung für DE hat?

(1) wer kennt den Dativ von Visum? Geht das Lateinisch oder einfach +s :roll: :?
Zeppelin
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Re: Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von Zeppelin »

Also irgendwie werde ich aus dem Posting nicht so ganz schlau.

Mit Touristenvisum einreisen fällt für den Fall der geplanten gemeinsamen Wohnsitznahme in D aus.
Man braucht ein Visum zur Familienzusammenführung, welches ein nationales und kein Scengenvisum ist..
Seit dem 28.08.2007 benötigt man dafür den Nachweis von Sprachkenntnissen (dt.), welcher i.d.R. per Zertifikat vom Goetheinstitut oder eines durch dieses lizensierten Instituts nachzuweisen ist.
Wenn man Glück hat kann man das auch per Dialog mit dem Konsulats-SB während der Visabeantragung klären.

(Nachzeihender Ehepartner beweist, sich gundlegend auf Deutsch verständigen zu können.)

Deklination:
Nominativ: Das Visum,
Genitiv: Des Visums,
Dativ: Dem Visum,
Akkusativ: Den Visa (inzwischen soll auch "Den Visen" offiziell anerkannte Schreibung sein.)

Näheres zur Fragestellung 'unna' bzw. under oder unter, über oder sonswie: http://www.info4alien.de

Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
aug

Re: Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von aug »

Danke das klärt doch schon mal die Hauptfrage! Das es nicht reicht - touristisches Visum und dann AA (so hab ich das nämlich aus den FAQ interpretiert)

Was ist an dem Posting unklar?

Das mit dem Sprachkenntnissen hab ich auch gelesen! Meine Frau hat ein abgeschlossenes Studium als Deutschlehrerin ich hoffe, dass das einfach als Sprachkenntnisnachweis anerkannt wird. Zumindest stand was der gleichen (nicht ganz eindeutig) in der Broschüre von der Botschaft

bei (1) muss sowieso der Akkusativ stehen :oops:
Marco
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Re: Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von Marco »

aug hat geschrieben: Das mit dem Sprachkenntnissen hab ich auch gelesen! Meine Frau hat ein abgeschlossenes Studium als Deutschlehrerin ich hoffe, dass das einfach als Sprachkenntnisnachweis anerkannt wird. Zumindest stand was der gleichen (nicht ganz eindeutig) in der Broschüre von der Botschaft

Wenn die Hochschule unter http://www.anabin.de aufgeführt ist, sollte es reichen
aug

Re: Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von aug »

Danke!

@marco: Danke, die Merkblätter hab ich schon gelesen.

Kann noch jemand was zu dem Termin brauchen oder nicht sagen?
Marco
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Re: Weiteres Vorgehen nach Eheschliesung in Ru

Beitrag von Marco »

Kleiner Hinweis, falls du es noch nicht weißt.: Für das Visum ist es nicht erforderlich, dass die Heirat vom deutschen Standesamt anerkannt wird. Es ist lediglich die russische Heiratsurkunde samt Apostille und Übersetzung notwendig. Die Heirat anerkennen zu lassen bzw, das Familienbuch anlegen zu lassen ist aber an sich eine sinnvolle Sache.

Zu dem Schalter: Ich denke, die zitierte Mail von der deutschen Botschaft an Dietrich in deinem genannten Thread ist eindeutig
Dietrich hat geschrieben:Ich nochmal!

Jetzt habe ich es schriftlich (gerade vor 2 Minuten per Mail bekommen):
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen können Visa ohne vorherige Terminvereinbarung am Schalter 10 unserer Visastelle beantragen. Dieser Schalter ist über Eingang 4 zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Wenske
Dietrich
Dort wird keine Einschränkung genannt, also dürfte es auch auf deine Frau zutreffen
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