Durchgezogen haben wir es noch nicht. War aber auch wie wild auf der Suche nach der Antwort auf diese Frage (in einem thread schrieb ich auch schon mal darüber). Anfragen an meine und eine benachbarte Ausländerbehörde blieben ohne konkrete Antwort. Es kamen nur solche mit sollte-müsste-dürfte. Erst die Anfrage an die Bundespolizei ergab die Auskunft per Email, dass der Aufenthaltstitel im alten Pass zusammen mit dem neuen Pass kein Problem bei der Einreise ist.
Die benachbarte Ausländerbehörde meinte auch, dass ihr schon viele solcher Passkombinationen vorgelegt worden sind (zum Übertrag des Titels). Dummerweise sagt alleine dieser Fakt ja nicht aus, ob der Pass im Inland (also vom Konsulat/Botschaft ) oder in Russland ausgestellt und damit die Grenze auch wirklich überschritten wurde.
Die Logik diktiert zwar, dass dies dann auch für ganz Schengen gelten müsste, aber die Frage war auf die direkte Einreise gemünzt und die Bundespolizei wird ja schlecht definitiv für das Verhalten der anderen Schengenstaaten verantwortlich gemacht werden können (wenns denn schief geht).
Wiedereinreise nach Passwechsel
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Учись, студент! Кто не работает - тот ест
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Mir ist trotztdem nicht klar, wie dies moeglich sein kannwolk0815 hat geschrieben: Erst die Anfrage an die Bundespolizei ergab die Auskunft per Email, dass der Aufenthaltstitel im alten Pass zusammen mit dem neuen Pass kein Problem bei der Einreise ist....
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Der Pass ist natürlich ungültig, aber das Aufenthaltsrecht besteht ja weiter, sonst dürfte auch die deutsche Behörde keine neue AE erteilen (die alte ist ja im ungültigen Pass). Es ist ja auch ganz klar, dass man diese Aufenthaltserlaubnis erst dann entsprechend ändern kann, wenn der neue Pass vorliegt, aber deswegen nicht die Visaprozedur durchlaufen sollte. Zumindest die deutschen Grenzer erkennen diese Regelung an - alter Pass mit gültiger AE und neuer Pass.
Du erntest, was du säst.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Dann sollte man wohl die Heiratsurkunde auch mitvorlegen....na an der Grenze?manuchka hat geschrieben:....Zumindest die deutschen Grenzer erkennen diese Regelung an - alter Pass mit gültiger AE und neuer Pass.
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Wozu? Der Grenzbeamte guckt sich den Gültigkeitszeitraum der AE an. Wenn die laut Datum noch gültig (oder wenn sie sowieso unbefristet) ist, dann lässt er dich rein. Ob du nun verheiratet bist und mit wem, das interessiert den nicht.
Du erntest, was du säst.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Ja aber man hat doch einen anderen Familiennamen 
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Dafuer sind ja kleine bunte Bilder im Pass.....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
AchsooooooDietrich hat geschrieben:Dafuer sind ja kleine bunte Bilder im Pass.....
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"



