Apostille
Re: Apostille
So wie ich das sehe, kann man auf eine notariell erstellte Urkunde keine Apostille erhalten, da es sich nicht um eine staatliche (also Bund oder Land) Urkunde handelt.
Siehe: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... =Daten.pdf
Also kann man die Urkunde nur durch die Botschaft beglaubigen lassen. Wobei man vorher eine Vorbeglaubigung machen sollte. (Siehe Punkt V.a)
Ansonsten auch nochmal hier (nicht als PDF):
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... tille.html
Oder hat jemand andere Informationen?
Siehe: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... =Daten.pdf
Also kann man die Urkunde nur durch die Botschaft beglaubigen lassen. Wobei man vorher eine Vorbeglaubigung machen sollte. (Siehe Punkt V.a)
Ansonsten auch nochmal hier (nicht als PDF):
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... tille.html
Oder hat jemand andere Informationen?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Apostille
Eine beglaubigtes Dokument ist sehr wohl eine Urkunde, und wenn eine deutsche Vollmacht im Ausland benutzt werden soll, z.B. in RUS, dann muss da eine Legalisierung gemacht werden oder eben eine Apostille drauf. Woher weiß ein russisches Amt oder der russische Geschäftspartner, dass die Beglaubigung auch wirklich vom Notar und nicht vom örtlichen Apotheker ist? Dafür ist die Apostille da. Und im Normalfall darf man dann von der notariell beglaubigten, apostillierten Vollmacht in RUS eine notariell beglaubigte russische Übersetzung machen... die wird dann in RUS überall anerkannt. Und ich habe solche apostillierten Vollmachten auch schon in der Hand gehabt, die macht meist das für den Notar örtlich zuständige Landgericht.
PS: Das geht deswegen, weil der Notar durch seine Beglaubigung auch in gewisser Weise quasi hoheitlich tätig wird. Die Apostille bestätigt insofern, dass der Notar tatsächlich Notar und da und dort als Notar zugelassen ist.
PS: Das geht deswegen, weil der Notar durch seine Beglaubigung auch in gewisser Weise quasi hoheitlich tätig wird. Die Apostille bestätigt insofern, dass der Notar tatsächlich Notar und da und dort als Notar zugelassen ist.
Du erntest, was du säst.
Re: Apostille
Ist das dann eine "richtige" Apostille?
Also fuer meine Begriffe liest sich das (link im vorigen Posting) so, als wenn man nur Sachem vom Bund oder den Laendern apostillieren lassen koennte. Und da gehoeren notarielle Sachen ja eigentlich erstmal nicht zu.
Wenn es natuerlich trotzdem moeglich ist.... umso besser!!
Am besten den Notar fragen, wer dafuer zustaendig ist, seine Sachen zu apostillieren... (oder heisst das dann apostillifizieren? Im russischen bestimmt apostullierovat)
Also fuer meine Begriffe liest sich das (link im vorigen Posting) so, als wenn man nur Sachem vom Bund oder den Laendern apostillieren lassen koennte. Und da gehoeren notarielle Sachen ja eigentlich erstmal nicht zu.
Wenn es natuerlich trotzdem moeglich ist.... umso besser!!
Am besten den Notar fragen, wer dafuer zustaendig ist, seine Sachen zu apostillieren... (oder heisst das dann apostillifizieren? Im russischen bestimmt apostullierovat)
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Re: Apostille
Prostavitj / prostavljatj apostilj heißt es.
Wenn die russische Seite auch eine Legalisierung der Botschaft anerkennt, dann kann man auch mal da in der Konsularabteilung anrufen und nachfragen. Die Apostille ist ja eigentlich nur eine vereinfachte Legalisierung.
Wenn die russische Seite auch eine Legalisierung der Botschaft anerkennt, dann kann man auch mal da in der Konsularabteilung anrufen und nachfragen. Die Apostille ist ja eigentlich nur eine vereinfachte Legalisierung.
Du erntest, was du säst.
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Zeppelin
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Re: Apostille
Habe den Fred erst gesehen, als im Berliner Landgericht heute schon keine(r) aus der Apostillenstelle mehr zu erreichen war.
Im Grundsatz wurde mir aber bestätigt, was Manu um 4:21 Uhr pm (nach meiner Zeitdarstellug) gepostet hatte..
Morgen früh ab 08:30 Uhr (Berliner Ortszeit) könnte ich da nochmal einen Anlauf starten, wenn es von Interesse ist.
ansonsten: Die Durchwahl lautet +4930 - 90232218 (Frau Kujat)
Es könnte durchaus sein, dass die Legalisierung über das Konsulat länger dauert, als eine direkte Beglaubigung durch das zust. Landgericht.
Gruß,
Zeppelin
Im Grundsatz wurde mir aber bestätigt, was Manu um 4:21 Uhr pm (nach meiner Zeitdarstellug) gepostet hatte..
Morgen früh ab 08:30 Uhr (Berliner Ortszeit) könnte ich da nochmal einen Anlauf starten, wenn es von Interesse ist.
ansonsten: Die Durchwahl lautet +4930 - 90232218 (Frau Kujat)
Es könnte durchaus sein, dass die Legalisierung über das Konsulat länger dauert, als eine direkte Beglaubigung durch das zust. Landgericht.
Gruß,
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"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Re: Apostille
Hallo Jens,m1009 hat geschrieben:Hallo..
es geht um dieses.
Hab eine in Deutschland notariell beglaubigte Vollmacht. Nun will ein Amt hier in Russland zusaetzlich zum Notarstempel noch eine Apostille auf der Vollmacht. Geht das ? Ist das machbar zusaetzlich noch eine Apostille zu erstellen?
Gruesse
Jens
hatte eben die Apostillenstelle beim Berliner Landgericht am Telefon.
Freundliche Auskunft: Notarielle Unterschriften werden in der Tat bundesweit durch die Landgerichte vorgenommen.
Man muss dazu nicht selbst erscheinen, sondern kann entspr. Dokumente auch durch einen Kurier überbringen / abholen lassen.
Bei Abholung ist allerdings eine Gebür zu entrichten, die sich nach dem Wert der Vollmacht richtet; also etwa so hoch ist, wie die Gebür, die beim Notar angefallen war.
Grüße,
Zeppelin
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Zeppelin
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Re: Apostille
Nicht dafür, wie der Rheinländer sagen würde.manuchka hat geschrieben:Sag ich dochdanke Zeppelin für die freundliche Bestätigung.
War nur etwas irritiert, weil für die Ernennung, bzw. Berufung oder Bestellung der Notare (wie auch immer das korrekt heißt) ja die Präsidien der OLG's zuständig sind, und mir die Zuständigkeit für entsprechende Beglaubigungen nicht so ganz klar war.
Daher fand ich es schon sinnvoll, mich einfach mal zu erkundigen und das Ergebnis zu posten.
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Paulchen
Re: Apostille
Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis, wie ein Professor an der FU Berlin immer zu sagen pflegte ;-)
"§ 1 BNotO (Bundesnotarordnung)
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt."
Ist also eine richtige Amtsperson, der Herr Notarius!
" § 12 BNotO
1Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt. 2Die Urkunde soll den Amtsbezirk und den Amtssitz des Notars bezeichnen und die Dauer der Bestellung (§ 3 Abs. 1 und 2) angeben."
Er wird also nicht vom OLG bestellt (oder bestallt, wie es so schön in der Juristensprache heißt...ich muß da immer irgendwie an den Hufschmied denken..) sondern von der Landesjustizverwaltung. Und schwören, dass er nix böses tut muss er dann vor dem Herrn Landgerichtspräsidenten
"§ 13
(1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!"
Wird der Eid von einer Notarin geleistet, so treten an die Stelle der Wörter "eines Notars" die Wörter "einer Notarin".
(2) 1Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "Ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann der Notar, der Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen. 2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(3) 1Der Notar leistet den Eid vor dem Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk er seinen Amtssitz hat. 2Vor der Eidesleistung soll er keine Amtshandlung vornehmen."
Ist es nicht schön, dass es für jeden Vorgang eine Vorschrift gibt, hehe
"§ 1 BNotO (Bundesnotarordnung)
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt."
Ist also eine richtige Amtsperson, der Herr Notarius!
" § 12 BNotO
1Die Notare werden von der Landesjustizverwaltung nach Anhörung der Notarkammer durch Aushändigung einer Bestallungsurkunde bestellt. 2Die Urkunde soll den Amtsbezirk und den Amtssitz des Notars bezeichnen und die Dauer der Bestellung (§ 3 Abs. 1 und 2) angeben."
Er wird also nicht vom OLG bestellt (oder bestallt, wie es so schön in der Juristensprache heißt...ich muß da immer irgendwie an den Hufschmied denken..) sondern von der Landesjustizverwaltung. Und schwören, dass er nix böses tut muss er dann vor dem Herrn Landgerichtspräsidenten
"§ 13
(1) Nach Aushändigung der Bestallungsurkunde hat der Notar folgenden Eid zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Notars gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!"
Wird der Eid von einer Notarin geleistet, so treten an die Stelle der Wörter "eines Notars" die Wörter "einer Notarin".
(2) 1Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft, an Stelle der Worte "Ich schwöre" andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann der Notar, der Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen. 2Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(3) 1Der Notar leistet den Eid vor dem Präsidenten des Landgerichts, in dessen Bezirk er seinen Amtssitz hat. 2Vor der Eidesleistung soll er keine Amtshandlung vornehmen."
Ist es nicht schön, dass es für jeden Vorgang eine Vorschrift gibt, hehe

