Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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manuchka
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von manuchka »

Das würde ich anfechten, da ich beim Abschluss einer AuslandsKV keine Wahl habe, gesetzlich versichert zu bleiben oder mich privat abzusichern. Wenn mir meine gesetzliche eine entsprechende AuslandsKV anbieten würde, bliebe ich da auch drin - aber so muss ich zwangsweise zu einer privaten wechseln. Das kann bitte nicht Argument und Grund sein, warum mir später die Rückkehr in die gesetzliche KV verweigert wird.
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Zejtnot
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von Zejtnot »

Ich habe meine letzte KV angemailt und natürlich keine Antwort bekommen. Auf Anruf haben sie dann zugegeben, dass das Gesetz wirklich so zu verstehen ist, dass man nun wieder aufgenommen werden muss.

Die Idee des Gesetzes war, viele, die sich irgendwann aus der gesetzlichen KV abgemeldet hatten (wegen Selbstständigkeit o.ä.), bislang ohne KV dastanden. Deswegen hat nun jeder Deutsche das Recht, von seiner letzten gesetzlichen KV wieder aufgenommen werden zu müssen. Warum sollte eine Auslands-KV diese Regelung aufheben?

Manu hat eine prima Quelle gepostet, in welcher auch noch einmal eindeutig steht:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.04.2007 einen entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch eingeführt, wonach auch ein Expatriate nach dem Auslandseinsatz wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden kann, selbst, wenn er keine Anwartschaftsversicherung durchgeführt hat. Voraussetzung hierfür ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vor Beginn des Auslandseinsatzes.

Diese gesetzliche Grundlage findet sich nunmehr im § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wieder. Nachfolgend finden Sie den Wortlaut des Gesetzbuches (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V): „Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, sind pflichtversichert.“

Mit dieser Neuregelung besteht nunmehr die Möglichkeit, auch ohne entsprechende Anwartschaftsversicherung, wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Übrigens kommt die Quelle doch zum Schluss, dass es besser ist, die Anwartschaft zu behalten. Ich habe sie aber gekündigt - wenn ich mal Rentner bin, gibt es eh keine Pflegeversicherung mehr.
Zuletzt geändert von Zejtnot am 13 Feb 2008, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Zejtnot
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von Zejtnot »

Nachtrag: Da ich direkt nach dem Studium nach Russland gegangen bin, habe ich sicherheitshalber einen Monat die deutsche KV freiwillig bezahlt. Dieser eine Monat ermöglicht mir nun die Rückkehr.

Die Anwartschaften waren eh Abzocke. 40 Euro für Null Service.

Noch ein Nachtrag: Selbst wenn es nicht so wäre - auch eine Scheinbeschäftigung von einem Monat (und sei es bei einem nahen Verwandten als Bürokraft) bedeutet automatisch die Aufnahme in eine gesetzliche KV.
sochi-neuling

Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von sochi-neuling »

OK das hört sich doch schon einmal sehr gut an! D.h. ich werde wohl keine Anwartschaftversicherung machen. Die 40 Euro kann ich mir sparen.

Die AS International von der Allianz WorldWideCare kostet meinen Mann und mich zusammen 277 Euro im Monat (Selbstbeteiligung 250 Euro). Ich denke das ist doch ein guter Betrag oder nicht. Immerhin haben wir da den Rücktransport, privatärztliche Behandlung sowie Schwangerschaft inkludiert.

Darf ich fragen, wie hoch eure Beiträge so liegen? DKV ist ja wesentlich günstiger, aber halt ohne Rücktransport... usw.
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manuchka
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von manuchka »

Na für zwei, wahrscheinlich über 30 Jahre alt, ist das kein sooo schlechter Beitrag, noch dazu bei dem Leistungsspektrum. Außerdem gehe ich stark davon aus, dass ihr als Expats geht und zumindest dein Mann einen recht lukrativen Vertrag mit gutem Gehalt hat - nur 13% Lohnsteuer, keine zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge zu den staatlichen Sozialversicherungsabgaben... da kann man auch diese freiwillige Krankenversicherung verschmerzen.

Ich (weiblich, Abschluss der KV vor dem 30. Lebensjahr) zahle monatlich 45 Euro bei der DKV, der Tarif gilt für Aufenthalte bis zu 3 Jahren. Verlängerbar, wenn die KV sich drauf einlässt, kostet dann aber das doppelte.
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Zejtnot
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Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von Zejtnot »

sochi-neuling hat geschrieben:DKV ist ja wesentlich günstiger, aber halt ohne Rücktransport... usw.
Also Rücktransport hat die DKV auch, muss sie sogar, sonst würde sie Russland nicht als KV für Visa akzeptieren. Auch Schwangerschaften sind abgedeckt - deswegen zahlten Frauen dort bislang mehr (ist wohl nun aber gesetzlich verboten). Was die DKV nicht hat: Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgeimpfungen! (Selbst Tetanus bezahlen sie nicht - es sei denn, man hat sich zufällig geschnitten und der Arzt empfiehlt eine Impfung. ;) )

Was mich bei Eurem Tarif etwas verwundert: Die Selbstbeteiligung! Gilt die bei jedem Arztbesuch oder jährlich? Beides fände ich etwas happig - denn hier kostet ein Arztbesuch meist so 30 bis 50 Euro. Die KV würde also erst ab dem 5. Besuch bezahlen?
sochi-neuling

Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von sochi-neuling »

Die Selbstbeteiligung wird aufs ganze Jahr gerechnet. Es gibt auch noch nen Tarif ohne SB für 310 Euro.

Zur DKV stört mich dieser Abschnitt in den AGB:
1. Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Personen,
– deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland liegt,

– die nur vorübergehend ins Ausland reisen und
– die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Versicherungsfähigkeit ist auf unser Verlangen nachzuweisen.
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt ein
Versicherungsvertrag trotz Beitragszahlung nicht zustande.

Unser ständiger Wohnsitz liegt aber nicht in der BRD sondern in Russland. Daher sind wir davon ausgegangen, dass dieser Tarif für uns hinfällig ist.
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manuchka
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von manuchka »

Ich hab meine deutsche Meldeadresse behalten, wegen dieser und einiger anderer Versicherungen.

Ihr geht doch letztlich auch nur vorübergehend nach Russland, und sei es für mehrere Jahre - vielleicht könnt ihr auch in DE gemeldet bleiben?
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Zejtnot
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von Zejtnot »

sochi-neuling hat geschrieben:Zur DKV stört mich dieser Abschnitt in den AGB:
1. Wer kann sich versichern?
Versichern können sich Personen,
– deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland liegt,

- ...
Ja, dieser Absatz stört mich auch ungemein. In den DKV-Filialen und an der Hotline sagt man, dass sie damit den Wohnsitz bei Vertragsabschluss meinen. Aber ich finde das juristisch nicht sauber, denn so steht es halt nicht in den AGB! Auch Manus Erläuterung stellt mich nicht ganz zufrieden, denn im Streitfall gilt nicht der gemeldete Hauptwohnsitz sondern der faktische. Und der ist eindeutig Russland.

Aber ich bekomme andererseits seit vier Jahren auch problemlos meine Arztbesuche bezahlt. Denke jedoch über einen Wechsel nach, (a) weil mich diese AGB verunsichern und (b) ich finde, dass eine KV auch die Tetanus-Impfung zahlen sollte.
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Re: Gesetzliche Krankenversicherung und Zusatz-Versicherung

Beitrag von manuchka »

Andererseits bietet die DKV den Tarif, den Zejtnot und ich nutzen, für längerfristige (bis 3 Jahre) Auslandsaufenthalte an, d.h. die wissen da - das ist ja gerade der Grund für die Versicherung, dass sich jemand längerfristig NICHT in Deutschland befindet.
Ich meine, dass die AGB folgendes ausdrücken sollen: dieser Tarif gilt im Prinzip für Leute, die sonst üblicherweise in DE ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben. Das sind deutsche Staatsbürger und aber wohl auch solche Ausländer, die mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wohnen und damit ihren ständigen Wohnsitz wenigstens für eine gewisse Zeit in der BRD haben.
Ausgenommen davon sind m.A. Ausländer, die mit Visum in DE sind oder die nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis wieder in ihr Heimatland zurückkehren - damit diese Personen nicht nach der Rückkehr in ihr Heimatland drei Jahre lang relativ günstig über eine deutsche KV in ihrem Heimatland oder sonstwo medizinische Versorgung jeder Art in Anspruch nehmen können.

Solange man als Deutsche nur mit Visum in einem anderen Land ist, hat man da juristisch gesehen keinen ständigen Aufenthalt, faktisch wohl schon. Spätestens mit Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis würde ich dann auch juristisch davon ausgehen, dass wohl ein ständiger Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn aber eine KV Tarife für langfristige (ununterbrochene) Auslandsaufenthalte anbietet, dann muss sie schon auch davon ausgehen, dass eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis in manchen Fällen Grundlage für so einen Langzeitaufenthalt ist und kann sich dann dann nicht auf ihre AGB berufen und den Vertrag mal eben für unwirksam erklären - die AGB bzw. deren Auslegung würden dann einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, weil sie dem Vertragsinhalt per se zuwiderlaufen.
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