Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, und wollte mich heute mit einer dringenden Frage an euch wenden, in der Hoffnung, dass sich jemand findet, der sich auskennt:
ich habe vor, dieses Jahr im Herbst meinen "Zivildienst" als "Anderer Dienst im Ausland" in Russland abzuleisten. Dabei handelt es sich um einen 11-monatigen Freiwilligendienst aehnlich einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), der, ueber eine deutsche Organisation abgeleistet, meinen eigentlichen Zivildienst hier in der BRD ersetzt. Faktisch bin ich demnach nicht als "deutscher Zivildienstleistender" in Russland, sondern als nicht-staatlicher Freiwilliger. Diese Zeit wird dann als "Anderer Dienst im Ausland" von den deutschen Behoerden nachtraeglich offiziell honoriert und ersetzt dann nach meiner Rueckkehr meine Zivildienstpflicht.
Nun habe ich aber erfahren, dass die Russische Foerderation seit 2007 ein neues Visumrecht hat, dass mit Touristen- und Geschaeftsvisen (Jahresvisum) nur noch einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in Russland ermoeglicht, d.h., ich muesste staendig ein- und ausreisen, und Pausen von 90 Tagen einlegen - meine Dienstzeit wuerde sich theoretisch verdoppeln. Das ist natuerlich in der Praxis voellig unmoeglich fuer mich.
Fuer "Zivildienstleistende" in Russland ist dies nun ein grosses Problem. Kennt ihr euch mit den jetzigen Regelungen aus; wisst ihr von Moeglichkeiten, dennoch eine "permanente Aufenthaltserlaubnis" fuer einen 11-monatigen Aufenthalt als auslaendischer Freiwilliger in der Sozialarbeit zu bekommen? Ich stehe in dieser Zeit ausdruecklich in keinem Einkommensverhaeltnis, d.h. ich bekomme von keiner Seite Lohn fuer meinen Dienst. Ein klassischer Arbeitnehmer bin ich somit nicht.
Ich waere euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen koenntet, ich und auch andere Zivildienstleistende verzweiflen sonst momentan an diesem neuen, unbefriedigendem Gesetz.. vielen Dank im vorraus!
gustav
Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nicht-touristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums.
Quelle: Auswaertiges Amt

