Au ja!Dietrich hat geschrieben:... ja dann auch die Staatsbuergerschaft annehmen, Zejtnot.
Also in dem o.g. Link steht aber explizit, dass auch Ausländer, die hier mal aufgrund einer Arbeit einen Anspruch erworben haben, später Ansprüche haben. Und das fußt wiederum auf dem Gesetz, welches da verlinkt ist. Steht nichts davon, dass wir als Ausländer überhaupt keine Ansprüche hätten.
Von einem extra Fond habe ich noch nichts gehört. Der Arbeitgeber jedenfalls zahlt genauso in die normale Rentenkasse - und woher soll die dann wissen, welche Summe nun genau "vom Ausländer" war?
Ist irgendwie alles eigenartig. Jeder Spezialist sagt was anderes und alle wimmeln einen ab - keiner hat Lust, sich mit dem Thema wirklich mal zu beschäftigen.



