Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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wolk0815
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Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von wolk0815 »

zimdriver hat geschrieben: Weshalb müßt Ihr Euch diesen Ehefähigkeitszeugnis- Müll antun??????
Da werden alte Erinnerungen wach. Haben in Russland (SPb) geheiratet. Dort wollte man von mir eine Ledigkeitsbescheinigung haben. Tja.. und für die wollte mein Standesamt eine Ledigkeitsbescheinigung meiner zukünftigen Frau. Sehr witzig !!
Und somit war die Ledigkeitsbescheinigung und die Problematik des gibts hier nicht ! doch wieder im Spiel (ihr wurde beim ZAGS gleich unaufgefordert gesagt, dass sie sich für eine Ledigkeitsbescheinigung für sie garnicht erst nochmal ans ZAGS melden muss/soll... "gibts hier nicht !!" war die Aussage) .
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Zeppelin
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Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von Zeppelin »

Sorry,
viele gutgemeinte und weitestgehend zutreffende Ratschläge, aber ich möchte Konfusionen vorbeugen!

Wenn ich insbesondere die Darstellungen hier im Forum über die Zeit richtig mitverfolgt habe, ist man zumindest in Moskau mit einem simplen Papaier zufrieden, welches die Ledigkeit des dt. Verlobten bescheinigt.

Aber Achtung: auf einer gewöhnlichen "Meldebescheinigung" steht der Familienstand nicht mit drauf!

Bei der zuständigen Meldebehörde (in Berlin also beim Bürgeramt) kann man aber auch eine sog. "Aufenthaltsbescheinigung" (wird auch oft als "erweiterte Meldebescheinigung" bezeichnet) bekommen, auf der der Familienstand mit ausgewiesen ist. - Die muss dann apostilliert, und offenbar in RUS offiziell übersetzt werden.
Zusammenfassung: Wenn die Heirat in Moskau stattfinden soll, braucht man kein dt. EFZ (danke wolk0815 für den Hinweis), denn das kann ja gar nicht gehen, weil sich da die Katze in den Schwanz beißt.

Leider bekommt man bei den dt. Behörden dazu aber oft anderslautende Aussagen - je nachdem, wie sich die Standesbeamten auskennen.

Ist die Ehe in RUS erst mal geschlossen worden, gibt es hier auch keine Probleme, damit diese akzeptiert wird.

Nur ist der Ehegattennachzug seit August 2007 an den Nachweis von Sprachkenntnissen, bzw. deren formellen Nachweis durch ein Zeugnis gekoppelt. Da spielt es dann auch manchmal keine Rolle, wenn man zwar fließend Deutsch redet und versteht, aber kein entsprechendes Papier vorweisen kann. - Kommt offenkundig anhand vieler Erfahrungsberichte drauf an, ob der zust. Konsulatsmitarbeiter bereit und in der Lage ist, sich von den Sprachkenntnissen einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

Und dies wiederum führt dazu, dass man das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung bemühen müsste, falls man es nicht schafft, den NON-EU-Ehepartner per Touri-oder Buisiness-Visum einreisen zu lassen.
Hierbei wiederum setzt das Problem ein, dass man sich in einem Visaantrag korrekt outen muss (u.a. zum Familienstand. Reisegrund bla).

Aber Forummlerin Manuchka und einige andere haben bislang wohl keine Probleme, gemeinsame Besuchsreisen nach D. zu unternehmen, solange sie ihren Wohnsitz in RUS haben.
Fraglich ist nur was gegenwärtig passieren würde, wenn man im Rahmen einer solchen "Besuchsreise" bei der ABH auf der Matte steht und eine Aufenthaltserlaubnis verlangt. :?
Bestenfalls kommt man an der FZF vorbei - schlimmstenfalls bekommt man eine Ausreiseaufforderung um sich die FZF-Prozedur anzutun.

Frohe Weihnachten
Zeppelin
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Zejtnot
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Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von Zejtnot »

Ich hatte dasselbe Problem, mein Standesbeamter in Deutschland war aber clever. Er hat die leere Seite im Pass akzeptiert, wobei ich den Pass natürlich notariell beglaubigt übersetzen lassen habe. Für die leere Seite habe ich dann in Klammern noch "keine Einträge" hinzufügen lassen, das war kein Problem.

Dazu wollte der Standesbeamte in Deutschland einen Nachweis, dass dies wirklich heißt, dass das Mädel ledig ist. Wenn dies auf der Seite vom Novosibisker Generalkonsulat so formuliert ist, würde ich dies mit Link zitieren und formlos beilegen. Die Standesbeamten sind auch Menschen ... sie brauchen etwas zum Abheften und manchmal reicht es in dieser Form!

(Zudem gibt es einen Paragraphen, dass sich der Standesbeamte die Ledigkeit eidesstattlich bestätigen lassen kann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Wäre bei Euch quasi der Fall.)
fremantle

Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von fremantle »

Als wir unserer Vorbereitungen getroffen haben, wollte die deutsche Standesbeamtin von den Eltern meiner Verlobten eine eidesstattliche und notariell beglaubigte Erklaerung, dass Ihre Tochter noch unverheiratet ist, plus die beglaubigte Uebersetzung der entsprechenden Passseite. Ihr war die Handhabung in RUssland bekannt, dass dort "kein Passeintrag" unverheiratet bedeutet.
Zeppelin
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Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von Zeppelin »

Ja es hängt wirklich sehr davon ab, wie befähigt die jeweiligen Standesbeamten sind, um ihr sog. pflichgemäßes Ermessen auszuüben und welche Belege sie dafür verlangen.
Ich glaube ich hatte vor einiger Zeit schon mal erwähnt, dass wir damals das Glück hatten, dass unsere Standesbeamtin sowohl sehr gut russisch konnte, als sich auch mit dem russ. Urkundenwesen gut auskannte.
Die hat sich selbst die Kopien der Pässe meiner heutigen Frau gezogen und darauf die Feststellung vermerkt, dass Frau XY ledig ist. Damit hatte sie praktisch eine Personenstandsbeurkundung für eine Ausländerin vorgenommen, was man juristisch als grenzwertig bezeichnen kann, aber es hat allen Beteiligten eine Menge Zeit und Kosten erspart. :-)
Aber auch sonstwelche anderen Papiere hätten eben auch zu keinem anderen Ergebnis geführt.
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fremantle

Re: Familienstandsbescheinigung zur Vorlage bei dt.Standesamt

Beitrag von fremantle »

fragt einfach mal bei Eurem SA nach.
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