Seit dem 28.08.2007

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Thorsten B.

Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Thorsten B. »

Hallo

Ich hab hier folgende Frage.
Seit dem 28.08.2007 benötigt einen Nachweis der Sprachkenntnissen, ok.
Das ist klar, meine Frage ist gilt das Datum als Tag der Einreise oder der Antragstellung.
Das Problem die Frau ist jetzt hier ihr Mann hat das Problem mit den Sprachkenntnissen.
Da ich leider Beruflich nicht viel Zeithabe um zu Googeln, wehre es schön wenn ich hier eine Antwort bekämme.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten
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manuchka
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von manuchka »

Wer soll die Sprachkenntnisse vorweisen? Sind das Russen, Russlanddeutsche, Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen? (Soviel Zeit muss schon sein, sonst kann aufgrund der Angaben keiner genau was sagen...)
Du erntest, was du säst.
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Zejtnot
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Zejtnot »

Wenn ich das Kauderwelsch richtig deute, würde ich antworten: Datum der Visaaustellung.

Allerdings lässt sich das auch nicht so pauschal sagen - denn für ein Visum braucht man weiterhin keinen Sprachtest. Wohl aber für den Aufenthaltstitel. Also Du musst Dir schon in der Tat die Mühe machen, uns die Lage mal etwas klarer zu erklären, damit wir einen Tipp geben können.
Marco
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Marco »

Nein, es kommt auf den Tag der Antragstellung an. Als Stichtag gilt der 28.05.07. Der Sprachtest wird wie schon gesagt beim Heiratsvisum oder beim Visum zur Familienzusammenführung benötigt.
Ein Besucher braucht keine Sprachkenntnisse nachzuweisen

Aber Thorsten erklärt leider nicht den kompletten Sachverhalt. Wann ist Frau eingereist mit welcher Art von Visa etc.
Thorsten B.

Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Thorsten B. »

Entschuldigt das war so auf dem Sprung Geschrieben.
Also die zwei sind Russlanddeutsche, sie hat einen Sprachtest bestanden und ist mit dem gemeinsamen Kind nach Deutschland. Er ist noch in Russland geblieben warum weiß ich nicht, vielleicht musste noch was verkauft werden.
Die zwei sind schon einige Jahre Verheiratet.
Einen Sprachtest hat er nicht Bestanden. Soweit wie ich das jetzt sagen kann sind sie erst nach dem 28ten über dieses neue Gesetz informiert worden.
Das Dumme ist jetzt das sie all ihren Besitz verkauft haben um hier ein gewisses Start kapital zuhaben, und sie nicht mehr zurück können.
Da ich jetzt grade in Schweden bin kann ich nicht mehr sagen ich bin in 2 Wochen wieder in Deutschland und ich denke das ich dann alle Papiere der Familie habe, so das ich mehr schreiben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten
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Zejtnot
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Zejtnot »

Einen Sprachtest hat er nicht Bestanden.
Im Notfall muss er den halt fix nachholen - schwierig ist er nicht! Ich kenne mehrere Leute, die haben den nach einem Monat Intensivkurs mit 95 Prozent bestanden.
Uwe
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Uwe »

Verstehe ich nicht.
Wenn das Russlanddeutsche sind reisen die doch mit einem deutschen Pass ein und brauchen als Deutsche keinen Sprachtest, oder?
Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann.
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Saboteur
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Saboteur »

Uwe hat geschrieben:Verstehe ich nicht.
Wenn das Russlanddeutsche sind reisen die doch mit einem deutschen Pass ein und brauchen als Deutsche keinen Sprachtest, oder?
Um als AussiedlerIn anerkannt zu werden muss man über Sprachkenntnisse verfühgen.

guck mal hier:
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
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Zejtnot
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Re: Seit dem 28.08.2007

Beitrag von Zejtnot »

Uwe hat geschrieben:Wenn das Russlanddeutsche sind reisen die doch mit einem deutschen Pass ein ...
Wie Saboteur schon schreibt ... um den Pass zu bekommen, muss man aber seit einiger Zeit einen Sprachkurs bestehen!
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