Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
-
expatriate
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Nur so zum Nachdenken:
Zwei Staatsangehörigkeiten bedeutet zumindest bei männlichem Nachwuchs zweimal Wehrpflichtig. Und in Deutschland ist es so, dass man automatisch mit dem Dienst in einer anderen Streitkraft als der Bundeswehr die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Und was ich so über den russischen Wehrdienst gehört habe, würde ich die Bundeswehr allenthalben vorziehen.
Dummerweise bringt die Einreise in einen der beiden Staaten den legalen Zugriff auf die Person mit sich, ohne das der andere Staat in irgendeiner Weise intervenieren kann.
Zwei Staatsangehörigkeiten bedeutet zumindest bei männlichem Nachwuchs zweimal Wehrpflichtig. Und in Deutschland ist es so, dass man automatisch mit dem Dienst in einer anderen Streitkraft als der Bundeswehr die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Und was ich so über den russischen Wehrdienst gehört habe, würde ich die Bundeswehr allenthalben vorziehen.
Dummerweise bringt die Einreise in einen der beiden Staaten den legalen Zugriff auf die Person mit sich, ohne das der andere Staat in irgendeiner Weise intervenieren kann.
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Hallo, expatriate,expatriate hat geschrieben:Nur so zum Nachdenken:
Zwei Staatsangehörigkeiten bedeutet zumindest bei männlichem Nachwuchs zweimal Wehrpflichtig. Und in Deutschland ist es so, dass man automatisch mit dem Dienst in einer anderen Streitkraft als der Bundeswehr die Deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Und was ich so über den russischen Wehrdienst gehört habe, würde ich die Bundeswehr allenthalben vorziehen.
Dummerweise bringt die Einreise in einen der beiden Staaten den legalen Zugriff auf die Person mit sich, ohne das der andere Staat in irgendeiner Weise intervenieren kann.
das mit dem Dienst in anderen Streitkräften bezieht sich, soweit ich weiß, nur auf den freiwilligen Dienst in fremden Streitkräften. Bestes Beispiel: Fremdenlegion in Frankreich. Aber auch hier gilt: Was Deutschland nicht weiß, macht Deutschland nicht heißt. Auf keinen Fall kann aber ein Pflichtdienst (Wehr- oder Ersatzdienst) einem Deutschen zum Nachteil (hier Verlust der Staatsangehörigkeit) gereichen.
Allerdings würde ich auch den Dienst in der Bundeswehr oder den Zivildienst der russischen Armee vorziehen.Auswärtiges Amt, Merkblatt Wehrpflicht, Stand: 04.11.2005 hat geschrieben:Eine weitere Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Wehrpflicht. In Streitkräften
anderer Länder geleisteter Wehrdienst oder anstelle des Wehrdienstes geleisteter
anderer Dienst (Ersatzdienst), der aufgrund einer Wehrpflicht geleistet
wurde, kann auf den in Deutschland abzuleistenden Wehrdienst angerechnet werden.
URL, 2007-11-01, http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... =Daten.pdf
-
expatriate
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
ack für den freiwilligen Dienst.Magdeburg-Moskva hat geschrieben: das mit dem Dienst in anderen Streitkräften bezieht sich, soweit ich weiß, nur auf den freiwilligen Dienst in fremden Streitkräften. Bestes Beispiel: Fremdenlegion in Frankreich.
Deutschland weiß es spätestens dann, wenn es mir helfen soll aus einem Krisenherd evakuiert zu werden. Was beim russischen Wehrdienst nicht unrealistisch ist (z.B. Tschetschenien).Magdeburg-Moskva hat geschrieben: Aber auch hier gilt: Was Deutschland nicht weiß, macht Deutschland nicht heißt.
Hoffen wir das es so ist. In wie weit hast Du da Gewissheit?Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Auf keinen Fall kann aber ein Pflichtdienst (Wehr- oder Ersatzdienst) einem Deutschen zum Nachteil (hier Verlust der Staatsangehörigkeit) gereichen.
Dein Zitat vom Auswärtigen Amt bezieht sich leider nur auf das nicht-ableisten von Wehrdienst in Deutschland nach erfolgter Einbürgerung. Es trifft keinerlei Aussagen über die Ableistung der Wehrpflicht in anderen Streitkräften nach der Einbürgerung (sog. Loyalitätskonflikt).
Ich werde es mal beobachten wie es meinem Kumpel ergeht. Der ist Deutsch-Amerikaner und hat kundgetan er möchte seine Wehrpflicht in Amerika ableisten (ist derzeit ausgesetzt).
-
Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Auswärtiges Amt, Merkblatt Wehrpflicht, Stand: 04.11.2005 hat geschrieben:Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung der zuständigen Behörde
in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines
Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die
deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes (§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Wehrdienst in befreundeten Streitkräften (also z.B. NATO) wird in Deutschland anerkannt, so dass der Wehrdienstleistende in Deutschland nicht noch mal eingezogen wird.
Russland gehört nicht zu den befreundeten Streitkräften und erkennt auch selbst den evtl. in Deutschland abgeleisteten Wehrdienst nicht an mit dem Ergebnis, dass man(n) ggf. zweimal eingezogen wird. Dem kann man entgehen, indem man sich in der Einberufungszeit (in Russland bis zum 27. Lebensjahr) einfach nicht in dem Land sehen lässt. Danach ist es wieder ungefährlich. Die Staatsangehörigkeit verliert man jedenfalls nicht, wenn man einberufen wird (siehe M.M. oben)
Russland gehört nicht zu den befreundeten Streitkräften und erkennt auch selbst den evtl. in Deutschland abgeleisteten Wehrdienst nicht an mit dem Ergebnis, dass man(n) ggf. zweimal eingezogen wird. Dem kann man entgehen, indem man sich in der Einberufungszeit (in Russland bis zum 27. Lebensjahr) einfach nicht in dem Land sehen lässt. Danach ist es wieder ungefährlich. Die Staatsangehörigkeit verliert man jedenfalls nicht, wenn man einberufen wird (siehe M.M. oben)
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Wieso verstehe ich das M.M.-Zitat auch beim dritten Durchlesen so, dass man die Staatsangehörigkeit eben doch verliert?!manuchka hat geschrieben:Die Staatsangehörigkeit verliert man jedenfalls nicht, wenn man einberufen wird (siehe M.M. oben)
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Weil du auch beim dritten Mal das Wort "freiwillig" ueberlesen hast, vielleicht?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
OK, jetzt habe ich es begriffen: Nur wer auf eigenen Wunsch zur russischen Armee geht, verliert den deutschen Pass. Wer hingegen einberufen (also gezwungen) wird, nicht.
-
achim
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Ich habe mal irgendwo auf einer offiziellen Seite gelesen, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche verlieren, wenn sie im "anderen" Land Berufssoldat werden.
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Berufssoldat wird man ja auch freiwillig.
Wuerde also passen.....
Wuerde also passen.....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)

