Ausbürgerung RUSSLAND

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Marco
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Marco »

tosan hat geschrieben:Hallo zusammen,

Was muss man/frau tun, um
1. sich aus Russland ausbürgern zu lassen
2. um sich in Russland abzumelden und hier in D anzumelden (Konsulat)???

Zu 1. Deine Frau sollte sich nicht ausbürgern lassen, da sie dann ihre Staatsangehörigkeit verliert. Einen Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit kann sie erst in ein paar Jahren stellen. Oder soll deine Ehefrau staatenlos werden,wovon man nur dringend abraten kann ??Als deine Ehefrau bekommt sie hier erstmal "nur" eine Aufenthaltserlaubnis.
Zu 2. Das hättet ihr alles beim Konsulat machen können (Abmeldung aus Russland, Ausstellung eines neuen Reisepasses auf den neuen Nachnamen, Anmeldung beim Konsulat), Kostenpunkt rund 400 €. Eine Abmeldung ist aber nicht sinnvoll, wenn deine Frau eine noch nicht privatisierte Wohnung besitzt. und gegen das Warten könnt ihr jetzt nichts mehr machen (außer Bestechung??).
Ansonsten kann sich deine Frau nach Ausstellung des Reisepasses beim Ovir in Russland abmelden, dann spart ihr paar hundert Euro bei der Anmeldung beim Konsulat

Außerdem solltet ihr euch drum kümmern, dass sie ein deutsches Visum in den neuen Reisepass bekommt bzw. sich die AE aus dem alten Reisepass geben lassen, da ansonsten die Airlines die Mitnahme nach D verweigern
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Oletsch
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Oletsch »

Marco hat geschrieben: Zu 2. Das hättet ihr alles beim Konsulat machen können (Abmeldung aus Russland, Ausstellung eines neuen Reisepasses auf den neuen Nachnamen, Anmeldung beim Konsulat), Kostenpunkt rund 400 €.
Nein, soweit ich weiss muss sie in diesem Fall nach Russland, da bevor der Reisepass auf neuen Namen geändert wird, muss erst der Innenpass neu beantragt werden, und das macht kein Konsulat!

Gruß
Oletsch
tosan

Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von tosan »

Danke für das Feedback.
Es stimmt, dass der Inlandspas in Russland geändert werden muss, es sei denn, sie wäre hier in D gemeldet, was sid nicht ist.
Den Reisepass hätte sie auch hier ändern lassen könnnen, aber eben erst nach Änderung des INlandspasses. Aber die Russen haben sie nicht raus gelassen.

Sie mächte definitiv auf ihre rusBürgerschaft verzichten, natürlich erst bei Einbürgerung in D (nächstes Jahr).

Also die Abmeldung aus Russland kann sie auch in Russland machen?!
Was bracuht sie für die Abmeldung aus Russland?
Danke
Gruß
Frank
Marco
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Marco »

Oletsch hat geschrieben:
Marco hat geschrieben: Zu 2. Das hättet ihr alles beim Konsulat machen können (Abmeldung aus Russland, Ausstellung eines neuen Reisepasses auf den neuen Nachnamen, Anmeldung beim Konsulat), Kostenpunkt rund 400 €.
Nein, soweit ich weiss muss sie in diesem Fall nach Russland, da bevor der Reisepass auf neuen Namen geändert wird, muss erst der Innenpass neu beantragt werden, und das macht kein Konsulat!

Gruß
Oletsch
Öhhm, wenn sich eine Russe/Russin aus Russland ins Ausland abmeldet, wird der Inlandspass eingezogen. Daher führt das Konsulat erst die Abmeldung durch (kann paar Monate dauern), zieht den Inlandspass ein und stellt dann erst den neuen Reisepass aus. Daher auch keine neue Beantragung vom Inlandspass notwendig.
Ein russischer Staatsbürger, der im Ausland gemeldet ist, hat einfach keinen Inlandspass. Das ist auch der Grund weswegen man für einen neuen Inlandspass nach Russland reisen muß. Diejenigen wollen meist aus diversen Gründen die Propiska in RU behalten und somit dort gemeldet bleiben

Deine Frau muss mit Inlandspass und Reisepass zum OVIR und sich einfach ins Ausland abmelden.
tosan

Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von tosan »

Deine Frau muss mit Inlandspass und Reisepass zum OVIR und sich einfach ins Ausland abmelden

...
kann sie dann direkt nach dem OVIR Gang ausreisen oder muss sie dort noch warten?
Marco
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Marco »

Kann ich dir nicht wirklich direkt Auskunft geben. Aber soweit ich gelesen habe, soll es relativ fix gehen. Also wochenlange Wartezeiten würde ich ausschließen
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Oletsch »

@Marco

ich glaube wir vergleichen Äpfel mit Birnen. Wenn ich mich in Russland einfach abmelde, also zum Passportnyj stol gehe und meine Propiska löschen lasse, bleibe ich trotzdem ein russischer Staatsbürger/in und darf meinen Innenpass dementsprechend behalten. Nur eben ohne Propiska.
Ein ganz anderer Fall sind Leute, die aus Russland auswandern, wenn sie zum Beispiel "Kontingentflüchtlinge" (Juden) sind - dann heisst es nämlich "ПМЖ" und der Innenpass wird tatsächlich eingezogen, und beim Ankommen in Deutschland muss derjenige sich beim Konsulat anmelden. Vielleicht gilt das auch bei Spätaussiedlern, da weiss ich es aber nicht definitiv.
Ich glaube nicht, dass diese Regel für andere, "nichtprivilegierte" Kategorien von Emigranten gilt. Wer es definitiv besser weiss, soll mich korrigieren.
Marco, darf ich fragen, woher Du diese Kentnisse hast? ich meine nur die Veslässlichkeit der Quelle. Ich habe selbst vor, mich von meinem Wohnsitz in Moskau abzumelden (wegen Umlagenzahlungen, die nicht sein müssen), daher das Interesse.

Gruß
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Marco »

Oletsch hat geschrieben:@Marco
ich glaube wir vergleichen Äpfel mit Birnen.
So sieht es wohl aus. ;)
Oletsch hat geschrieben: Wenn ich mich in Russland einfach abmelde, also zum Passportnyj stol gehe und meine Propiska löschen lasse, bleibe ich trotzdem ein russischer Staatsbürger/in und darf meinen Innenpass dementsprechend behalten. Nur eben ohne Propiska.
habe jetzt ein wenig mehr rechechiert, um unsere Widersprüche aufzudecken. Man meldet sich ab (Propiska löschen) und geht dann mit Reisepass und Inlandspass zum Konsulat und lässt sich dort registrieren.
Hat jemand zumindest so gemacht siehe
http://www.namostu.de/forum/showthread.php?t=843&page=2

Ob es so noch geht weiß ich nicht.
Oletsch hat geschrieben: Ein ganz anderer Fall sind Leute, die aus Russland auswandern, wenn sie zum Beispiel "Kontingentflüchtlinge" (Juden) sind - dann heisst es nämlich "ПМЖ" und der Innenpass wird tatsächlich eingezogen, und beim Ankommen in Deutschland muss derjenige sich beim Konsulat anmelden. Vielleicht gilt das auch bei Spätaussiedlern, da weiss ich es aber nicht definitiv.
Das "ПМЖ" ist die dauerhafte Abmeldung aus Russland ins Ausland. Das "ПМЖ" ist auch Voraussetzung für die Ausbürgerung und dauert wohl auch 2-4 Wochen. Durch das "ПМЖ" verlierst du aber nicht die Staatsangehörigkeit.
Oletsch hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass diese Regel für andere, "nichtprivilegierte" Kategorien von Emigranten gilt. Wer es definitiv besser weiss, soll mich korrigieren.
Das "ПМЖ" soll angeblich nach russischen Recht von allen Bürgern gemacht werden, die sich dauerhaft einen Wohnsitz im Ausland nehmen. Falls es so ist, kann es mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beim Konsulat Schwierigkeiten mit Passverlängerung geben, da sie dann einen dauerhaften Wohnsitz annehmen. Außer man hat irgendeine gute Ausrede parat ;)

Oletsch hat geschrieben: Marco, darf ich fragen, woher Du diese Kentnisse hast? ich meine nur die Veslässlichkeit der Quelle. Ich habe selbst vor, mich von meinem Wohnsitz in Moskau abzumelden (wegen Umlagenzahlungen, die nicht sein müssen), daher das Interesse.
Wahrscheinlich habe ich zuviel in Threads zur Ausbürgerung gelesen. Meine Frau wird aber Russin bleiben

Mehr Infos gibt es beim russisschen Konsulat.
http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/4r3pmg.htm

Da steht auch was zum "ПМЖ". Mein Russisch ist aber zu schlecht um den Inhalt zu verstehen.

Wir werden aber demnächst die Abmeldung machen, da der Reisepass abläuft und Reisepässe in Jakutien dauern länger als anderswo

Gruß,
Marco
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Oletsch »

Marco hat geschrieben:Das "ПМЖ" soll angeblich nach russischen Recht von allen Bürgern gemacht werden, die sich dauerhaft einen Wohnsitz im Ausland nehmen. Falls es so ist, kann es mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis beim Konsulat Schwierigkeiten mit Passverlängerung geben, da sie dann einen dauerhaften Wohnsitz annehmen. Außer man hat irgendeine gute Ausrede parat ;)
Das glaube ich nicht. Ich kenne einige Russen, die eine Niederlassungserlaubnis haben und gleichzeitig in Russland angemeldet sind (mich inklusive). Mich zwingt keiner, ПМЖ zu beantragen, wenn ich mich bloß abmelden möchte. Das Abmelden ist notwendig für ПМЖ (und entsprechend Ausbürgerung), aber nicht umgekehrt.

Gruß
Oletsch
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Re: Ausbürgerung RUSSLAND

Beitrag von Marco »

Zumindest in dem Heimatort meiner Frau hat man ihr mitgeteilt, als sie ein Formular für die Reisepassverlängerung haben wollte, dass sie ihren Pass in D beim Konsulat verlängern muss, weil sie dort lebt.
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