Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Im Grunde bin ich nicht so richtig der Typ für sowas. Hier fand ich es aber nötig euch zumindest über die unten genannten Petition zu informieren. Auch wenn es bei mir kein Problem mehr ist, so finde ich den Grund der Petition doch (Minimum !) eine Inländerdiskriminierung.
Grundaussage der Petitition: der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 28 Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu streichen, damit für nachziehende ausländische Ehegatten zu Deutschen das Erfordernis der vorherigen Sprachkenntnis ersatzlos entfällt.
Zu finden ist das ganze unter http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=598
Ich war übrigens auch erst verwundert (genauer: skeptisch bis misstrauisch) wegen der Link-Endung .ac.uk
Man kann das ganze aber auch durch Suchen/Durchklicken bei http://www.bundestag.de finden.
( für die Zweifler: am besten hier anfangen http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... erver.html )
Was mich so wurmt ist, dass man hier als Deutsche/r plötzlich im eigenen Land schlechter dasteht als ein Nicht-Deutscher.Nicht-deutsche EU-Staatsbürger können aufgrund der Freizügigkeit ihre Partner so mitbringen. Selbiges gilt für alle, die sowieso einfach für visa-frei erklärt sind (USA und und und.). Wo ist dann deren Integration ?
Wo bleibt da Grundgesetz § 6 ?? Und wo die Verpflichtung der Politiker Schaden vom deutschen Volke anzuhalten ?
Genug gesagt. Entscheidet selbst.
Grundaussage der Petitition: der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 28 Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu streichen, damit für nachziehende ausländische Ehegatten zu Deutschen das Erfordernis der vorherigen Sprachkenntnis ersatzlos entfällt.
Zu finden ist das ganze unter http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=598
Ich war übrigens auch erst verwundert (genauer: skeptisch bis misstrauisch) wegen der Link-Endung .ac.uk
Man kann das ganze aber auch durch Suchen/Durchklicken bei http://www.bundestag.de finden.
( für die Zweifler: am besten hier anfangen http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... erver.html )
Was mich so wurmt ist, dass man hier als Deutsche/r plötzlich im eigenen Land schlechter dasteht als ein Nicht-Deutscher.Nicht-deutsche EU-Staatsbürger können aufgrund der Freizügigkeit ihre Partner so mitbringen. Selbiges gilt für alle, die sowieso einfach für visa-frei erklärt sind (USA und und und.). Wo ist dann deren Integration ?
Wo bleibt da Grundgesetz § 6 ?? Und wo die Verpflichtung der Politiker Schaden vom deutschen Volke anzuhalten ?
Genug gesagt. Entscheidet selbst.
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Ist unterzeichnet!
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Bin auch dabei.
Z.
Z.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Haette ich auch gerne mitgemacht, darf aber net weil Russe 
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Hast du das Geschlecht gewechselt?7punkt hat geschrieben: weil Russe
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Aber da haben auch Leute aus Algerien, Thailand und USA unterschrieben... ob das alles Deutsche sind?7punkt hat geschrieben:Haette ich auch gerne mitgemacht, darf aber net weil Russe
Zuletzt geändert von manuchka am 14 Jan 2008, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
Du erntest, was du säst.
Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Habe mal gestöbert. Nirgends wurde explizit erwähnt, dass man Deutsche/r sein muss.manuchka hat geschrieben:Aber da haben auch Leute aus Algerien, Thailand und USA unterschrieben... ob das alles Deutsche sind?
Im GG Artikel 17 steht Jedermann darf.... Die Logik diktiert, dass dann aber auch das deutsche GG irgendwie wirksam sein muss. Daher würde ich dann eher stark zweifeln, dass es für z.B. einen US-Amerikaner in den USA gilt. Bei einem D im Ausland sieht dass dann definitiv anders aus (er verliert ja auch nicht sein Wahlrecht, oder ?). Wenn sich ein Ausländer in D aufhält, so würde aber auch (so sehe ich es zumindest ) das GG zählen und damit kann sie/er unterzeichnen.
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Hm, bei Petitionen mag das vermutlich weniger strikt gehandhabt werden, zumal bei eine Online-Unterschrift ja ohnehin nicht die Staatsang. geprüft werden kann.wolk0815 hat geschrieben:manuchka hat geschrieben:...Wenn sich ein Ausländer in D aufhält, so würde aber auch (so sehe ich es zumindest ) das GG zählen und damit kann sie/er unterzeichnen.
Aber z.B. bei dem aktuell in Berlin laufenden Volksbegehren darf meine Frau wegen ihres russ. Passes nicht mitzeichnen, obwohl hier nur Landes- und Kommunalrecht greifen und meine Frau hier ihren Hauptwohnsitz hat.
Im Übrigen ist es m.M. sehr diffus, in welchem Rahmen das GG auch dem Schutze hier lebender Ausländer - insbesondere NonEUlen - dient.
Was aber nun diese Sache mit dem vorab Sprachnachweis angeht, würde ich das auch als nichtdeutscher Mitzeichen, denn schlimmstenfalls würde die Stimme nicht gezählt.
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Nee..haste bloss 'nen falschen Eindruck von mir :-PDietrich hat geschrieben:Hast du das Geschlecht gewechselt?7punkt hat geschrieben: weil Russe
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen
Ich habe gestern nicht abgestimmt... weiß nicht so recht, ob ich wirklich gegen die Pflicht-Deutschkenntnisse bin... is ja noch bissel Zeit, mir das zu überlegen.
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