Russische Staatsangehörigkeit abgeben
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expatriate
Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Liebes Forum,
nach lesen diverser Gesprächsfäden über den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft würde ich ganz gerne eine von zwei Staatsbürgerschaften loswerden. Leider kann ich kein russisch, bin aber dennoch im Besitz sowohl der deutschen als auch der russischen Staatsbürgerschaft. Aus Letzterer würde ich gerne entlassen werden, da ich nicht glaube jemals nach Rußland auszuwandern.
Erwartungsgemäß sind die verfügbaren Informationen zum russischen Staatsbürgerschaftsrecht nur auf Russisch verfügbar. Für jede Hilfe Dankbar.
nach lesen diverser Gesprächsfäden über den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft würde ich ganz gerne eine von zwei Staatsbürgerschaften loswerden. Leider kann ich kein russisch, bin aber dennoch im Besitz sowohl der deutschen als auch der russischen Staatsbürgerschaft. Aus Letzterer würde ich gerne entlassen werden, da ich nicht glaube jemals nach Rußland auszuwandern.
Erwartungsgemäß sind die verfügbaren Informationen zum russischen Staatsbürgerschaftsrecht nur auf Russisch verfügbar. Für jede Hilfe Dankbar.
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Guck ma da rein http://www.ruskonsulatbonn.de/citz/ig-21.htm
Ich wuerde aber bei der Botschaft der RF anrufen und fragen, was man in dem Fall machen soll.
7punkt
P.S. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Aussiedler bist, und in solchen Faellen gelten bestimmt andere Regeln. Wie gesagt, ich wuerde bei der Botschaft anrufen oder per E-mail mich informieren lassen.
Ich wuerde aber bei der Botschaft der RF anrufen und fragen, was man in dem Fall machen soll.
7punkt
P.S. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Aussiedler bist, und in solchen Faellen gelten bestimmt andere Regeln. Wie gesagt, ich wuerde bei der Botschaft anrufen oder per E-mail mich informieren lassen.
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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expatriate
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Damit wäre schon mal ein Teil der Kosten geklärt.7punkt hat geschrieben:Guck ma da rein http://www.ruskonsulatbonn.de/citz/ig-21.htm
Wo kann ich denn dieses Gesetz (online) finden:
Gesetz der Russischen Föderation „Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation“ vom 31.05.2002 Nr62-FS
Einen PC-gestützten Übersetzer wird fürs erste reichen.
Das führte leider nicht weiter. So weit ich das in Deutsch/Englisch verstanden habe wollen die mich nur in Farbe, 3D, live und in russisch beraten.7punkt hat geschrieben: Ich wuerde aber bei der Botschaft der RF anrufen und fragen, was man in dem Fall machen soll.
Ich bin das Kind aus einer Ehe zwischen einem Deutschen ohne Migrationshintergrund und einem Deutschen Spät-Aussiedler. Ich habe noch nicht einen Tag in Rußland verbracht.7punkt hat geschrieben: P.S. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Aussiedler bist, und in solchen Faellen gelten bestimmt andere Regeln.
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Das Gesetz ist aktueller Fassung hier zu finden: http://www.consultant.ru/popular/civic/
Für interessant sein sollte Abschnitt III zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der RF (Art. 18-21).
Art. 18 sagt, dass die Staatsbürgerschaft endet
a) mit Austritt
b) aus sonstigen Gründen.
Art. 19 sagt zum Austritt folgendes:
1. (betrifft Leute, die in der RF wohnen, dich also nicht)
2. Der Austritt aus der Staatsbürgerschaft von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgt aufgrund freier Willenserklärung der Person im vereinfachten Verfahren mit Ausnahme der in Art. 20 vorgesehenen Fälle.
3. (betrifft minderjährige Kinder von Eltern verschiedener Nationalität, darunter RF)
Art. 20: Der Austritt ist unzulässig, wenn
a) der Bürger nichterfüllte, föderalgesetzliche Verpflichtungen gegenüber der RF hat. (Anm: Möglicherweise Wherpflicht oder so? Wie alt bist du?)
b) der Bürger Angeklagter in einem Strafverfahren in der RF ist oder ihm gegenüber ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist.
c) keine andere Staatsbürgerschaft bzw. Garantien für deren Erwerb hat.
Art. 21: (nicht relevant, betrifft Staatsbürgerschaftswahl bei Grenzverschiebung).
Interessant ist auch noch Abschnitt VII zum Antragsverfahren (Art. 32-38):
Art 32 Antragstellung
1. erfolgt am Wohnort des Antragsteller
a) (wenn der Wohnort in der RF ist) ...
b) bei Wohnort im Ausland im zuständigen Konsulat der RF
2. persönliche Einreichung des Antrags
3. In extremen Ausnahmefällen Antragseinreichung durch bevollmächtigten Vertreter oder per Post, dann aber mit notarieller Beglaubigung des Antrags und der Kopien .
4. (minderjährige Kinder)
Art. 33 Antrag
1. schriftlich gemäß bestätigtem Formular, Unterschrift des Antragstellers wird von der den Antrag annehmenden Behörde beglaubigt.
2. (falls jemand selbst nicht schreiben kann) ...
3. (Einverständiserklärung Dritter) ...
4. Antragsformular, beizulegende Dokumente etc. werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
Art. 34 staatliche Gebühr für den Antrag
1. wird erhoben
2. wird nicht erstattet
Art. 35 Entscheidung über den Antrag
1. trifft der Präsident der RF
2. innerhalb einer Frist von bis zu einem Jahr ab der Einreichung aller Unterlagen
3. Entscheidungen im vereinfachten Verfahren nach Art. 14, 19 und 26 (betrifft dich nicht)
4. Entscheidung im vereinfachten Verfahren (u.a. Austritt) innerhalb von bis zu 6 Monaten ab Einreichung aller Unterlagen
Art. 36 wiederholte Antragstellung
Art. 37 Tag des Wirksamwerden von Eintritt in oder Austritt aus Staatsbürgerschaft der RF
1. Erwerb der Staatsbürgerschaft
2. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ab dem Tag der entsprechenden behördlichen Entscheidung
Art. 38 Ausführung der Entscheidung
Soviel als Steno-Zusammenfassung.
Für interessant sein sollte Abschnitt III zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der RF (Art. 18-21).
Art. 18 sagt, dass die Staatsbürgerschaft endet
a) mit Austritt
b) aus sonstigen Gründen.
Art. 19 sagt zum Austritt folgendes:
1. (betrifft Leute, die in der RF wohnen, dich also nicht)
2. Der Austritt aus der Staatsbürgerschaft von Personen mit Wohnsitz im Ausland erfolgt aufgrund freier Willenserklärung der Person im vereinfachten Verfahren mit Ausnahme der in Art. 20 vorgesehenen Fälle.
3. (betrifft minderjährige Kinder von Eltern verschiedener Nationalität, darunter RF)
Art. 20: Der Austritt ist unzulässig, wenn
a) der Bürger nichterfüllte, föderalgesetzliche Verpflichtungen gegenüber der RF hat. (Anm: Möglicherweise Wherpflicht oder so? Wie alt bist du?)
b) der Bürger Angeklagter in einem Strafverfahren in der RF ist oder ihm gegenüber ein rechtskräftiges Strafurteil ergangen ist.
c) keine andere Staatsbürgerschaft bzw. Garantien für deren Erwerb hat.
Art. 21: (nicht relevant, betrifft Staatsbürgerschaftswahl bei Grenzverschiebung).
Interessant ist auch noch Abschnitt VII zum Antragsverfahren (Art. 32-38):
Art 32 Antragstellung
1. erfolgt am Wohnort des Antragsteller
a) (wenn der Wohnort in der RF ist) ...
b) bei Wohnort im Ausland im zuständigen Konsulat der RF
2. persönliche Einreichung des Antrags
3. In extremen Ausnahmefällen Antragseinreichung durch bevollmächtigten Vertreter oder per Post, dann aber mit notarieller Beglaubigung des Antrags und der Kopien .
4. (minderjährige Kinder)
Art. 33 Antrag
1. schriftlich gemäß bestätigtem Formular, Unterschrift des Antragstellers wird von der den Antrag annehmenden Behörde beglaubigt.
2. (falls jemand selbst nicht schreiben kann) ...
3. (Einverständiserklärung Dritter) ...
4. Antragsformular, beizulegende Dokumente etc. werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
Art. 34 staatliche Gebühr für den Antrag
1. wird erhoben
2. wird nicht erstattet
Art. 35 Entscheidung über den Antrag
1. trifft der Präsident der RF
2. innerhalb einer Frist von bis zu einem Jahr ab der Einreichung aller Unterlagen
3. Entscheidungen im vereinfachten Verfahren nach Art. 14, 19 und 26 (betrifft dich nicht)
4. Entscheidung im vereinfachten Verfahren (u.a. Austritt) innerhalb von bis zu 6 Monaten ab Einreichung aller Unterlagen
Art. 36 wiederholte Antragstellung
Art. 37 Tag des Wirksamwerden von Eintritt in oder Austritt aus Staatsbürgerschaft der RF
1. Erwerb der Staatsbürgerschaft
2. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ab dem Tag der entsprechenden behördlichen Entscheidung
Art. 38 Ausführung der Entscheidung
Soviel als Steno-Zusammenfassung.
Du erntest, was du säst.
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Cool!
Wann kommen die anderen russischen Gesetze in der Manu-Kurzfassung?
Koennte glatt ein Bestseller werden!
Besonders Artikel 34 fand ich ideal praegnant zusammengefasst!
Wann kommen die anderen russischen Gesetze in der Manu-Kurzfassung?
Koennte glatt ein Bestseller werden!
Besonders Artikel 34 fand ich ideal praegnant zusammengefasst!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Willste mir schon mal einen Verlag suchen und das Honorar aushandeln, Dietrich? 
Du erntest, was du säst.
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expatriate
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Erstmal ein dickes Dankeschön für Deine prompte Hilfe!
Da ich noch nicht volljährig bin (17; wo ist da in RU eigentlich die Grenze?), habe ich jetzt mit babel fish die Seite übersetzt (ins englische :( ).
Die Minderjährigkeit setzt, so wie ich das verstehe die Zustimmung der Eltern voraus, und bereitet außer zwei zusätzlichen Dokumenten/Unterschriften keine Schwierigkeiten. Richtig?
Da ich noch nicht volljährig bin (17; wo ist da in RU eigentlich die Grenze?), habe ich jetzt mit babel fish die Seite übersetzt (ins englische :( ).
Die Minderjährigkeit setzt, so wie ich das verstehe die Zustimmung der Eltern voraus, und bereitet außer zwei zusätzlichen Dokumenten/Unterschriften keine Schwierigkeiten. Richtig?
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Ich würde vorschlagen - Manu ist Heldin der Woche!
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
WOOOW Manu, hast ja tierische Arbeit geleistet!!! 
Achim, ich denke, Manu hat wieder Heldin der Woche verdient.
7punkt

Achim, ich denke, Manu hat wieder Heldin der Woche verdient.
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Russische Staatsangehörigkeit abgeben
Selbst wenn Du nie nach Russland auswandern willst, warum willst Du die russische Staatsbürgerschaft abgeben? Welche Nachteile befürchtest Du?expatriate hat geschrieben:Liebes Forum,
nach lesen diverser Gesprächsfäden über den Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft würde ich ganz gerne eine von zwei Staatsbürgerschaften loswerden. Leider kann ich kein russisch, bin aber dennoch im Besitz sowohl der deutschen als auch der russischen Staatsbürgerschaft. Aus Letzterer würde ich gerne entlassen werden, da ich nicht glaube jemals nach Rußland auszuwandern.



