Verweigerung des Einverständniserklärung
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hilbert4
Verweigerung des Einverständniserklärung
Liebe Forumsteilnehmer!
Können Sie uns helfen? Wir sind in einer etwas schwierigen
Situation: Ich bin Deutscher und arbeite in München an der Uni.
Seit sechs Jahren habe ich eine russische Lebensgefährtin, die
zwei Kinder, 9 und 13 Jahre alt, hat. Lena lebt in Rußland. Meine
Arbeit an der Uni macht es mir möglich, gelegentlich ein Semester
in Rußland bei meiner Lebensgefährtin zu verbringen, die Tätigkeit
meiner Lebensgefährtin wiederum macht es ihr möglich, den Sommer
über mit einem Touristenvisum und natürlich mit ihren beiden Söhnen
bei mir in München zu verbringen. So leben wir seit Jahren.
Nun ist Lena schwanger und wird in etwa einem halben Jahr unser
Kind zur Welt bringen. Wir haben uns nun entschieden spätestens
kurz nach der Geburt des Kindes hierher nach Deutschland zu ziehen, um
hier zu leben - natürlich mit allen Kindern.
Unser gemeinsames Kind wird eine deutsche Staatsangehörigkeit
bekommen, und die Mutter hat dadurch einen Anspruch auf eine
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Aufenthaltsgesetz. Soweit ich weiß, braucht Lena als
russische Staatsangehörige zuvor ein sogenanntes nationales Visum.
Die beiden (russischen) Söhne können mit der Mutter einreisen (§
32 Abs. 1 Nr. 2 AufentG).
Aber nun unser großes Problem: Um das nationale Visum zu erhalten,
wird im dortigen Generalkonsulat in Novosibirsk eine notariell
beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters der (russischen)
Kinder zur ständigen Ausreise der Kinder verlangt. Und diese
Einverständnis bekommen wir von ihm nicht, obwohl er sich seit
Jahren nicht um die Kinder kümmert.
Was können wir tun?
Wir haben uns informiert: Eine Sorgerechtsentscheidung wird kaum
möglich sein. Verschiedene Anwälte haben davon abgeraten, es würde
ein langwieriger, ziemlich aussichtsloser Prozeß in Gang gesetzt
werden. Und fällt die Entscheidung negativ aus, so erhalten wir
erst recht keine Einverständnis mehr, nicht einmal mehr für den
Sommerurlaub.
Gibt es alternativ eine Ermessensmöglichkeit über unser deutsches
Kind? Können vielleicht die russischen Kinder mit der/dem
deutschen Schwester/Bruder ausreisen, ohne daß eine Einverständnis
des Vaters vorliegt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Lena und Christian
Können Sie uns helfen? Wir sind in einer etwas schwierigen
Situation: Ich bin Deutscher und arbeite in München an der Uni.
Seit sechs Jahren habe ich eine russische Lebensgefährtin, die
zwei Kinder, 9 und 13 Jahre alt, hat. Lena lebt in Rußland. Meine
Arbeit an der Uni macht es mir möglich, gelegentlich ein Semester
in Rußland bei meiner Lebensgefährtin zu verbringen, die Tätigkeit
meiner Lebensgefährtin wiederum macht es ihr möglich, den Sommer
über mit einem Touristenvisum und natürlich mit ihren beiden Söhnen
bei mir in München zu verbringen. So leben wir seit Jahren.
Nun ist Lena schwanger und wird in etwa einem halben Jahr unser
Kind zur Welt bringen. Wir haben uns nun entschieden spätestens
kurz nach der Geburt des Kindes hierher nach Deutschland zu ziehen, um
hier zu leben - natürlich mit allen Kindern.
Unser gemeinsames Kind wird eine deutsche Staatsangehörigkeit
bekommen, und die Mutter hat dadurch einen Anspruch auf eine
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Aufenthaltsgesetz. Soweit ich weiß, braucht Lena als
russische Staatsangehörige zuvor ein sogenanntes nationales Visum.
Die beiden (russischen) Söhne können mit der Mutter einreisen (§
32 Abs. 1 Nr. 2 AufentG).
Aber nun unser großes Problem: Um das nationale Visum zu erhalten,
wird im dortigen Generalkonsulat in Novosibirsk eine notariell
beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters der (russischen)
Kinder zur ständigen Ausreise der Kinder verlangt. Und diese
Einverständnis bekommen wir von ihm nicht, obwohl er sich seit
Jahren nicht um die Kinder kümmert.
Was können wir tun?
Wir haben uns informiert: Eine Sorgerechtsentscheidung wird kaum
möglich sein. Verschiedene Anwälte haben davon abgeraten, es würde
ein langwieriger, ziemlich aussichtsloser Prozeß in Gang gesetzt
werden. Und fällt die Entscheidung negativ aus, so erhalten wir
erst recht keine Einverständnis mehr, nicht einmal mehr für den
Sommerurlaub.
Gibt es alternativ eine Ermessensmöglichkeit über unser deutsches
Kind? Können vielleicht die russischen Kinder mit der/dem
deutschen Schwester/Bruder ausreisen, ohne daß eine Einverständnis
des Vaters vorliegt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Lena und Christian
Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Moin!
Mit der Frage seid ihr besser bei den Experten von http://www.info4alien.de aufgehoben.
Aber nach meinem Kenntnisstand habt ihr keine Chance für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn der Vater nicht zustimmt oder die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht hat, da er ansonsten auch einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in D haben könnte
Mit der Frage seid ihr besser bei den Experten von http://www.info4alien.de aufgehoben.
Aber nach meinem Kenntnisstand habt ihr keine Chance für das Kind eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, wenn der Vater nicht zustimmt oder die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht hat, da er ansonsten auch einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in D haben könnte
Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Leider hat Marco recht, schwieriger Fall. Juristisch gesehen, ist es für die beiden russischen Kinder völlig egal, ob sie ein deutsches Geschwisterchen haben. Das ändert weder etwas an ihrer Staatsbürgerschaft und dem damit verbundenen rechtlichen Status, noch ändert es etwas am Sorgerecht des leiblichen Vaters. Insofern sehe ich derzeit folgende Optionen:
- Ausreise der Mutter mit dem dt. Kind nach Deutschland, jedoch ohne die russischen Kinder oder
- Übersiedlung des Vaters nach Russland oder
- Fortsetzung der Lebensgemeinschaft in der derzeitigen Form.
Du kannst allenfalls bei der für euch zuständigen deutschen Ausländerbehörde mal nachfragen. Ich glaube jedoch, ganz ehrlich gesagt, nicht, dass das etwas nützt, weil die Einverständniserklärung des Vaters meines Wissens nach russischem Recht verlangt wird - und über dieses hat eine deutsche Behörde nicht zu entscheiden, auch nicht per Ermessen.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie ihr das denn macht, wenn deine Lebensgefährtin mit den Kindern im Sommer zu dir kommt, denn wenn einer der Eltern allein mit dem Kind ins Ausland reist, ist normalerweise auch eine notarielle Vollmacht/Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich. Wie regelt/umgeht ihr das? Hat deine Lebensgefährtin Kontakt zu ihrem Mann? Wäre evtl. eine Einigung mit ihm möglich, z.B. in der Form, dass er gegen eine "Gegenleistung" auf das Sorgerecht verzichtet oder das Einverständnis erteilt?
Inwieweit das geht, weiß ich sicher nicht, aber wenn kein Kontakt besteht, könnte man einen Antrag bei der Polizei stellen und von denen dann einen Bescheid erwirken, dass dieser und jener unbekannten Aufenthaltes ist und eine Erwirkung des Einverständnisses nicht möglich ist. Ich weiß aber nicht, ob es von der Botschaft anerkannt wird.
Es gibt noch ein paar solcher Fälle hier im Forum, vielleicht meldet sich der eine oder andere.
- Ausreise der Mutter mit dem dt. Kind nach Deutschland, jedoch ohne die russischen Kinder oder
- Übersiedlung des Vaters nach Russland oder
- Fortsetzung der Lebensgemeinschaft in der derzeitigen Form.
Du kannst allenfalls bei der für euch zuständigen deutschen Ausländerbehörde mal nachfragen. Ich glaube jedoch, ganz ehrlich gesagt, nicht, dass das etwas nützt, weil die Einverständniserklärung des Vaters meines Wissens nach russischem Recht verlangt wird - und über dieses hat eine deutsche Behörde nicht zu entscheiden, auch nicht per Ermessen.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie ihr das denn macht, wenn deine Lebensgefährtin mit den Kindern im Sommer zu dir kommt, denn wenn einer der Eltern allein mit dem Kind ins Ausland reist, ist normalerweise auch eine notarielle Vollmacht/Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich. Wie regelt/umgeht ihr das? Hat deine Lebensgefährtin Kontakt zu ihrem Mann? Wäre evtl. eine Einigung mit ihm möglich, z.B. in der Form, dass er gegen eine "Gegenleistung" auf das Sorgerecht verzichtet oder das Einverständnis erteilt?
Inwieweit das geht, weiß ich sicher nicht, aber wenn kein Kontakt besteht, könnte man einen Antrag bei der Polizei stellen und von denen dann einen Bescheid erwirken, dass dieser und jener unbekannten Aufenthaltes ist und eine Erwirkung des Einverständnisses nicht möglich ist. Ich weiß aber nicht, ob es von der Botschaft anerkannt wird.
Es gibt noch ein paar solcher Fälle hier im Forum, vielleicht meldet sich der eine oder andere.
Du erntest, was du säst.
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- Zar/iza

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Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Hallo erstmal,
schwierig schwierig....
also Ich bin nicht unbedingt der Spezialist in diesen Gesetzessachen. Jedoch ist mir bekannt wie man in Russland einiges erreichen kann. Ich will zwar nicht zur Bestechung (oder wie manuchka schreibt: "Gegenleistung") aufrufen , aber wenn sich der Vater der russischen Kinder sich weigert das Einverständnis zur Ausreise zu erteilen und er sich vorher schon nie um die Kinder gesorgt hat.....na dann ist doch klar was der Bursche will!!! Wenn es euch das Wert ist dann macht ihm ein Angebot, steigt aber nicht gleich zu hoch ein.....
Viel Viel Viel Erfolg wünsche ich euch dabei
Hero
schwierig schwierig....
also Ich bin nicht unbedingt der Spezialist in diesen Gesetzessachen. Jedoch ist mir bekannt wie man in Russland einiges erreichen kann. Ich will zwar nicht zur Bestechung (oder wie manuchka schreibt: "Gegenleistung") aufrufen , aber wenn sich der Vater der russischen Kinder sich weigert das Einverständnis zur Ausreise zu erteilen und er sich vorher schon nie um die Kinder gesorgt hat.....na dann ist doch klar was der Bursche will!!! Wenn es euch das Wert ist dann macht ihm ein Angebot, steigt aber nicht gleich zu hoch ein.....
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Ich schließe mich meinen Vorschreibern völlig an und sehe das Problem - solanges es sich nicht finaziell regeln lässt - noch viel schwärzer.
Denn mir sind viele dieser Fälle bekannt, aber keiner, wo die russ. Behörden auch ohne die Einwilligung des Vaters die Ausreise der Kinder ermöglicht hätten.
Manus Vorschlag würde also vermutlich nur dann funktionieren, wenn der leibliche Vater - wenn er denn tatsächlich nicht aufzufnden ist - von den Behörden offiziell für tot erklärt würde.
Und die dt. Konsulate sind bei der Visavergabe leider auch an russ. Recht gebunden. Würden sie das ignorieren, käme es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu politischen Problemen, die die Bundesregierung sich mit Sicherheit nicht aufladen wird.
Was ich nicht weiß, aber ggf. mal recherchieren würde ist, ob evtl. die evangeische Kirche in RUS im Rahmen humanitärer Hilfe Menschen aus dem Land zu holen. Aber wenn ja, dann müssten die Kinder bestimmt nachweislich in pysischer Gefahr sein oder sowas in der Preisklasse.
Gruß,
Zeppelin
Denn mir sind viele dieser Fälle bekannt, aber keiner, wo die russ. Behörden auch ohne die Einwilligung des Vaters die Ausreise der Kinder ermöglicht hätten.
Manus Vorschlag würde also vermutlich nur dann funktionieren, wenn der leibliche Vater - wenn er denn tatsächlich nicht aufzufnden ist - von den Behörden offiziell für tot erklärt würde.
Und die dt. Konsulate sind bei der Visavergabe leider auch an russ. Recht gebunden. Würden sie das ignorieren, käme es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu politischen Problemen, die die Bundesregierung sich mit Sicherheit nicht aufladen wird.
Was ich nicht weiß, aber ggf. mal recherchieren würde ist, ob evtl. die evangeische Kirche in RUS im Rahmen humanitärer Hilfe Menschen aus dem Land zu holen. Aber wenn ja, dann müssten die Kinder bestimmt nachweislich in pysischer Gefahr sein oder sowas in der Preisklasse.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
@ Zeppelin,
Hallo Zepp......deine zahlreichen guten Beiträge in allen Ehren, verzeihe es mir bitte wenn ich dir hier jedoch wiederspreche. Das mit Kirche und humanitärer Hilfe wird in diesem Falle mit Sicherheit nicht anerkannt und ist ein Spiessroutenlauf für die Beiden. Auch die Sache mit der Toterklärung des leiblichen Vaters usw. halte ich für ein Himmelfahrtskommando.In diesem Falle wird nur eines helfen und ich bleibe dabei: sollte der leibliche Vater nicht freiwillig der Ausreise zustimmen, geht es NUR mit "Gegenleistungen/Aufwendungen" (ok. ich benutze normalerweise anders Wort dafür)!!!
Hero
Hallo Zepp......deine zahlreichen guten Beiträge in allen Ehren, verzeihe es mir bitte wenn ich dir hier jedoch wiederspreche. Das mit Kirche und humanitärer Hilfe wird in diesem Falle mit Sicherheit nicht anerkannt und ist ein Spiessroutenlauf für die Beiden. Auch die Sache mit der Toterklärung des leiblichen Vaters usw. halte ich für ein Himmelfahrtskommando.In diesem Falle wird nur eines helfen und ich bleibe dabei: sollte der leibliche Vater nicht freiwillig der Ausreise zustimmen, geht es NUR mit "Gegenleistungen/Aufwendungen" (ok. ich benutze normalerweise anders Wort dafür)!!!
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Zeppelin
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Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Du widersprichst mir damit doch gar nicht! Ich habe dies nur als unwahrscheinliche Möglichkeit in den Raum gestellt, die man nicht vorab zu 100% ausschließen kann / solte.Hero 1964 hat geschrieben:@ Zeppelin,
Hallo Zepp......deine zahlreichen guten Beiträge in allen Ehren, verzeihe es mir bitte wenn ich dir hier jedoch wiederspreche. Das mit Kirche und humanitärer Hilfe wird in diesem Falle mit Sicherheit nicht anerkannt und ist ein Spiessroutenlauf für die Beiden. Auch die Sache mit der Toterklärung des leiblichen Vaters usw. halte ich für ein Himmelfahrtskommando.In diesem Falle wird nur eines helfen und ich bleibe dabei: sollte der leibliche Vater nicht freiwillig der Ausreise zustimmen, geht es NUR mit "Gegenleistungen/Aufwendungen" (ok. ich benutze normalerweise anders Wort dafür)!!!
Hero
Wie man als andere Variante für die Nichtmehrexistenz des leiblichen Vater sorgen könnte, mag ich nicht ausführen...
Eine leere Wodkaflasche würde vermutlich mehr Wunden eröffnen, als solche zu schließen...
Ob das Ergebnis aber die Mittel heiligt? Nje snaju.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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DWe
Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Kurzer Update, da ähnliche Situation :
Selbst wenn es vom ABH eine Vorabzustimmung gibt mit allen Unterlagen etc... stellt sich die Moskauer Botschaft quer, das Visum auszustellen.
Das Fatale an der Stelle kommt noch dazu, dass ab dem Zeitpunkt auch kein Besucher-Visa mehr für den/die Kleinen mehr ausgestellt werden, da die Rückkehr-Bereitschaft - berechtigt oder nicht sei dahingestellt - angezweifelt wird. >> Zitat: Botschaftsmitarbeiter in Moskau/Deutsche Botschaft " Ein Besucher Visa brauchen Sie nun gar nicht mehr zu stellen, da es ab jetzt eh nur abgelehnt wird"
Das lässt eigentlich nur eine Aktion zu - sorry wenn ich das so schreibe, aber es ist wirklich so : Klärt alles mit der ABH ab, beantragt nur ein Besucher-Visa für die Kleinen und wenn Sie hier sind, ab zur ABH. Ansonsten verwirkt Ihr die Möglichkeit eines einfachen Besuches.
- Persönliche traurige Erfahrung und hinzugewonnene Lebensweisheit -
Selbst wenn es vom ABH eine Vorabzustimmung gibt mit allen Unterlagen etc... stellt sich die Moskauer Botschaft quer, das Visum auszustellen.
Das Fatale an der Stelle kommt noch dazu, dass ab dem Zeitpunkt auch kein Besucher-Visa mehr für den/die Kleinen mehr ausgestellt werden, da die Rückkehr-Bereitschaft - berechtigt oder nicht sei dahingestellt - angezweifelt wird. >> Zitat: Botschaftsmitarbeiter in Moskau/Deutsche Botschaft " Ein Besucher Visa brauchen Sie nun gar nicht mehr zu stellen, da es ab jetzt eh nur abgelehnt wird"
Das lässt eigentlich nur eine Aktion zu - sorry wenn ich das so schreibe, aber es ist wirklich so : Klärt alles mit der ABH ab, beantragt nur ein Besucher-Visa für die Kleinen und wenn Sie hier sind, ab zur ABH. Ansonsten verwirkt Ihr die Möglichkeit eines einfachen Besuches.
- Persönliche traurige Erfahrung und hinzugewonnene Lebensweisheit -
- zimdriver
- Ehrenmitglied

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- Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
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Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
Regulär keine Chance, wie ich selbst erfahren habe.
-
Elenast
Re: Verweigerung des Einverständniserklärung
KAnn die Mutter der Kinder das alleinige Sorgenrecht beim Gericht beantragen? Wenn der VAter sich nicht kümmert bzw. nicht auffindbar ist, sollte es eigentlich gehen. Und dann kann Sie mit den Kindern nach Deutschland einreisen.
