Hallo und Danke, dass es solch ein tolles Forum gibt.
Bei den ganzen Beiträgen über Visa und sonstigen Ersuchen bei den Botschaften interessiert mich doch eines: Wenn ich meine kasachische Freundin heirate (ich deutscher) dann bekommt sie wohl nicht automatisch eine dauerhafte Aufenthalts- (bzw. Einreise-) und Arbeitserlaubnis?
Danke für Antworten.
Heirat mit kasachischer Freundin
Re: Heirat mit kasachischer Freundin
Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt sie "quasi(*)" automatisch.
Aber diese wird erstmal nicht dauerhaft sein, sondern erstmal nur fuer 3 Jahre oder so. Erst danach, wenn die Ehe weiterbesteht, gibt es eine Niederlassungserlaubnis.
Eine Arbeitsgenehmigung beinhalten aber beide Erlaubnisse.
Das Vorgehen ist bereits etliche Male im Forum beschrieben worden. Such mal danach....
(*) Es finden aber trotzdem Pruefungen durch das Auslaenderamt statt. Z.B. um Scheinehen zu verhindern.
Ausserdem muss deine Frau (einfache) Deutschkenntnisse nachwiesen, um eine AE zu bekommen.
Aber diese wird erstmal nicht dauerhaft sein, sondern erstmal nur fuer 3 Jahre oder so. Erst danach, wenn die Ehe weiterbesteht, gibt es eine Niederlassungserlaubnis.
Eine Arbeitsgenehmigung beinhalten aber beide Erlaubnisse.
Das Vorgehen ist bereits etliche Male im Forum beschrieben worden. Such mal danach....
(*) Es finden aber trotzdem Pruefungen durch das Auslaenderamt statt. Z.B. um Scheinehen zu verhindern.
Ausserdem muss deine Frau (einfache) Deutschkenntnisse nachwiesen, um eine AE zu bekommen.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
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McMurphy
Re: Heirat mit kasachischer Freundin
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe ja schon versucht diese Information herauszulesen...aber so kurz zusammengefasst hilft es mir sehr.
Re: Heirat mit kasachischer Freundin
Mc Murphy, das Stichwort heißt Familienzusammenführung.
Du erntest, was du säst.

