Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
pimpim

Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von pimpim »

Hallo Leute hier ist wieder pimpim.
Und mal wieder mit einer Frage:
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Zur Sachlage:
Meine Ehefrau hat nun (sehr erfolgreich) ihr Deutsch Zertifikat, sie hat für den 6. Mai einen Termin auf der Botschaft in Moskau, und ich habe bei meiner ABH schon alles (was möglich ist) in die Wege geleitet.
So weit so gut, wenn da nicht noch die 11jährige Tochter meiner Frau wäre.
Der Vater des Kindes, und Exmann meiner Frau, ist nicht bereit die Einverständnis Erklärung zu machen.
Vielleicht noch ein paar Details, damit ihr die Situation besser beurteilen könnt.
Er ist Russe, hat mal bei der Polizei gearbeitet, ist dann aber wegen irgendwelchen Hehlereien aus der Polizei ausgeschieden. nach der Trennung ist er in die Ukraine verschwunden, und hat nie auch nur einen Rubel Unterhalt gezahlt. Da meine Frau mit ihrem damaligen Ehemann in der Wohnung der Schwiegermutter gelebt hat, wurde ihm das Wohnrecht entzogen (fragt mich nicht ob das normal ist, aber so wurde es mir erzählt). Meine Frau hat also die letzten drei Jahre mit ihrer Tochter in der Wohnung der Schwiegermutter gewohnt, aber wohl mit einem eingetragenen "Wohnrecht".
Nun war meine Frau in den letzten beiden Monaten in Saransk bei ihrer familie, und ihr Ex hat die gelegenheit beim Schopfe gepackt, die Wohnung zu besetzen.
Angeblich ist er in der "nationalen Suche". Außerdem hat er keinen gültigen Pass, zahlt keinen Unterhalt, und hält sich ohne Anmeldung in Moskau auf.
Das wäre mir ja prinzipiell alles egal, aber er will nicht die Einverständniserklärung für die dauerhafte Ausreise machen. Er hat es zwar noch nicht gesagt, aber ich kann mir schon denken was er will, nämlich ein paar Rubel.
Nun meine Frage: Was kann man machen?
Meine Frau wird definitiv zu mir kommen, und das Kind wird ohne Fürsorge in Russland sein. Der Vater hat an dem Kind überhaupt nichts, und hat auch nie einen Rubel bezahlt.
Macht es Sinn zu prozessieren?
Kann man dem Vater etwas ans Zeug flicken (ohne Pass, kein Unterhalt, kein Wohnrecht, Fahndung usw.)?
Wie ist der Entscheidungsweg bei so etwas?
Kennt jemand von euch einen fähigen Rechtsanwalt, der vielleicht auch noch Deutsch oder Englisch kann, der sich der Sache annehmen könnte?
Oder helfen jetzt nur noch die selben fiesen Tricks wie der Rabenvater sie anwendet?
Ich weiss dass es ziemlich aussichtslos ist und schon viel darüber gepostet wurde, aber ich würde trotzdem gerne eure Meinung dazu wissen.
Viele Grüsse pimpim
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harald63
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von harald63 »

Vielen Frauen wäre geholfen, wenn die Väter nach einer gewissen Zeit ohne Unterhaltszahlungen und nachweislichen Kontakten ihre Ansprüche, aber nicht ihre Pflichten, verlieren würden...
So wie es aussieht, hilft in deinem Fall nur Geld oder - falls er wirklich "Dreck am Stecken" hat - ihn darauf aufmerksam zu machen was geschehen könnte wenn er nicht kooperiert.

Mir stieß beim Lesen folgendes auf:
Meine Frau wird definitiv zu mir kommen, und das Kind wird ohne Fürsorge in Russland sein.
Ist das wirklich so gemeint? Wenn ja, hat das Kind nicht nur einen Rabenvater, sondern auch eine Rabenmutter.
pimpim

Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von pimpim »

harald63 hat geschrieben:
Mir stieß beim Lesen folgendes auf:
Meine Frau wird definitiv zu mir kommen, und das Kind wird ohne Fürsorge in Russland sein.
Ist das wirklich so gemeint? Wenn ja, hat das Kind nicht nur einen Rabenvater, sondern auch eine Rabenmutter.
Nein die hat es definitiv nicht. Es gibt nämlich da noch ( Gott sei Dank ) die Eltern meiner Frau, die sich auch jetzt schon sehr viel und sehr gut um das Kind kümmern.
Was sollte man in der Situation auch anderes machen? 10000 Euro (so viel will er nämlich haben) ins Handgepäck und die Tochter auslösen? Wie erklärst du dass denn dem Finanzamt? Soll ich etwa nach Russland ziehen? Geht auch nicht wirklich, da ich Landesbediensteter bin und eine nationale Approbation habe, und auch nur ein paar Brocken Russisch kann.
Aus diesen Gründen habe ich geschrieben, dass meine Frau definitiv zu mir kommt. Für das Kind wird natürlich gesorgt sein, aber das müsste man im Falle eines Prozesses ja nicht unbedingt dem Richter auf die Nase binden.
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harald63
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von harald63 »

Der Typ verlangt also 10000 Euro und das Kind hätte jemand, der sich um es kümmert. Das sind ein paar andere Fakten als in deiner ersten Message. Wenn Du einen Rat suchst, solltest du schon die Fakten auf den Tisch legen. Sonst redet man leicht aneinander vorbei.
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von Zejtnot »

Also meine persönliche Meinung: Drohen und auf ihn zugehen zugleich. Wenn er gesucht wird, kann man ihm damit gut drohen - andererseits hat er sicher noch Freunde bei der Polizei, die ihn vor einer Festnahme bewahren könnten. Aber so oder so, kann man ihm das Leben schwer machen - genauso wie er das Deiner künftigen Frau machen will.

Ein Gerichtsprozess wäre sicher nicht aussichtslos, da er keinen Unterhalt zahlt. (Obwohl er unter Umständen die Bereitstellung der Wohnung für mehrere Jahre anrechnen könnte.) Die Frage ist, ob sich der Ärger lohnt.

10.000 Euro sind natürlich viel. Ich persönlich denke, dass man ihm natürlich, um den ganzen Ärger zu umgehen, vielleicht 100.000 Rubel bieten sollte. (Ansonsten gebt Ihr diese Summe nur für Flugtickets zum Gericht aus. Den Ärger nicht eingerechnet.) Aber auch da sollte man sich überlegen, wie man das organisiert - Unterschrift und Geldübergabe sollten ja abgesichert sein.
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von Sibirier »

Das Geld sollte erst übergeben werden, wenn die Aufenthaltsgenehmigung durch ist. Denn ich habe schon gehört, dass ein Vater seine Einverständniserklärung bei der Botschaft kurz vor der Entscheidung zurück gerufen hat.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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zimdriver
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von zimdriver »

Bin ja in ähnlicher, weit cleverer Situation:
Vater lebt in europäischer Hauptstadt, zahlt Unterhalt als Schwerbeschädigter, verdient gutes Geld als Consultant- und verweigert eben diese Zustimmung. Reagiert auf nichts, weder auf freundliche noch Drohbriefe. Wir laufen im Kreis, weder Botschaften noch Rechtsanwälte können helfen. Arbeitgeber blockt, da es sich um eine familiäre Angelegnheit handelt. Die einzige Chance derzeit ist, ihn zu packen, wenn er die neue europäische Staatsbürgerschaft demnächst erwirbt.

Da hast Du eine der dunkelsten Schattenseiten des sowjetischen Familienrechts erwischt! Kaum irgendwo eine größere Zahl intakter Familien in Sicht, aber nichtzahlenden und flüchtigen Vätern erlauben, sich bis zum 16. Lebensjahr in das Leben des Kindes, der Mutter und des evtl. neuen Partners massiv einzumischen durch blanke Passivität.

Die Idee, das Mädchen bei jemandem Anderen zu lassen, kam uns allerdings nicht in den Sinn.
Zeppelin
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von Zeppelin »

zimdriver hat geschrieben: Die einzige Chance derzeit ist, ihn zu packen, wenn er die neue europäische Staatsbürgerschaft demnächst erwirbt.
Das ist ja mal spannend. Was sagen denn die Einbürgerungsvoraussetzungen des Staates, welcher ihn einbürgern würde, zu solchem Verhalten?
In D könnte man die von Dir geschilderte Sachlage zumindest als Mangel an zivilgesellschaftlicher Moral anbringen, um den Vollzug der Einbürgerung zu verhindern. Aber ist das in dem betreffenden Staat auch so?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Sibirier
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von Sibirier »

Also ich kann zwar Euch verstehen, aber bei Zimi ist es doch ein wenig anders, wenn der Vater den Unterhalt bezahlt. Ich denke, da ist das Gesetz schon gut, wenn der Vater auch dann sein Mitbestimmungsrecht behält. Tut mir leid, aber da bin ich dafür!
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Zeppelin
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?

Beitrag von Zeppelin »

Sibirier hat geschrieben:Also ich kann zwar Euch verstehen, aber bei Zimi ist es doch ein wenig anders, wenn der Vater den Unterhalt bezahlt. Ich denke, da ist das Gesetz schon gut, wenn der Vater auch dann sein Mitbestimmungsrecht behält. ...
sorry, aber wie bitte:
zimdriver hat geschrieben:Vater lebt in europäischer Hauptstadt, zahlt Unterhalt als Schwerbeschädigter, verdient gutes Geld als Consultant-
Also das sehe ich entsprechend anders.
Minimaler "Unterhalt" und maximale Elternrechte passen doch wohl nicht so ganz zusammen
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