Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Zeppelin »

waldmeister hat geschrieben:Welches Niveau wird eigentlich für den Erwerb der dt. Staatsbürgerschaft gefordert?
Das hat Maro doch eben geschrieben. :?

Aber nochmal zum Thema: Selbstverständlich sollten ausländ. Ehepartner von Deutschen sich hier gut verständigen können - keine Frage. Mir passt es aber ganz und gar nicht, dass im allergrößten Teil der Fälle der Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse nur mit einem Zert. vom GI möglich sein soll, denn dieses ist international zumeist nur in den großen Metropolen ansässig und da haben Leute aus Provinzregionen dann eben ein Problem.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Xottabych
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Xottabych »

Zeppelin hat geschrieben:
waldmeister hat geschrieben:Welches Niveau wird eigentlich für den Erwerb der dt. Staatsbürgerschaft gefordert?
Das hat Maro doch eben geschrieben. :?
Na sowas. Und ich dachte, hier ging es bislang um den Ehegattennachzug respektive Aufenthaltsgenehmigung.
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Xottabych
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Xottabych »

Für den Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit wird anscheinend übrigens B1 gefordert. Ich verkneife mir jetzt mal weitere Kommentare, Zeppelin.

http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/zdt/deindex.htm
http://www.telc.net/index.php?id=447&L=0
Will

Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Will »

Hi,

meine Frau hat den Test auch gemacht (für eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer in Deutschland). Es war mehr so ein Gruppengespräch, wo einfache Zusammenhänge in deutscher Sprache diskutiert wurden (damals z.Z. Aktuelles wie "wer ist gerade Papst geworden"). Also nix wahnsinnig schwieriges-theoretisches.

Persönlich finde ich es schon wichtig, dass man die Sprache zu beherrschen sucht, dort wo man wohnt. Ich bemühe mich auch mit Russisch, obwohl ich nicht eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation anstrebe.

Gruss, Will
Marco
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Marco »

Zeppelin hat geschrieben:Mir passt es aber ganz und gar nicht, dass im allergrößten Teil der Fälle der Nachweis vorhandener Sprachkenntnisse nur mit einem Zert. vom GI möglich sein soll, denn dieses ist international zumeist nur in den großen Metropolen ansässig und da haben Leute aus Provinzregionen dann eben ein Problem.
Das ist aber eher eine Frage des Doings. Es ist sicherlich richtig, dass Botschaftsmitarbeiter in der Lage sein sollten, durch ein Gespräch herauszufinden, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt und dass so ein Zertifikat nicht zwingend sein sollte
Zeppelin
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Zeppelin »

Marco hat geschrieben:Das ist aber eher eine Frage des Doings. Es ist sicherlich richtig, dass Botschaftsmitarbeiter in der Lage sein sollten, durch ein Gespräch herauszufinden, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt und dass so ein Zertifikat nicht zwingend sein sollte
Doing von wem bzw. durch wen?
Es ist eben die "kann"-Frage, auf die man keinen Anspruch hat. - Sprich: Sofern man die Gelegenheit bekäme, seine Spachkenntnisse im unmittelbaren Dialog nachzuweisen, wäre ja alles im grünen Bereich.
Doch wenn allzusehr auf formalistischen Nachweisen herumgeritten wird, sieht es für viele recht mau aus.

Mir geht es also nicht darum, ob ein zuziehender Ehepartner elementare Kenntnisse der dt. Sprache beherrschen sollte, sondern darum, in welcher Form er/ sie den Nachweis darüber erbringen muss / darf.
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Zejtnot »

So uneindeutig ist doch die Regelung gar nicht. Ein Test ist Pflicht, der Botschaftsmitarbeiter KANN jedoch darauf verzichten, wenn gute Deutschkenntnisse offensichtlich sind.

Daraus kann man jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten, was wiederum verständlich ist - sonst würde ja sofort jeder vor Gericht ziehen und meinen, er hätte ja im Gespräch "ganz gut Deutsch gesprochen". Stellt Euch mal das Chaos vor!

Soviel ich aus der Praxis gehört habe: Wenn jemand mit sehr guten Deutschkenntnissen in der Botschaft aufkreuzt und keinen Test hat, aber auf Deutsch vernünftig begründen kann, warum er keinen Test hat, dann ist dies in aller Regel kein Ablehnungsgrund.
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Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Jetzt ist aber die Frage, welche Tests und Zertifikate dafür anzuerkennen sind.

Gibt es einen "Katalog" mit anerkannten Zertifizierungsstellen/Zertifikaten?

Es wäre ja ein Unding, wenn ausschließlich das Goethe-Institut dafür "zuständig" wäre. Daraus könnte sich, wie in einem vorherigen Post beschrieben, eine tolle halbseidene Industrie entwickeln.

Wenn jedoch der "Katalog" sehr groß ist, ist ebenfalls mit einer halbseidenen "Zertifikate-Ausstellungs-Industrie" zu rechnen.

Grüße
M.-M.
morchant

Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von morchant »

habs auch unterzeichnet :)
morchant

Re: Petition gegen Pflicht von Deutschkenntnissen

Beitrag von morchant »

was ist hier eigentlich draus geworden?

der link funktioniert nicht mehr
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