Nerula, Paulchen.. leider hat das nichts mit der Auslegung zu tun. Es ist einfach nicht für diese Fälle bestimmt.Paulchen hat geschrieben:Hallo Nerula, darauf warte ich auch schon lange. Ich habe einen Beamten der russischen Botschaft in Berlin hierzu befragt und der sagte, so etwas gäbe es zur Zeit nicht. Das Abkommen werde von russische Seite so nicht ausgelegt...
So dumm das für viele von uns ist (mich eingeschlossen). Das Abkommen wurde schon mehrmals zerpflückt.
u.a. hier
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... men#p59471
Artikel 3
e) „rechtmäßig wohnhafte Personen“ sind:
— für die Russische Föderation Bürger der Europäischen
Union, die eine Genehmigung zum zeitweiligen Aufenthalt,
eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für einen
Studienaufenthalt oder für einen Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit
für die Russische Föderation mit einer Geltungsdauer
von mehr als 90 Tagen haben,
— für die Europäische Union ein Staatsangehöriger der Russischen
Föderation, der aufgrund gemeinschaftsrechtlicher
oder innerstaatlicher Bestimmungen berechtigt ist oder
die Erlaubnis erhält, sich mehr als 90 Tage im Hoheitsgebiet
eines Mitgliedstaats aufzuhalten.
Dietrich meinte zu diesem Artikel so schön prägnant : Hier geht es also um Russen, die in Deutschland eine AE haben und um Deutsche mit einer AE in Russland. Dies sind also keine Russen in Russland oder Deutsche in Deutschland!



