Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
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ernesto
Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Hallo!
Leider konnte ich meine Fragen nach Durchsicht der bisherigen Forumbeiträge nicht klären. Also, auf die Gefahr hin, dass sich die Fragen wiederholen:
Eine russische Einrichtung möchte für mich eine Einladung zur Arbeit beantragen, damit ich eine ordentliche Arbeitserlaubnis und ein ordentliches Arbeitsvisum erhalte.
Ich reise nun nach Deutschland, um zunächst ein 3-monatiges Buisness-Visum zu beantragen (da mein Jahresvisum abläuft). Nach meiner Rückkehr nach Russland erwarte die Einladung zur Arbeit.
Meine Fragen:
1) Welche Reihenfolge gibt es: Erst Einladung, dann Arbeitserlaubnis, dann Arbeitsvisum?
2) Muss ich für den Erhalt der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvisum nach Deutschland reisen oder kann ich die Formalitäten alle in Russland erledigen?
3) Wann muss ich die medizinischen Test vornehmen? Kann mir jemand eine Klinik in St. Petersburg empfehlen?
Ich bin dankbar für konkrete Tipps und Erfahrungen!
Leider konnte ich meine Fragen nach Durchsicht der bisherigen Forumbeiträge nicht klären. Also, auf die Gefahr hin, dass sich die Fragen wiederholen:
Eine russische Einrichtung möchte für mich eine Einladung zur Arbeit beantragen, damit ich eine ordentliche Arbeitserlaubnis und ein ordentliches Arbeitsvisum erhalte.
Ich reise nun nach Deutschland, um zunächst ein 3-monatiges Buisness-Visum zu beantragen (da mein Jahresvisum abläuft). Nach meiner Rückkehr nach Russland erwarte die Einladung zur Arbeit.
Meine Fragen:
1) Welche Reihenfolge gibt es: Erst Einladung, dann Arbeitserlaubnis, dann Arbeitsvisum?
2) Muss ich für den Erhalt der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvisum nach Deutschland reisen oder kann ich die Formalitäten alle in Russland erledigen?
3) Wann muss ich die medizinischen Test vornehmen? Kann mir jemand eine Klinik in St. Petersburg empfehlen?
Ich bin dankbar für konkrete Tipps und Erfahrungen!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
1. Genehmigung für die Firma, Ausländer aus Land X für Position Y einzustellenernesto hat geschrieben:1) Welche Reihenfolge gibt es: Erst Einladung, dann Arbeitserlaubnis, dann Arbeitsvisum?
2. Arbeitsgenehmigung für Dich, basierend auf Genehmigung 1
3. Einladung für Dich, basierend auf Genehmigung 2
4. 3-Monate-Visum, basierend auf Einladung (in Deutschland)
5. Verlängerung des Visums, basierend auf 3 und 4 (in Russland)
Ausreise ist Pflicht, weil Du mit einem neuen Visa-Zweck einreist. (Verlangen viele deutsche Ausländerbehörden übrigens auch.)Muss ich für den Erhalt der Arbeitserlaubnis bzw. des Arbeitsvisum nach Deutschland reisen oder kann ich die Formalitäten alle in Russland erledigen?
Theoretisch vor 2., was in mir aber gerade Widersprüche auslöst, weil man ja theoretisch in diesem Zeitraum nicht in Russland sein kann (vom halblegalen Business-Visum mal abgesehen).Wann muss ich die medizinischen Test vornehmen?
In Moskau hat man wohl mehrere zur Auswahl, aber in Novosibirsk schreiben es die Migrationsbehörden vor! Petersburg ... keine Ahnung.Kann mir jemand eine Klinik in St. Petersburg empfehlen?
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ernesto
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Vielen Dank, Zejtnot, für die schnelle und gute Antwort!
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toto30
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Hallo!
Erstmal moechte ich dem Forum ein groesses Kompliment machen. Zu meinen allen bisherigen Fragen konnte ich Antwort finden.
Jetzt habe ich jedoch eine Frage, wo ich nichts passendes finden konnte.
Mein Jahresbuisnes fuer Russland nach den "alten" Visumregeln endet Ende April (wie sicherlich bei vielen Deutschen Anfang des Jahres auch).
Mein Arbeitsgeber hat auch bereits die Schritte fuer ein ordentliches Arbeitsvisum eingeleitet.
Der Direktor meines Arbeitsgebers ist Deutscher (mit Arbeitsvisum).
Hier nun meine Frage: Es wurde mir berichtet, das dieses bei der Beantragung der Einladung fuer mich Schwierigkeiten machen wuerde.
Hat hierzu vielleicht Informationen?
Erstmal moechte ich dem Forum ein groesses Kompliment machen. Zu meinen allen bisherigen Fragen konnte ich Antwort finden.
Jetzt habe ich jedoch eine Frage, wo ich nichts passendes finden konnte.
Mein Jahresbuisnes fuer Russland nach den "alten" Visumregeln endet Ende April (wie sicherlich bei vielen Deutschen Anfang des Jahres auch).
Mein Arbeitsgeber hat auch bereits die Schritte fuer ein ordentliches Arbeitsvisum eingeleitet.
Der Direktor meines Arbeitsgebers ist Deutscher (mit Arbeitsvisum).
Hier nun meine Frage: Es wurde mir berichtet, das dieses bei der Beantragung der Einladung fuer mich Schwierigkeiten machen wuerde.
Hat hierzu vielleicht Informationen?
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
... hat er einen so schlechten Leumund??? Ich sehe keinen Grund.toto30 hat geschrieben:...
Der Direktor meines Arbeitsgebers ist Deutscher (mit Arbeitsvisum).
Hier nun meine Frage: Es wurde mir berichtet, das dieses bei der Beantragung der Einladung fuer mich Schwierigkeiten machen wuerde.
Hat hierzu vielleicht Informationen?
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toto30
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Der Leumund ist schon in Ordnung. Mein Arbeitgeber hatte nur bei einer Behoerde (weiss leider nicht welche) die Information bekommen, dass ein "auslaendischer" Direktor keine Einladung fuer ein Arbeitsvisum machen darf.
- zimdriver
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 4927
- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Ich habe eben mein Arbeitsvisum bekommen. Ist, entgegen früherer Gewohnheiten und Erfahrungen anderer Ausländer, wiederum eingeklebt. 10 Tage Botschaftsbearbeitungszeit müssen eingeplant werden.
Die Einladung selber dauerte 3 Tage und wurde von der IHK der RF ausgestellt, nachdem die Firma ordnungsgemäß registriert worden war.
Die Einladung selber dauerte 3 Tage und wurde von der IHK der RF ausgestellt, nachdem die Firma ordnungsgemäß registriert worden war.
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toto30
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Ist in Deiner Firma der Direktor denn auch "Deutscher"?
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toto30
Re: Arbeitserlaubnis/Arbeitsvisum
Das ist ja interessant.
Kannst Du mir schreiben, wie das mit der Registrierung bei der russischen IHK und der Einladung funktioniert?
Kannst Du mir schreiben, wie das mit der Registrierung bei der russischen IHK und der Einladung funktioniert?