Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
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maxim
Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
hallo,
bitte helft mir, weiß nicht wo dran ich bin.
ich habe eine Frau kennen gelernt, die scheinbar in Oktober 2007 in Russland geheiratet hat. Ihrer Meinung nach, ist sie lt. deutschem gesetz nicht verheiratet, da sie dies in Deutschland nicht bestätigt/angemeldet hat. Sollte sie dies innerhalb von 3 Monate nicht in Deutschland tun, so ist die Ehe in Deutschland nichtig. Stimmt das? wenn ihr Partner die Scheidung in Russland durchführt, auf welchem Status ist sie dann in Deutschland??
bitte helft mir, weiß nicht wo dran ich bin.
ich habe eine Frau kennen gelernt, die scheinbar in Oktober 2007 in Russland geheiratet hat. Ihrer Meinung nach, ist sie lt. deutschem gesetz nicht verheiratet, da sie dies in Deutschland nicht bestätigt/angemeldet hat. Sollte sie dies innerhalb von 3 Monate nicht in Deutschland tun, so ist die Ehe in Deutschland nichtig. Stimmt das? wenn ihr Partner die Scheidung in Russland durchführt, auf welchem Status ist sie dann in Deutschland??
- Zejtnot
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Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Eine Ehe ist auch in Deutschland gültig, selbst wenn sie in Russland geschlossen wurde und nicht in Deutschland gemeldet (legalisiert) wurde.
Genauer gesagt: Eine Ehe gilt in Deutschland selbst ohne Legalisierung, wenn sie an einem Ort geschlossen wurde, wo einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Wenn die Dame also Russin (oder ihr Gatte) ist, wird ihre russische Hochzeit auch in Deutschland als gültige Eheschließung gewertet.
Wenn Du sie nun heiraten willst, muss sie sich zuerst in Russland scheiden lassen.
Genauer gesagt: Eine Ehe gilt in Deutschland selbst ohne Legalisierung, wenn sie an einem Ort geschlossen wurde, wo einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Wenn die Dame also Russin (oder ihr Gatte) ist, wird ihre russische Hochzeit auch in Deutschland als gültige Eheschließung gewertet.
Wenn Du sie nun heiraten willst, muss sie sich zuerst in Russland scheiden lassen.
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Zejtnot hat ganz recht, und das ist ja auch logisch - wenn jemand in Russland geboren ist, dann gilt er ja auch in Deutschland als existent und nicht nur in Russland. Genau so die Ehe - in Russland geschlossen, aber auch in DE existent.
Du erntest, was du säst.
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Achim, verschiebe das bitte in den Partnerschaft-Unterforum, hier ist das Thema fehl am Platz!
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Paulchen
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
interessant wirds dann mit der Anerkennung der Scheidung
Nach der Scharia reicht es z.B., wenn ein gläubiger Muslim seine Frau per sms verstößt...
Kann Religion nicht prosaisch sein? hehe
Nach der Scharia reicht es z.B., wenn ein gläubiger Muslim seine Frau per sms verstößt...
aus wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/NikahFür den Mann ist nach klassischer Lehre die Verstoßung jederzeit und ohne Angaben von Gründen durch das dreimalige Aussprechen der Formel „Talaq“ rechtsgültig verstoßen möglich. Die Verstoßung durch einen Brief ist nach der Scharia erlaubt und durchaus üblich. Neuerdings haben Korangelehrte entschieden, dass auch eine Verstoßung per SMS gültig sei.
Die Ehefrau kann die Scheidung nur aus zwei Gründen verlangen und muss dies vor einem Gericht einklagen: Verweigerung des Unterhalts und Nichtvollzug des Geschlechtsverkehrs durch den Ehemann über einen längeren Zeitraum bzw. Unfruchtbarkeit des Mannes.
Kann Religion nicht prosaisch sein? hehe
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Zeppelin
- Zar/iza

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- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Ich frage mich zwar was das Thema im Technikforum zu suchen hat, aber vielleicht wird es ja noch richtig einsortiert.
In Ergänzung zu Nobert und Manu möchte ich noch erwähnen, dass es so gut wie gar nicht möglich ist, jemanden zu heiraten, der bereits verheitatet ist - zumindestenst nicht in Deutschland. Denn hier muss man aus seinem Herkunftsstaat einen Ledigkeitsnachweis bzw. ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Kann man dies nicht, wird auch nichts aus der Eheschließung.
Und herumtricksen und in irgend einer Bananenrepublik zu heiraten bringt auch nichts, denn spätestens beim Familiennachzug nach Deutschland muss man alle hier erforderlichen Nachweise ebenso beibringen.
Gruß,
Zeppelin
edit: Korr.
In Ergänzung zu Nobert und Manu möchte ich noch erwähnen, dass es so gut wie gar nicht möglich ist, jemanden zu heiraten, der bereits verheitatet ist - zumindestenst nicht in Deutschland. Denn hier muss man aus seinem Herkunftsstaat einen Ledigkeitsnachweis bzw. ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Kann man dies nicht, wird auch nichts aus der Eheschließung.
Und herumtricksen und in irgend einer Bananenrepublik zu heiraten bringt auch nichts, denn spätestens beim Familiennachzug nach Deutschland muss man alle hier erforderlichen Nachweise ebenso beibringen.
Gruß,
Zeppelin
edit: Korr.
Zuletzt geändert von Zeppelin am 12 Feb 2008, 23:57, insgesamt 1-mal geändert.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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maxim
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
maxim hat geschrieben:hallo,
bitte helft mir, weiß nicht wo dran ich bin.
ich habe eine Frau kennen gelernt, die scheinbar in Oktober 2007 in Russland geheiratet hat. Ihrer Meinung nach, ist sie lt. deutschem gesetz nicht verheiratet, da sie dies in Deutschland nicht bestätigt/angemeldet hat. Sollte sie dies innerhalb von 3 Monate nicht in Deutschland tun, so ist die Ehe in Deutschland nichtig. Stimmt das? wenn ihr Partner die Scheidung in Russland durchführt, auf welchem Status ist sie dann in Deutschland??
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt:
Also es ist so:
Die Dame ist deutsche Staatsangehörige und lebt auch in Deutschland. Ihr Ehemann hat die russische Staatsangehörige und lebt auch noch in Russland. Eheschließung fand in Russland statt, wurde in Deutschland aber nie "angemeldet", dann zählt sie doch als ledig in Deutschland oder nicht??? Es steht doch niergends auf Papier geschrieben in Deutschland, dass eine Hochzeit in Russland stattgefunden hat...
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Ragnar Schluchtmann
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Bigamie ist Bigamie, egal wo. Und in Russland hat sie geheiratet auf Grundlage eines Ehefaehigkeitszeugnisse. Das heisst, irgendein Papier wurde in DE erstellt.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Sie zählt in keinem Fall als ledig, da der Ehemann Russe ist und die Ehe damit im Heimatland eines Ehepartners geschlossen wurde.maxim hat geschrieben:Eheschließung fand in Russland statt, wurde in Deutschland aber nie "angemeldet", dann zählt sie doch als ledig in Deutschland oder nicht??? Es steht doch niergends auf Papier geschrieben in Deutschland, dass eine Hochzeit in Russland stattgefunden hat...
Sie kann diese Ehe natürlich verschweigen, aber das ist (a) illegal und macht (b) die Ehe anfechtbar. Quasi würde Eure Ehe immer auf rechtlich wackeligen Füßen stehen, weil sie auf falschen Angaben beruhte. Der russische Ehemann könnte sie anfechten.
Oder noch besser: Angenommen in zwei Jahren streitet Ihr Euch. Du bist sauer auf sie und zeigst sie wegen falscher Angaben bei der Eheschließung an ... dann ist man die Ehe zwar umgehend los (weil sie nie gegolten hat), aber dafür hat sie ein Verfahren am Hals wegen Falschaussage sowie Bigamie, und die Steuerbehörden werden auch alle Ehevergünstigungen zurückfordern.
Kommt also nicht auf dumme Ideen!
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
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Re: Eheschließung in Russland, weitere Schritte in Deutschland
Nochmals Senf von mir dazu (könnte auch Ketchup oder Majo sein) bzw. aus Wiki:
siehe auch: http://dejure.org/gesetze/StGB/172.html
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/BigamieIn Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten. Die zweite Ehe bleibt aber gleichwohl rechtlich wirksam, solange sie nicht durch Urteil des Familiengerichtes aufgehoben wird (§§ 1314, 1313 BGB).
Die Bigamie wird als Vergehen gegen den Personenstand auch nach § 172 StGB strafrechtlich geahndet. Umfasst wird nunmehr auch das analoge Verbot der doppelten Lebenspartnerschaft nach dem LPartG.
Vermieden werden soll das Bestehen mehrerer formal gültiger Ehen. Das Gebot der Einehe ist im deutschen Rechtssystem derart verankert, dass auch im Rahmen des Internationalen Privatrechts (internationales Familienrecht) ein Bestehen von Mehrfachehen gegen den ordre public nach Art. 6 EGBGB verstößt. Im Bereich der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 S. 2 StGB) ist die Doppelehe eines Deutschen im Ausland nur dann in Deutschland strafbar, wenn auch das örtliche Strafrecht eine Doppelehe verbietet.
Problematisch wird das Verbot, wenn ein Ehegatte für tot erklärt wird und der andere eine neue Ehe eingeht, obwohl objektiv kein Tod vorliegt. Zivilrechtlich wird die frühere Ehe damit nach § 1319 Abs. 2 BGB aufgehoben. Strafrechtlich soll aber § 172 StGB nach noch herrschender Auffassung anwendbar sein.
Strafrechtlich verantwortliche Täter des § 172 StGB können nur die Ehepartner sein (als Teilnahme an der Tat kommt nur die Beihilfe des Standesbeamten o.ä. in Betracht), die wenigstens in Kenntnis der Gültigkeit der noch bestehenden Ehe handeln. Die Straftat wird vollendet durch die Beurkundung des Standesbeamten, durch die die zweite Ehe formal gültig wird.
...
siehe auch: http://dejure.org/gesetze/StGB/172.html
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
