nachdem ich die Faq's gelesen habe, sind doch noch ein paar Fragen offen geblieben.
Zur besseren Veranschaulichung habe ich die Quellen samt Textpassagen die auf unsere Situation zutreffen mit in diesen Post kopiert.
Nun zum eigentlichen:
Was benötigt man für ein Visum zur Eheschließung? (Dokumente, Russland, Deutschland (Ausländerbehörde))
Infos im Dokument:
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf
Folgende Unterlagen müssen bei der Visastelle vorgelegt werden:
Achtung! Alle Urkunden/Bescheinigungen/Übersetzungen müssen im Original und mit zwei einfachen Kopien vorgelegt werden. Fremdsprachige Unterlagen einschließlich Apostille müssen von einem zugelassenem Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Beantragung eines Visums bei beabsichtigter Eheschließung:
· Auslandspass und zwei Kopien der Seite mit den persönlichen Daten
· Inlandspass und eine Kopie der Seiten mit den persönlichen Daten und der Seite mit
der Anmeldung am Wohnsitz
· drei in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auch auf der Homepage der Botschaft
http://www.moskau.diplo.de erhältlich) mit aufgeklebten Passfotos und ein zusätzliches
Passfoto für das Visum
· zwei eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß Â§ 55 AufenthG (auch auf der
Homepage erhältlich)
· Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur
Eheschließung erfüllt sind (Möglichkeit 1)
oder (Möglichkeit 2)
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Ledigkeitsbescheinigung
- ggf. weitere Personenstandsurkunden/-bescheinigungen mit Apostille (z.B.
Scheidungsurkunden, standesamtliche Bescheinigungen über Vorehen,
Sterbeurkunden früherer Ehepartner)
- Eine schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Verlobten, dass er die bis
zur Eheschließung entstehenden Kosten im Sinne der §§ 66 – 68 AufenthG
übernimmt. Die Unterschrift des Verlobten muss beglaubigt sein oder es muss eine
Passkopie des Verlobten beiliegen
· Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache: grundsätzlich nachzuweisen
durch das Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe Instituts. Näheres hierzu entnehmen
Sie bitte dem Merkblatt „Sprachnachweis bei Ehegattennachzug“.
· Visagebühr: 30,- Euro in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs.
Bitte beachten Sie, dass
· alle Antragsteller den Antrag persönlich stellen müssen
· bei Visumserteilung ein ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen
werden muss
· Familienzusammenführung von volljährigen Kindern zu ihren Eltern oder von Eltern zu
ihren volljährigen Kindern nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (§ 36
AufenthG) erfolgen kann.
Fragen:
1. Nur unterlagen mit Apostillen von einem beglaubigtem Übersetzer zu übersetzen? Wo beglaubigt, in Russland oder in Deutschland?
2. Muss man einen Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung stellen? Wenn Ja, Wo und Wie? In der Botschaft? Mit welchen Dokumenten?
3. Zur Möglichkeit2, von welcher Institution bekommt meine Verlobte in Russland (Moskau) die Ledigkeitsbescheinigung
4. Zur Möglichkeit2, kann das Formular zur Kostenübernahme handschriftlich verfasst sein oder muss es in Deutschland notariel beglaubigt werden? Ist es vielleicht das gleich wie das für die Kostenübernahme?
5. Wir möchten gern das Visum jetzt schon beantragen, also quasi Möglichkeit 2, ohne die Genehmigung vom Standesamt welche uns befähigt zu heiraten. (Läuft dann quasi)
6. Was muss man auf der ABH beantragen oder veranlassen? Ich lese immer wieder das es von Vorteil ist wenn bereits alle informiert sind. Aber wie sind diese Institutionen zu informieren? Einfach vorsprechen und die Aussage treffen das man heiraten möchte scheint mir etwas flau. Wenn doch mit wem? Zwecks Kompetenzen. Ich denke ein Standard ABH Mitarbeiter wünscht mir alles Gute und vergisst nach 5 Minuten welches Anliegen mir am Herzen liegt.
7. Welches Vorgehen würdet ihr empfehlen? Sie kommt aus Moskau, unverheiratet keine Kinder. Bei mir das gleiche. Finanzielle Mittel sind bei ihr und mir zur genüge Vorhanden. Quasi, ein problemloser Fall.
8. zwecks Krankenversicherung für Sie; es wurde ihr von der Deutschen Botschaft in Moskau mitgeteilt das sie diese erst bei Erhalt des Visum vorzeigen müsse... klingt für mich auch seltsam... Genügt eine russische Versicherung oder sollten wir hier für Sie eine abschließen. Über welchen Zeitraum. In einem anderen Post stand dazu das die Russischen manchmal nicht anerkannt werden.
Fragen die mir noch auffallen werde ich einfach an dieses Post anhängen
Gruß und viiiiiiieeeeeelen Dank
OTB2k8

