meine Frau ist russische Staatsangehörige (mit Aufenthaltstitel für Deutschland) und ich bin deutscher Staatsangehöriger. Unser Sohn ist 4 Jahre alt und hat bis jetzt nur die deutsche Staatsangehörigkeit.
Da wir uns trennen wollen und ich Angst habe, dass meine Frau unseren Sohn gegen meinen Willen mit nach Russland nehmen will, möchte ich keine russische Staatsangehörigkeit für unseren Sohn.
Meine Frage:
Kann meine Frau ohne mich die russische Staatsangehörigkeit für unseren Sohn in Bonn (oder Berlin) beantragen, obwohl sie das nach deutschem Gesetz nicht darf (geminesames Sorgerecht)?
Könnte dies in Russland möglich sein?
Die Seiten des russischen Konsulats in Bonn zu diesem Thema sind leider nur auf russisch und telefonisch erreicht man nie jemanden (immer besetzt!). Eine e-mail an das Konsulat blieb bis jetzt auch unbeantwortet.
Wer kennt sich hier aus???
Hoffe sehr auf Hilfe - bin mit meinen Nerven langsam am Ende
