In der ehemaligen DDR...

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miwi

Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von miwi »

In meiner Heimatstadt Altenburg gab es eine sowjetische Kaserne und in der Nähe einen Flugplatz (heute zivil).
Ein einziges mal in 10 Jahren Schulzeit kam eine Delegation von Komsomolzen in unsere Schule, die zeigten aber kein sonderliches Interesse an uns.Was gelegentlich angeboten wurde, waren Adressen für "Brieffreundschaften".
Berührungspunkte gab es wenige. Wenn ich mit meinem Vater angeln war, trafen wir manchmal Soldaten, die auch angelten und ein Lagerfeuer machten und sangen.Mit denen haben wir uns dann gelegentlich mit ein paar Brocken Russisch/Deutsch und mit Händen und Füßen unterhalten. Die waren freundlich, es blieb aber wegen der Sprachbarriere bei Oberflächlichkeiten. Auch gingen wir manchmal in einem Wohngebiet, was zum Flugplatz gehörte, einkaufen, das war illegal, aber geduldet, zumindest zeitweise. Da gab es dann DDR Produkte, die bei uns nur schwer erhältlich waren (z.B. Radeberger Bier) und auch russisches Konfekt stand auf dem Einkaufszettel. Schon damals hab ich verständnisslos vor diesem russischem Holzrechending mit den Kugeln (wie heisst das nochmal?)gestanden und mich gefragt, wie das wohl funktioniert.Das war eine andere Welt für uns.
Sonst bekamen wir vom sowjetischen Militär nur Fluglärm, Umweltverschmutzung und kaputte Häuser mit.
Gruß miwi
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Zejtnot
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von Zejtnot »

miwi hat geschrieben:... russischem Holzrechending mit den Kugeln (wie heisst das nochmal?) ...
Rechenschieber, Abakus, laut Wikipedia auf Russisch счёты (stimmt das?)

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harald63
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von harald63 »

In der letzten ZEIT war ein Artikel zum Thema.
http://www.zeit.de/2008/16/A-Besatzer?page=all
cndvp/RK

Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von cndvp/RK »

Ein wichtiger Hinweis von harald63, der vielleicht auch dem letzten DDR-Anhänger klar machen dürfte, die DDR hat es nicht gegeben, da sie immer ein Konstrukt der SBZ aus der Haager Landkriegsordnung als Pflicht der UDSSR galt, die Ordnung im besetzen Land, zu garantieren. Das war zwar in der BRD etwas anders gelagert, jedoch nicht ganz so weit entfernt. Und richtig anerkannt war die DDR im völkerrechtlichen Sinne ohnehin nicht. Und was lernen wir daraus? Die Bevölerkung wurde und wird bis heute manipuliert und glaubt mehrheitlich an den Weihnachtsmann. Die heutige BRD ist eine rechtswidrige Veranstaltung und das GG und die Haager Landkriegsorndung, die Besatzungstatuten wie die Cheferlasse und die Absprachen von Potsdamm etc., besagen es eindeutig. Nach Wiedervereingigung des "vereingten deutschen Wirtschaftsgebietes" lösen sich automatisch die SBZ/DDR und die BRD auf. Eigentlich ist das alte Reich wieder handlungsfähig geworden und es gilt die Reichsverfassung vom 31.12.1937. Theoretisch. Praktisch befindet sich die BRD in einem schwangeren Rechtszustand als Rechtsnachfolger des Reiches unter anderem Namen und es bedarf einer neuen Demokratie und Verfassung. Mehr dazu steht in www.komplizissimus.de und/oder nachzulesen auch bei Prof. Dr. H.H. von Arnim "die BRD hat keine staatliche Legitimation" und anderen Quellen etc.
Was ist also zu tun? Auch das gibt das GG her. Widerstand und zivilen Ungehorsam leisten, bevor die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf, um Aufstände etc. zu verhindern unm das Politetablissement zu schützen und den Unrechtszustand und die Machtststrukturen zu erhalten. Wir benötigen die alten SBZ/DDR-Bürger, die es uns als Westler vorgemacht haben, wie man Diktaturen beendet und Demokratie und Freiheit verlangt. Wir haben als Deutsche ein verbrieftes "Menschenrecht" auf Demokratie, sozialen Rechtsstaat, Freiheit und Verfassung.
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manuchka
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von manuchka »

Na dann fahr schon mal nach Leipzig und veranstalte ein paar Montags-Demos. Vielleicht hilfts. :roll:
Du erntest, was du säst.
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Zejtnot
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von Zejtnot »

cndvp/RK hat geschrieben:Und richtig anerkannt war die DDR im völkerrechtlichen Sinne ohnehin nicht. Und was lernen wir daraus? Die Bevölerkung wurde und wird bis heute manipuliert und glaubt mehrheitlich an den Weihnachtsmann. Die heutige BRD ist eine rechtswidrige Veranstaltung ...
Wer glaubt hier an den Weihnachtsmann? Du, der sich auf irgendwelche Stati, Abkommen oder Deklarationen aus den 40ern beruft und daher ein Recht auf das alte Reich herleiten möchte, oder der Durchschnittsdeutsche, der einfach sieht wer das Land heute faktisch regiert?

Übrigens war die DDR ab 1973 UN-Mitglied und spätestens damit völkerrechtlich anerkannt. Allenfalls die BRD hatte das Land nicht anerkannt.
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St. Germain
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von St. Germain »

Wenn man es wie G. Jellinek sieht, ist auch die BRD nach Staats-/ und Völkerrecht kein Staat
Dazu folgendes:
Freier Volksstaat Württemberg
--
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Aktenzeichen Datum: 08.02.2007
Abmeldung vom dortigen Zwangsgebühren-Erhebungssystem
Sehr geehrte „GEZ“, Damen und Herren ,
hiermit melde ich mich mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem ab.
Begründung:
Sie nennen sich „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland“ und berufen sich auf einen mit diesen geschlossenen „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“.
Staatsverträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat
und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die“ Bundesrepublik
Deutschland“(„BRD“)selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats -und Völkerrecht(G.Jellinek) an drei
entscheidenden Kriterien, nämlich an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von
einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!
Diese nach G.Jellinek drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die „BRD“ nicht zu! Die hier im
Lande lebenden Deutschen sind keine „Bundesbürger“, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet
werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach
wie vor existenten Staates (2.)DEUTSCHES REICH gemäß Â§ 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches
Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2BvF 1/73 vom 31.07.1973.Also sind die hier lebenden Deutschen
insgesamt das Staatsvolk des Staates(2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der“ BRD“! Somit verfügt die
„BRD“ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und
allein die Staatsangehörigkeit(2.) DEUTSCHES REICH!
Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen
Grenzen vom 31.12.1937,wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus
Art.116 Abs.1 „GG“ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der „BRD“, in welchem das „Grundgesetz“(„GG“) bis
Werner Peters · Postfach 1148 · 70797 Kornwestheim
An die
GEZ
Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln
Telefon: 07154 / 802286
Fax: 0044 870 922 333 5
Internet: http://www.wemepes.de
http://www.wemepes.info
email: webmaster@wemepes.info
wemepes@web.de
offizieller Rechtbeistand des ECHR –
Strasbourg Deutsches Reich
Az: 5881/05
070201-3
(bitte immer angeben)
zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH
von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das „Bundesverfassungsgericht“ in
mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen DEUTSCHEN STAAT, nämlich das
DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12. 1937!Weil dessen letzte (geschäftsführende) Regierung am
23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem
nach wie vor zwar handlungsberechtigt, aber- mangels vorhandener Administration- nicht handlungsfähig. Daraus
ergibt sich, die so genannte „BRD“! Sie verfügt über kein eigenes Staatsgebiet , ihr ehemaliges Erstreckungsgebiet
war belegen im westlichen Territorium des existenten Staates DEUTSCHES REICH!
Die „BRD“ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von
„bundesdeutschen Politikern“ immer wieder gern wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die
Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die „BRD“ aber
eindeutig nicht. Die „BRD“ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das „Grundgesetz für die „BRD“, welches kraft der
Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen
Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war. Es war also ein Diktat der
westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes!
Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125 „GG“ ergibt,
wo es unter Ziffer 1 heißt: „soweit es innerhalb einer oder mehrere Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach
bestehen also noch heute in Deutschland Besatzungszonen und nach Art.79 Abs. 1,Satz 2“GG“ gilt in diesen noch
immer BESATZUNGSRECHT! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem
„Grundgesetz“ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der so genannten
„BRD“ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die „BRD“ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen
Errichtung in westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen
Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungsrechtliches SELBSTVERWALTUNGSKONSTRUKT mit
staatsähnlichem Charakter, also nur ein Pseudostaat, oder wie Prof. Dr. Carlo Schmid 1948 vor dem
„Parlamentarischen Rat“, sagte: „ Eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“!
Damit ist festgestellt, daß die „BRD“ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine
rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch
genommenen so genannten“ Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Da die im Mai 1949 durch die 3 westlichen
Besatzungsmächte erfolgte Errichtung der „BRD“ gegen das Völkerrecht (HLKO) und damit gegen international
gültige Rechtsnormen verstieß, war dieser Akt vom Beginn an nichtig!
Hinzu kommt noch, dass der Pseudostaat „BRD“, die so genannte „Bundesrepublik Deutschland“, seit dem
18.07.1990,00:00h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats- und Völkerrecht, nicht mehr
handlungsberechtigt und damit de jure erloschen! Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei
den „4+ 2-Gesprächen“ in Paris, den als solche bezeichneten „ Wiedervereinigungsverhandlungen“, die im
tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.
Vom obersten Exekutivorgan der „BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen
Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans –Dietrich Genscher, mitgeteilt,
daß die Präambel und der Art.23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990 ,00:00h, aufgehoben sei. Zuvor hatte das oberste
Exekutivorgan der „DDR“, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außenminister Eduard Schewardnaze,
dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und
deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00h, aufgehoben sei.
Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23(a.F.) am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit
geschaffenen“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“(BGBL..II vom 23.09.1990,S.885 ff),war in dem
Moment auch der territoriale Geltungsbereich des „GG“ erloschen. Und damit aber auch die Basis für die
Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der so genannten“ Bundesrepublik Deutschland“! Durch den Fortfall
seiner Rechtsgrundlage, dem „GG“, war- nach Staats- und Völkerrecht- das provisorische, besatzungsrechtliche
Selbstverwaltungskonstrukt ,der Pseudostaat „BRD“, seit dem Moment de jure erloschen! Ein Grundgesetz ohne
Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt aber nirgendwo!!! Das „Bundesverfassungsgericht“ hatte u.a.
mit seiner Entscheidung 2 BvF .1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der „BRD“ auf den
Geltungsbereich des „GG“ in diesem aber nicht mehr definiert ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es
gilt. Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine „Regierung“, der „BRD“ zu
staatspolitischen Handlungen jeglicher Art(z.B. Staatsverträge zu schließen) legitimiert wäre, eine Hoheitsgewalt
auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der „BRD“, zu denen auch „Körperschaften des öffentlichen
Rechts“, wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!
Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit
der „BRD“ geschlossenen“ Rundfunkgebührenstaatsvertrag“. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, dass
Ihre Institution - die GEZ- legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch
zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels
dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren abverlangt und
erhalten. Unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht
gezahlten Gebühren gem. §7 Abs.4, Satz 1 RGebStV. von der GEZ daher zurück. Im übrigen ist eine Erhebung
von Gebühren grundgesetzwidrig! Im Art.5 „GG“ heißt es: Jeder hat das Recht,…sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und
Film werden gewährleistet. “Durch die von Ihrer Institution praktizierte, grundgesetzwidrige zwangsweise
Gebührenerhebung, wird aber das RECHT auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen
verwehrt!
Sollten Sie der Auffassung sein, daß meine Ausführungen unzutreffend sind, treten Sie bitte den Beweis an, dass
Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen. Sollte ich bis zum 26.01.2007 bei
mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner
Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung von Ihrem
Zwangsgebühren-Erhebungssystem akzeptiert haben, sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Qui tacet,
consentire videtur.)
Mit freundlichen Grüßen
Werner Peters
(Rechtbeistand des ECHR – Strasbourg)
V e r t e i l e r:
ECHR – Strasbourg
Strafgerichtshof Den Haag
Department of Justice U.S.A.
Alliierter Rat für Gesamtdeutschland Berlin


Tut mir leid,
dieses Schreiben liegt mir als PDF-Dokument vor und läßt sich als solches nicht original kopieren und hier einbringen,
es soll auch nur dazu dienen dass sich ejder sein Bild machen kann. Das es darin um die unrechtmäßige
Eintreibung von Zwangsgebühren geht, ist ein schöner Nebeneffekt, finde ich.

Alles Liebe
St. Germain
Licht vom Lichte Gottes, wie jeder andere Mensch auch.
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harald63
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von harald63 »

Wird das hier langsam ein Reaktionärstreffen?

Immer wieder schön die Methoden der Rechten: Krieg vom Zaun brechen und wenn es schief geht, die Folgen davon mit formaljuristischen Argumenten ungeschehen machen wollen. Aber bitte auf keinen Fall nie Verantwortung übernehmen wollen.
Es fände sich sicher auch jemand, der nachweisen kann, dass es das Deutsche Reich nie gegeben hat. Oder das Kaiserreich. Oder....
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Zejtnot
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Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von Zejtnot »

St. Germain hat geschrieben:Wenn man es wie G. Jellinek sieht, ist auch die BRD nach Staats-/ und Völkerrecht kein Staat.
Ist ja schön und gut. Aber in der Praxis wird die BRD von allen anderen Ländern als Staat anerkannt - und das ist es doch, was zählt.

Da kann dieser Jellinek so viele Pamphlete schreiben wie er will, Obama und Medvedev werden sich dennoch mit Frau Merkel treffen und nicht mit dem Ururenkel vom letzten Kaiser.
Paul

Re: In der ehemaligen DDR...

Beitrag von Paul »

Zejtnot_ hat geschrieben:
St. Germain hat geschrieben:Wenn man es wie G. Jellinek sieht, ist auch die BRD nach Staats-/ und Völkerrecht kein Staat.
... Da kann dieser Jellinek so viele Pamphlete schreiben wie er will, Obama und Medvedev werden sich dennoch mit Frau Merkel treffen und nicht mit dem Ururenkel vom letzten Kaiser.
Nur zur Information: Besagter Jellinek ist bereits seit 1911 tot: http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Jellinek ;)




harald63 hat geschrieben:Wird das hier langsam ein Reaktionärstreffen?
Hier fühlt sich wohl ein "Progressiver" eingeengt? ;) Ferner waren es in jüngster Vergangenheit gerade die Linken, die versucht haben, sich "mit formaljuristischen Argumenten" vor den Folgen ihrer Handlungen zu schützen (z.B. Honecker, Krenz & Co.). Wobei ihre Argumente z.T. gar nicht so schlecht waren, auch wenn ich persönlich keine Sympathie für diese Leute empfinde.
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