Business-Visum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Dietrich »

Hallo Tessa,

eine entsprechende Agentur kenne ich leider nicht. Die Agentur bei der ich voriges Jahr meine Einladung hatte, macht das nicht, weil es nicht legal ist. (Agentur "Liga Consultant")
Aber da ich annehme das du der russischen Sprache maechtig bist, such dir bei http://www.yp.ru die Telefonnummern von Visa-Agenturen raus (die haben da eine Suchfunktion) und ruf da einfach an...

Wie das mit dem "Ausreisevisum" ist.... im Prinip so wie AnGro sagt. Nur weiss ich natuerlich nicht ob es da besondere Regelungen gibt wenn du auf deine Firmenanmeldung wartest. Ich glaube es aber nicht....

Wegen der Telefonnummer des Agenten muss ich erstmal nachfragen... Sage sie dir dann aber!

Einreisen kannst du zu einem beliebigen Zeitpunkt waehrend der Gueltigkeit des Visums. Mein Jahresvisum voriges Jahr war auch bereits ab 10.05. gueltig, ich bin aber erst am 20.06. eingereist.

Dietrich.
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo AnGro,

ich wollte nur sichergehen, denn, eben wie Du sagst, ist das der russischen Bürokratie zuzutrauen. Außerdem kenne ich von der tschechischen Bürokratie alle möglichen Absurditäten, sodaß ich mir angewöhnt habe, mit allem zu rechnen und alles in Erwägung zu ziehen, auch wenn es noch so unglaublich ist.

MfG
Tessa
Anonymous

Beitrag von Anonymous »

Hallo Dietrich!

Der russischen Sprache bin ich mächtig, das ist kein Problem, werde also in den yp suchen. Ich werde wahrscheinlich auch erst so in 1-1,5 Monaten nach dem 1. Geltungstag des Visums fahren, schon alleine deshalb, weil ich das Visum wirklich "in den Händen" halten will, bevor ich zu weiteren Taten schreite.
Vielen Dank im voraus für Telefonnummer des Agenten.

Viele Grüße
Tessa
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“