Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Sibirier
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Sibirier »

Also, als meine Frau den neuen Reisepass hatte, habe ich gleich für (4,5 Jahre) 5 Jahre Gültigkeit minus 6 Monate beantragt. Dann kam auch gleich der entscheidende Beamte, sagte, dass es programmtechnisch so nicht geht und ob wir mit 3 Jahren einverstanden wären. Jow. Nach 3 Tagen war das Visum mit 3 Jahren Gültigkeit da.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
m1009

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von m1009 »

hi,
am montag iss so weit, wir beantragen ein visa fuer meine frau.

muss ich von meinem russischen arbeitgeber nun eine gehaltsabrechnung mitbringen?
auf meine nachfrage direkt beim konsulat , welche dokumente gebraucht werden, sagte die mir nix davon...
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zimdriver
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von zimdriver »

m1009 hat geschrieben:...eine gehaltsabrechnung mitbringen? ...
Zumindest bei uns und in Moskau war das nicht notwendig.
m1009

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von m1009 »

ok.. danke.. wie gsagt, der deutsche mitarbeiter im konsulat sagte auch nix davon...

haben jetzt

- visantrag in 2 facher ausfuehrung
- geburtsurkunde von meiner frau mit kopie
- heiratsurkunde
- beide paesse meiner frau jeweils mit kopie
- versicherung fuer meine frau mit kopie
- antrag auf ausstellung eines schengender visum, habs ahnlich geschrieben wie manu es eingestellt hatt hier.. danke noch mal manu..
- meinen pass und ausweis mit kopie
- sicherheitshalber noch arbeitsvertrag und gehaltsabrechnung meiner frau jeweils mit kopie...

ich hoffe das reicht...))
morchant

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von morchant »

Hallo ihr Lieben,

ich habe zu diesem Visum noch kleine VErständnisfragen, die zwar schon gestellt wurde, ich habe es auch gefunden mit der Suche aber so ganz verstehe ich es immernoch nicht.

Es geht um diese 90 pro 180.

Ich habe verstanden dass gerechnet wird ab dem Datum der ersten Einreise.

Sagen wir man reist am 1.1.2008 ein und am 3.1.2008 aus.

Wieviel vom Guthaben hat man dann verbraucht? 1,2 oder 3 Tage?

Und die nächsten 180 Tage beginnen die am 29.06.2008? oder am 30.?

Wer prüft das überhaupt? Und was passiert, wenn man das überzieht bzw falsch interpretiert?

Danke!
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manuchka
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von manuchka »

Ich würde mal sagen, dass man davon ausgehen sollte, dass jeder Tag zählt, also wenn man am 1.1. einreist und am 3.1. ausreist, werden das wohl drei Tage sein, auch wenn du die nicht voll ausnutzt. Letztlich steht ja auf dem Visum nicht drauf: "Gilt ab dem 1.1.2008 um 20:00 Uhr und bis 1.1.2009 um 19:59 Uhr", so dass der Visainhaber halt Pech hat, wenn er am 1.1. erst um 20:00 in DE ankommt und faktisch der Tag schon um ist - sein Jahresvisum endet ja trotzdem am 31.12.

Zu den 180 Tagen: Die 180/90 Regelung hat so direkt jetzt Russland, in Deutschland und den Schengenländern heißt es meines Wissens maximal 90 Tage pro Halbjahr, nicht mehr als 180 Tage im ganzen Jahr.

Ich würde auch mal behaupten, das Halbjahr fängt mit jedem Aufenthalt neu an zu laufen, es wird nicht einfach ein Schnitt in der Mitte des Visageltungszeitraums gemacht. Insofern geht es meiner Meinung nach nicht, dass man am Anfang von einem Jahr 3 Tage einreist, dann wieder ausreist und dann 87 Tage vor dem "Halbjahresschnitt" wieder einreist, um dann die 87 Tage aus dem ersten Halbjahr aufzubrauchen und dann z.B. sofort nochmal 90 Tage fürs zweite Halbjahr dranzuhängen. Sprich: In einem 6-Monatszeitraum, egal wie der gelagert ist, darf ein Visainhaber nicht mehr als 90 Tage in DE sein.

In Wikipedia steht bei http://de.wikipedia.org/wiki/Visum#Visakategorien:
Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt den zweckgebundenen kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Das Visum kann eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen erlauben und von wenigen Tagen bis zu mehreren (max. fünf) Jahren gültig sein. Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten ab der jeweiligen „ersten Einreise“ nicht überschreiten. Die erste Einreise ist dabei die erste Einreise mit diesem Visum und die Einreisen, die später als sechs Monate nach einer vorangegangenen ersten Einreise (jedoch während der Gültigkeit desselben Visums) erfolgen. Diese Bezugszeiträume müssen sich also nicht unmittelbar aneinander anschließen. Abweichend von den Regelungen einiger anderer Staaten muss das Schengen-Gebiet auch dann bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden, wenn die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wurde.
Da wird auch auf ein Urteil des EuGH verwiesen, wer Langeweile hat, kann ja da mal nachlesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 41:DE:HTML
Du erntest, was du säst.
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Dietrich
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Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Dietrich »

manuchka hat geschrieben:Insofern geht es meiner Meinung nach nicht, dass man am Anfang von einem Jahr 3 Tage einreist, dann wieder ausreist und dann 87 Tage vor dem "Halbjahresschnitt" wieder einreist, um dann die 87 Tage aus dem ersten Halbjahr aufzubrauchen und dann z.B. sofort nochmal 90 Tage fürs zweite Halbjahr dranzuhängen. Sprich: In einem 6-Monatszeitraum, egal wie der gelagert ist, darf ein Visainhaber nicht mehr als 90 Tage in DE sein.

In Wikipedia steht bei http://de.wikipedia.org/wiki/Visum#Visakategorien:
Die erste Einreise ist dabei die erste Einreise mit diesem Visum und die Einreisen, die später als sechs Monate nach einer vorangegangenen ersten Einreise (jedoch während der Gültigkeit desselben Visums) erfolgen.
Also da muss ich dir jetzt widersprechen......

Gehen wir also mal (der Einfachheit halber) von einer Visumgueltigkeit vom 1.1. - 31.12. aus.
Also wenn man am 1.1. einreist und am 2.1. wieder ausreist, so ist dies die erste Einreise. Und gilt als "Eroeffnung" des Halbjahres.
Reist man nun am 3.4. wieder ein, so ist dies weder die "erste Einreise mit diesem Visum", noch ist sie spaeter als 6 Monate nach der ersten Einreise. Nach 88 Tagen muss man nun wieder ausreisen. Die "erste Einreise" bleibt der 1.1.! Aureise sei, sagen wir mal am 29.06. (ich habe nicht nachgerechnet!).
Am 1.7. reist man nun wieder ein. Aktuelle "erste Einreise" ist immer noch der 1.1.! Und siehe da.... das ist laenger als 6 Monate her! Also ist jetzt ploetzlich der 1.7. die neue erste Einreise, denn es ist eine Einreise "die spaeter als 6 Monate nach der ersten Einreise stattfindet.

Oder nicht?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
morchant

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von morchant »

Also ich habe jetzt tatsächlich mal jemanden beim auswärtigen Amt erreicht und wenigstens ein klein wenig mehr Info nun.

Der Ein- und Ausreisetag werden mitgezählt.

Dass ab dem Tag der ersten Einreise gezählt wird, war ja schon klar, wurde hier nochmals bestätigt.

Leider habe ich vergessen zu fragen, ab wann das zweite mal losgezählt wird.
nerula

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von nerula »

Hallo an alle.

Weißt jemand, ob ein Mehrjahresvisum für den deutschen Ehepartner in RU ausgestellt wird?
In meiner Stadt hat kein einziger Beamter von solchem Abkommen etwas gehört. Gibt es irgenwo Information dazu?
Paulchen

Re: Deutsches Mehrjahresvisum für russische Ehepartner

Beitrag von Paulchen »

nerula hat geschrieben:Hallo an alle.

Weißt jemand, ob ein Mehrjahresvisum für den deutschen Ehepartner in RU ausgestellt wird?
In meiner Stadt hat kein einziger Beamter von solchem Abkommen etwas gehört. Gibt es irgenwo Information dazu?
Hallo Nerula, darauf warte ich auch schon lange. Ich habe einen Beamten der russischen Botschaft in Berlin hierzu befragt und der sagte, so etwas gäbe es zur Zeit nicht. Das Abkommen werde von russische Seite so nicht ausgelegt... :roll:
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