Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
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DerMoe78
Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Moin!
Ich frage für einen Freund an. Bislang war es bei ihm so, dass wenn er aus Russland nach Deutschland ausreisen wollte, musste er bei seinem OVIR eine Ausreisegenehmigung einen Monat vor der Ausreise beantragen, mit allen Schikanen: lange Anstehen, Unfreundlichkeit und Bezahlen. Nach der Rückkehr musste Diese wiederum beim OVIR abgegeben werden. Bei der letzten Einreise sagte man ihm bei der Passkontrolle, diese Genehmigung wäre nicht notwendig.
Was ist eure Erfahrung? Ist diese Erlaubnis notwendig und gibt es evtl. eine Langzeiterlaubnis?
Ich frage für einen Freund an. Bislang war es bei ihm so, dass wenn er aus Russland nach Deutschland ausreisen wollte, musste er bei seinem OVIR eine Ausreisegenehmigung einen Monat vor der Ausreise beantragen, mit allen Schikanen: lange Anstehen, Unfreundlichkeit und Bezahlen. Nach der Rückkehr musste Diese wiederum beim OVIR abgegeben werden. Bei der letzten Einreise sagte man ihm bei der Passkontrolle, diese Genehmigung wäre nicht notwendig.
Was ist eure Erfahrung? Ist diese Erlaubnis notwendig und gibt es evtl. eine Langzeiterlaubnis?
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fremantle
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Hmm, ich habe noch nie etwas von solch einer Ausreisegenehmigung gehoert. Es kann sein, dass es daran liegt, dass alle mit mir bekannten ausgereisten Russen Frauen waren. Dies wuerde bedeuten, dass er eine Genehmigung vom OVIR beantragen musste, um nicht der Armee zu entrinnen. Moeglicherweise hat er nun ein Alter ueberschritten oder seine Miltaerkurse in der Uni absolviert, dass er nicht mehr wehrpflichtig ist.
Allerdings spekulatiusiere ich nur.
Allerdings spekulatiusiere ich nur.
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DerMoe78
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Er ist kein Russe sondern Deutscher und fast 70 Jahre alt. Laut Aussage des OVIRs ist so etwas, wie ein umgekehrtes Visum.
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fremantle
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Umgekehrtes visum? nie gehoert!DerMoe78 hat geschrieben:Er ist kein Russe sondern Deutscher und fast 70 Jahre alt. Laut Aussage des OVIRs ist so etwas, wie ein umgekehrtes Visum.
Mit 70 Jahren noch wehrpflichtig? solls sowas noch in Russland geben? 8)
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
DerMoe78, kannst dich beruhigen. So unsinnig und noch nie gehört ist deine Frage nicht. Kann zwar auch nichts Definitives dazu beitragen, aber auch ich habe von so etwas wie von einem (bleiben wir gleich mal bei diesem schönen Begriff) umgekehrten Visum gehört. Nach meiner Erinnerung (also in meiner story) ging es hierbei allerdings um die Zeit zwischen der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis (nehme dann an es war dann die temporäre und nicht die Vid na Zhitelstvo) und dem eigentlichen Erhalt der Erlaubnis.
Soviel zu meiner Erinnerung aus der vor-Forums-Zeit.
Nun flott die Finger über die Tastatur huschen lassen und schon ist man mit einer Suche auf folgenden Thread gestossen: "Aus- und Einreise mit "vremenoe proshivanie".
Nicht megaaktuell, aber ich denke es ist ein Ansatzpunkt. Vielleicht kommen ja noch von Dietrich oder sonst einem Forummitglied, welches das schon mal durchgemacht hat, Infos.
Soviel zu meiner Erinnerung aus der vor-Forums-Zeit.
Nun flott die Finger über die Tastatur huschen lassen und schon ist man mit einer Suche auf folgenden Thread gestossen: "Aus- und Einreise mit "vremenoe proshivanie".
Nicht megaaktuell, aber ich denke es ist ein Ansatzpunkt. Vielleicht kommen ja noch von Dietrich oder sonst einem Forummitglied, welches das schon mal durchgemacht hat, Infos.
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- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Halt halt halt - keine Vermutungen notwendig, hier die Aufklärung:
Wer eine Временное разрешение на проживание hat, muss normaler Weise ein "Aus-, Einreisevisum" (выездная, въездная виза) beantragen, um das Land verlassen zu dürfen. Gilt auch für Inhaber des "Вид на жительство".
Für Deutsche gibt es jedoch ein Abkommen zwischen Russland und Deutschland, dass wir kein solches Visum brauchen! Deswegen braucht man als Deutscher kein solches Visum zu beantragen. Leider wissen das viele ОВИР nicht. An der Grenze ist die Regelung inzwischen jedoch meist bekannt. Gegebenenfalls eine halbe Stunde mehr einplanen, damit der Chef gerufen werden kann. Ich bin so schon rund zehn mal aus- und eingereist, selbst per Zug aus Kasachstan gab es keine Probleme.
Ein Thread mit Erfahrungen gibt es, wie schon erwähnt, hier: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=3875
Wer eine Временное разрешение на проживание hat, muss normaler Weise ein "Aus-, Einreisevisum" (выездная, въездная виза) beantragen, um das Land verlassen zu dürfen. Gilt auch für Inhaber des "Вид на жительство".
Für Deutsche gibt es jedoch ein Abkommen zwischen Russland und Deutschland, dass wir kein solches Visum brauchen! Deswegen braucht man als Deutscher kein solches Visum zu beantragen. Leider wissen das viele ОВИР nicht. An der Grenze ist die Regelung inzwischen jedoch meist bekannt. Gegebenenfalls eine halbe Stunde mehr einplanen, damit der Chef gerufen werden kann. Ich bin so schon rund zehn mal aus- und eingereist, selbst per Zug aus Kasachstan gab es keine Probleme.
Ein Thread mit Erfahrungen gibt es, wie schon erwähnt, hier: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=3875
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
DAS glaube ich aber wiederrum jetzt nicht!Zejtnot_ hat geschrieben:Halt halt halt - keine Vermutungen notwendig, hier die Aufklärung:
Gilt auch für Inhaber des "Вид на жительство".
(Ansonsten hat Zejtnot den Link mit meinen Erfahrungen ja schon gepostet...)
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
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DerMoe78
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Vielen Dank! Genau das scheint es zu sein. Wobei das Abkommen mMn ein wenig missverständlich formuliert ist.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Dietrich, ich bin mir auch nicht sicher, wie es beim Вид на жительство war, da ich den noch nicht habe. Müsste man mal nachschauen.
Wieso, da steht doch eindeutig, dass Inhaber von vorläufigen und endgültigen Aufenthaltserlaubnissen vom Visum befreit sind.DerMoe78 hat geschrieben:Vielen Dank! Genau das scheint es zu sein. Wobei das Abkommen mMn ein wenig missverständlich formuliert ist.
Re: Ausreiseerlaubnis für Vremmenoe Proshivanie
Also Zejtnot, wenn ich auf Seite 2 meines Вид schaue, dann steht dort:
Alles klar?
Und das ist nicht ein spezieller Вид на жительство fuer Deutsche, sondern ein "ganz normaler".Вид на жительство - документ, выданный иностранному гражданину или лицу без гражданства в подтверждение их права на постоянное проживание в РФ, а также их права на свободный выезд из РФ и въезд в РФ
Alles klar?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)

