Wiedereinreise nach Passwechsel
- Zejtnot
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Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Übrigens geht das auch in Russland. Wer beispielsweise seinen Pass wechselt, aber ein gültiges Visum im alten Pass hat, kann weiter einreisen (unter Vorlage beider Pässe). Diese Flexibilität ist zwar recht erstaunlich, aber es geht wirklich.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Morgen
gibt es da ein offizielles Dokument drüber.
Weil genau das jetzt auf uns zukommt.
In der Ausländerbehörde haben sie gesagt, wir müssten ein Einreisevisum bei der Botschaft hier machen.
Gruß
gibt es da ein offizielles Dokument drüber.
Weil genau das jetzt auf uns zukommt.
In der Ausländerbehörde haben sie gesagt, wir müssten ein Einreisevisum bei der Botschaft hier machen.
Gruß
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Wuerde ich auch mal gerne wissen.Aetschi hat geschrieben:...gibt es da ein offizielles Dokument drüber....
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
- Zejtnot
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Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Mir ist keines bekannt. Aber als mein ehemaliger Kollege ein Einreisevisum beantragen wollte, wurde ihm in der Botschaft (in Peking - sein damaliger Wohnsitz) gesagt, dass dies nicht gemacht würde, weil das alte noch gültig wäre.
Auch die Arbeitsgenehmigung - in welcher der alte Pass vermerkt war - galt weiter. Wurde nicht umgetauscht.
Auch die Arbeitsgenehmigung - in welcher der alte Pass vermerkt war - galt weiter. Wurde nicht umgetauscht.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Im Info4Alien-Forum, wo Mitarbeiter von Ausländerbehörden etc. auf ausländerrechtliche Fragen antworten, habe ich von einem Mitarbeiter der Bundespolizei folgende Auskunft zu unserer Diskussion bekommen:
Möglicherweise kommen noch mehr Antworten, aber eigentlich ist schon alles gesagt. Wer das nachverfolgen will: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 04881246/0
1. Wenn ein Russe eine AE für Deutschland hat und dann nach Russland fährt, um einen neuen Pass zu beantragen, kann er dann problemlos mit dem neuen Pass und ohne Einreisevisum nach DE zurück, wenn er den alten Pass mit der AE drin dabei hat?
Aus grenzpolizeilicher Sicht stellt diese Wiedereinreise kein Problem dar, lediglich die eigentliche Kontrolle kann etwas länger dauern.
Ein anderes Problem kann ggf. die Fluggesellschaft sein, aber das ist eine andere Baustelle.
2. Wie ist das, wenn die Passänderung wegen einer Namensänderung vogenommen wird (wegen Heirat) und die AE auf den alten Namen ausgestellt ist? Muss man dann die Heiratsurkunde dabei haben?
Wäre äußerst sinnvoll, ist aber mit Sicherheit kein Muss.
Im Grundsatz gilt das Gleiche, wie unter Pkt. 1, die AE ist ja vorhanden, der alte Pass wird mit dem neuen vorgelegt.
Nun ist eine AE erstens mit der Passnummer verknüpft und zweitens mit den Personaldaten.
Sicher lässt sich die Personengleichheit das auch ohne Heiratsurkunde feststellen, dauert dann aber ggf. erheblich länger.
3. Gibt es für diese Sachen ein Gesetz oä, auf das man sich ggf. stützen kann?
Wäre mir keines bekannt... was sollte denn dieses Gesetz aussagen?
4. Wenn die Grenzer in DE zB. neuen Pass in Verbindung mit altem Pass und der darin befindlichen AE zur Einreise ohne Visum akzeptieren - tun das Grenzer anderer EU-Staaten auch, wenn man beispielsweise per Landweg von RUS nach DE fährt? Weiß das jemand?
Keine Ahnung ob die Kollegen an den Schengenaußengrenzen diese Kombination akzeptieren und eine Ein- und Durchreise gestatten.
Die deutschen Grenzbehörden haben immerhin Zugriff auf z.B. das AZR und einen kürzeren Draht zu den ABHn.
Von daher kann ich mir vorstellen, dass es Schwierigkeiten geben könnte.
Aber warum sollte man sich eine Überlandreise in den Zeiten der Low-Cost-Carrier und sehr günstigen Flugpreisen überhaupt antun?
Möglicherweise kommen noch mehr Antworten, aber eigentlich ist schon alles gesagt. Wer das nachverfolgen will: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 04881246/0
Du erntest, was du säst.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Wir haben die Geschichte jetzt dreimal durchgezogen, davon das letzte Mal inklusive Namenwechsel. Nach zehn Jahren kann man ja die Ehe mal registrieren lassen
.
Freundlicher Hinweis an die Mutter in der russischen Passbehörde, dass der alte Pass wg AE noch gebraucht würde. Dieser wurde dann "ungültig"-gestempelt mit gegeben und dann ging es ohne Probleme via Polen nach Deutschland. Dann ganz normal hier auf die ABH, neuen Einkleber in den neuen Pass bekommen, alter Einkleber in altem Pass wurde auch ungültiggestempelt. Das war es.
Freundlicher Hinweis an die Mutter in der russischen Passbehörde, dass der alte Pass wg AE noch gebraucht würde. Dieser wurde dann "ungültig"-gestempelt mit gegeben und dann ging es ohne Probleme via Polen nach Deutschland. Dann ganz normal hier auf die ABH, neuen Einkleber in den neuen Pass bekommen, alter Einkleber in altem Pass wurde auch ungültiggestempelt. Das war es.
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Karsten, sag dann bitte kurz Bescheid, wie das gelaufen war, sobald Ihr das hinter Euch habt. Und viel Erfolg!
7punkr
7punkr
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Ich habe das auch schon mal gemacht, mit dem neuen leeren und dem alten ungültigen Pässen von Russland nach Deutschland zu reisen, ging ohne Probleme, war allerdings vor ca. 6 Jahren, daher weiss ich keine Details mehr. Eine Bekannte hat im letzten Jahr das nicht riskiert und mit den beiden Pässen zum Deutschen Konsulat in Moskau gegangen, wo ihr ein Einreisevisum reingestempelt wurde, worauf dann das Ausländetamt in DE die Niederlassungserlaubnis ausgestellt hat. Ich würde auf jeden Fall das Konsulat anfragen, ich glaube sogar, dass man dafür einen Termin braucht.
Gruß
Oletsch
Gruß
Oletsch
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Re: Wiedereinreise nach Passwechsel
Gerade bei Flugreisen ist das der bessere Weg.Oletsch hat geschrieben:Eine Bekannte hat im letzten Jahr das nicht riskiert und mit den beiden Pässen zum Deutschen Konsulat in Moskau gegangen, wo ihr ein Einreisevisum reingestempelt wurde, worauf dann das Ausländetamt in DE die Niederlassungserlaubnis ausgestellt hat.
Die Angestellten der Fluggesellschaften haben sehr große Furcht vor Sanktionen gegen die Fluggesellschaft, wenn sie einen "INAD", d. h. einen Passagier ohne Einreisebefugnis zur Beförderung zulassen. Die Angestellten können sich dabei nur auf Pässe und Visa bzw. Aufenthaltstitel als international anerkannte Dokumente verlassen. Passagiere mit Fiktivbescheinigungen oder ähnlichen "Hilfsdokumenten" werden regelmäßig abgelehnt. Es ist "billiger", einen Passagier abzulehnen (die Folgekosten wird eh der Passagier tragen müssen) und zu verärgern, als behördliche Sanktionen zu riskieren.
Somit bon voyage
Grüße, M.-M.


