Visum für russische Bekannte

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
astronic

Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von astronic »

Zeppelin hat geschrieben:Deine Verwirrung um den Zusammenhang von formellem und tatsächlichem Einlader verstehe ich nicht so recht, da Deine Mutter ja als Stellvertreterin für Dich eintritt. Entscheident ist doch nur, dass es jemanden gibt, der im Zweifelsfalle die Verantwortung (Kosten) übernimmt.
Was mich bei den Visumssachen so verunsichert, ist, dass es nicht nur formale Kriterien gibt, die man erfüllen muss, sondern dass der Bearbeiter im Konsulat einen Visumsantrag einfach grundlos ablehnen kann, wenn ihm irgendwas vom Bauchgefühl her nicht passt. Dies führt dann bei Beantragenden unvermeidlich zur Fragestellung "Was bereitet Konsulatsmitarbeitern ein gutes Bauchgefühl (ohne Unwahres zu erzählen)?". Da ich nicht weiß, wie Konsulatsmitarbeiter ticken, bin ich bei diesem Thema in der Tat verunsichert und suche deshalb hier nach Erfahrungswerten.
Selbstverständlich macht das Konsulat zuerst eine SIS-Abfrage, falls es sich dazu veranlasst sieht. Na und? Wer da eine weiße Weste hat, braucht nichts zu befürchten.
Kann uns ja nur nützen: Sie hatte schon mal ein Schengenvisum und ist pünktlich zurückgekehrt. Wäre sie das nicht, hätte sie einen SIS-Eintrag.

Wie findest du meinen Entwurf für das Einladungsschreiben aus meinem letzten Beitrag? Zu allgemein oder in Ordnung so?

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan
Zeppelin
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Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von Zeppelin »

astronic hat geschrieben:Was mich bei den Visumssachen so verunsichert, ist, dass es nicht nur formale Kriterien gibt, die man erfüllen muss, sondern dass der Bearbeiter im Konsulat einen Visumsantrag einfach grundlos ablehnen kann, wenn ihm irgendwas vom Bauchgefühl her nicht passt. Dies führt dann bei Beantragenden unvermeidlich zur Fragestellung "Was bereitet Konsulatsmitarbeitern ein gutes Bauchgefühl (ohne Unwahres zu erzählen)?". Da ich nicht weiß, wie Konsulatsmitarbeiter ticken, bin ich bei diesem Thema in der Tat verunsichert und suche deshalb hier nach Erfahrungswerten.
In gewisser Weise trifft das schon zu, doch ganz so "nach Laune" wird meiner Meinung nach auch über Visaanträge nicht entschieden. Ich kann mich da auch ganz gut in die Situation der zuständigen Sachbearbeiter hineinversetzen: Auf der einen Seite muss man sein "pflichgemäßes Ermessen" ausüben und darf kein Visum erteilen, wenn man Zweifel hat, dass alles okay ist.
Andererseits droht eine Menge Zusatzaufwand für die Bearbeitung von Remonstrationen, wenn man grundlos einen Antrag ablehnt.
Natürlich muss man dabei auch noch jede Menge politischer Befindlichkeiten berücksichtigen, weil ja schließlich jedes Verhalten eines Konsulats das Image unseres Staates beeinflusst.
"Bauchgefühl" würde ich daher nicht sagen, sondern es geht m.E. um Plausibilität und Konsistenz.
Selbstverständlich macht das Konsulat zuerst eine SIS-Abfrage, falls es sich dazu veranlasst sieht. Na und? Wer da eine weiße Weste hat, braucht nichts zu befürchten.
Kann uns ja nur nützen: Sie hatte schon mal ein Schengenvisum und ist pünktlich zurückgekehrt. Wäre sie das nicht, hätte sie einen SIS-Eintrag.[/quote]
Eben: Die erste Million ist die schwerste. ;)
Wie findest du meinen Entwurf für das Einladungsschreiben aus meinem letzten Beitrag? Zu allgemein oder in Ordnung so?
Das Schreiben finde ich soweit okay, aber (für meinen Geschmack) etwas zu wenig aussagekräftig. Einerseits ist es sehr formell und korrekt gehalten, andererseits taucht dann das Wort "herzlich" im Zusammenhang mit der Begründung der Einladung auf.

Schlussendlich muss man sich halt entscheiden, ob man so ein Schreiben an die Eingeladene mit der Bitte um Vorlage beim Konsulat richtet oder ob man es eben direkt an das Konsulat richtet - und davon hängt dann eben die Diktion ab, die man verwendet. (Aber das ist eben meine persönliche Meinung.)

In meinen früheren Beiträgen hier im Forum und bei i4a habe ich diese Unterscheidungen ja schon hinlänglich ausgeführt und möchte das nicht wiederholen. Sonst brechen hier womöglich erneut Diskussionen aus, die längst geführt wurden.

Ich wünsche frohe Feiertage und
viele Erfolg bei dem Visaantrag.

Grüße,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
astronic

Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von astronic »

Vielen Dank für die Hinweise, die Unterlagen sind jetzt in Russland (gleich zweimal, weil DHL erst unsere Sendung verschlampte und hinterher doch noch wiederfand) und unser Konsulatstermin steht bald bevor.

Wir haben jetzt doch schon Flugtickets gekauft. Auf denen steht aber unter "Paid by" der Name eines Arbeitskollegen meiner Bekannten, weil sie dessen Kreditkarte nutzte. Sollen wir die Flugtickets trotzdem dem Antrag beilegen oder führt das eher zu dummen Fragen?

Ebenso habe ich noch eine Frage zu Frage 35 des Visumsantrages. Dort heißt es "Wer übernimmt die Reisekosten und die Kosten für Ihren Aufenthalt?". Antwortmöglichkeiten sind u. a. "Antragsteller" und "einladende Person". Kann man da mehrfach was ankreuzen? Grundsätzlich ist es so, dass meine Mutter formell die Einladende ist, ich die Kosten für ihren Aufenthalt trage und meine russische Bekannte den Hauptteil der Flugkosten trägt. Was kreuzt man dann sinnvollerweise an?

Vielen Dank im Voraus und drückt bitte die Daumen! :)

Grüße,
Stefan
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Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von Zeppelin »

astronic hat geschrieben:Wir haben jetzt doch schon Flugtickets gekauft. Auf denen steht aber unter "Paid by" der Name eines Arbeitskollegen meiner Bekannten, weil sie dessen Kreditkarte nutzte. Sollen wir die Flugtickets trotzdem dem Antrag beilegen oder führt das eher zu dummen Fragen?
Ich weiß erstmal nicht, warum man die Flugtickets dem Antrag beifügen sollte. Wenn es dabei um die Darlegung der Rückreisebereitsschaft geht, würde ich eine Kopie des Tickets ziehen und darauf schreiben, dass mit der Kreditkarte einer unbeteiligten Person bezahlt wurde, weil man selbst keine hat.
Das ist doch eine völlig normale Transaktion.
Und ausgestellt wird das Ticket ja wohl auf den Namen Deiner Bekannten sein.
astronic hat geschrieben:Ebenso habe ich noch eine Frage zu Frage 35 des Visumsantrages. Dort heißt es "Wer übernimmt die Reisekosten und die Kosten für Ihren Aufenthalt?". Antwortmöglichkeiten sind u. a. "Antragsteller" und "einladende Person". Kann man da mehrfach was ankreuzen? Grundsätzlich ist es so, dass meine Mutter formell die Einladende ist, ich die Kosten für ihren Aufenthalt trage und meine russische Bekannte den Hauptteil der Flugkosten trägt. Was kreuzt man dann sinnvollerweise an?
Da würde ich dann wahrheitsgemäß beides Ankreuzen und am Rand je daneben schreiben Risesk. bzw. Aufenth. Das ist auch plausibel.

Na dann, viel Erfolg, denn sonst war der Kauf der Tickets wohl etwas voreilig.

Zeppelin
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Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von Zejtnot »

Zeppelin hat geschrieben:
astronic hat geschrieben:Was kreuzt man dann sinnvollerweise an?
Da würde ich dann wahrheitsgemäß beides Ankreuzen ...
Ich schließe mich an. Kreuze auch stets beides an, weil es der Wahrheit entspricht.
Zeppelin hat geschrieben:Na dann, viel Erfolg, denn sonst war der Kauf der Tickets wohl etwas voreilig.
Zepp, leider fordern einige Konsulate inzwischen, dass man ein Rückreiseticket vorzeigen kann - um Zweifel auszuräumen. Ist natürlich Blödsinn und sogar für den Reisewilligen riskant - aber was soll man tun?
derdani

Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von derdani »

zur frage zu punkt 35:

hab für meine russische freundin dann auch bei der botschaft nachgefragt, was man ankreuzen soll, wenn die reisekosten zwar sie selbst bezahlt, den aufenthalt aber ich. die antwort war, man soll nicht beides ankreuzen, sondern in diesem fall dann "antragsteller". vielleicht handhabt die deutsche botschaft das anders, ich bin ja österreicher.
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Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von Zejtnot »

Mir wurde gesagt: Alles (!) ankreuzen, was stimmt (Deutsches Generalkonsulat Novosibirsk). Ist ja auch logisch, da man sich ja meist quasi in die Kosten reinteilt - einer zahlt den Flug, der anderen die Ausgaben vor Ort.
astronic

Re: Visum für russische Bekannte

Beitrag von astronic »

Wir haben uns dann auch entschieden, alles anzukreuzen. Und was noch viel wichtiger ist: Wir haben das Visum erhalten! :)

Vielen Dank noch mal allen Mithelfern!

Grüße,
Stefan
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