Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
und trotzdem zahlt er Unterhalt....
Übrigens wenn er im Ausland arbeitet ist das Mehrgeld z. B. bei Beamten eine Unkostenentschädigung und nicht Gehalt!
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Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- zimdriver
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Sind 5 USD Unterhalt für ein Kind pro Monat als Unterhalt anzusehen, wenn der Vater als consultant for Caspian oil and gas für ein britisches weltweites Unternehmen in Lodon arbeitet und sich in seinem Heimatland als Schwerbeschädigter und arbeitsunfähig versteuert???Sibirier hat geschrieben:Also ich kann zwar Euch verstehen, aber bei Zimi ist es doch ein wenig anders, wenn der Vater den Unterhalt bezahlt. Ich denke, da ist das Gesetz schon gut, wenn der Vater auch dann sein Mitbestimmungsrecht behält. Tut mir leid, aber da bin ich dafür!
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Dies gilt aber nicht bei Angestellten, wie ich es selbst erleben durfte.Sibirier hat geschrieben:und trotzdem zahlt er Unterhalt....
Übrigens wenn er im Ausland arbeitet ist das Mehrgeld z. B. bei Beamten eine Unkostenentschädigung und nicht Gehalt!
Bei einer Unterhaltsberechnung wird dann in D das komplette Nettoeinkommen, d.h. Netto plus Auslandszulagen plus sonstige geldwerte Vorteile wie Wohnung und Firmenfahrzeug, herangezogen. Wer die Wohnung in Moskau vom Arbeitgeber voll oder teilweise gesponsort bekommt, vielleicht gar noch eine Entschädigung für das höhere Preisniveau der Metropole, weiss, dass damit der prozentuale Anteil am Kindesunterhalt in D in die Höhe schiesst.
- Sibirier
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Deine Frau hat wohl die 5 $ behalten, nicht wahr? Also zahlt er Unterhalt!
Ich denke auch in England gibt es Kindesunterhalt, also kann sich Deine Frau ja an den AG wenden...
Tut mir leid, wenn ich so reagiere. Aber ich habe es schon erlebt, wie einem russischen Familienvater wirklich sein Kind weggenommen wurde. Er zahlt seinen Unterhalt, Frau ist in eine Stadt rd. 2.500 km umgezogen. Er konnte nur 2 Mal im Jahr in seinem Urlaub dort hinfahren (weil das Geld bei ihm fehlte). Wenn er dort hingefahren ist, wurde ihm die Tür nicht aufgemacht. Er konnte das Kind nicht sehen. Anschließend Antrag auf alleiniges Sorgerecht, weil der Vater sich nicht um das Kind kümmerte.... Obwohl er es schon selbst versucht hatte, das Kind ganz zu bekommen. Aber das ist in Russland wie in Deutschland ebenfalls nicht einfach.
Das Gericht hat das vorläufige Sorgerecht für 1 oder 2 Jahre erteilt. Mutter mit Kind ins Ausland. Vater hat jetzt keine Möglichkeit das Kind zu besuchen. Ist das gerecht? Für ihn taten die 25% vom Lohn weh, aber er zahlt immer noch....
Ich denke auch in England gibt es Kindesunterhalt, also kann sich Deine Frau ja an den AG wenden...
Tut mir leid, wenn ich so reagiere. Aber ich habe es schon erlebt, wie einem russischen Familienvater wirklich sein Kind weggenommen wurde. Er zahlt seinen Unterhalt, Frau ist in eine Stadt rd. 2.500 km umgezogen. Er konnte nur 2 Mal im Jahr in seinem Urlaub dort hinfahren (weil das Geld bei ihm fehlte). Wenn er dort hingefahren ist, wurde ihm die Tür nicht aufgemacht. Er konnte das Kind nicht sehen. Anschließend Antrag auf alleiniges Sorgerecht, weil der Vater sich nicht um das Kind kümmerte.... Obwohl er es schon selbst versucht hatte, das Kind ganz zu bekommen. Aber das ist in Russland wie in Deutschland ebenfalls nicht einfach.
Das Gericht hat das vorläufige Sorgerecht für 1 oder 2 Jahre erteilt. Mutter mit Kind ins Ausland. Vater hat jetzt keine Möglichkeit das Kind zu besuchen. Ist das gerecht? Für ihn taten die 25% vom Lohn weh, aber er zahlt immer noch....
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Zeppelin
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Also Deinem Rechtsempfinden kann ich echt nicht folgen.Sibirier hat geschrieben:Deine Frau hat wohl die 5 $ behalten, nicht wahr? Also zahlt er Unterhalt!
Ich denke auch in England gibt es Kindesunterhalt, also kann sich Deine Frau ja an den AG wenden...
Tut mir leid, wenn ich so reagiere. Aber ich habe es schon erlebt, wie einem russischen Familienvater wirklich sein Kind weggenommen wurde. Er zahlt seinen Unterhalt, Frau ist in eine Stadt rd. 2.500 km umgezogen. Er konnte nur 2 Mal im Jahr in seinem Urlaub dort hinfahren (weil das Geld bei ihm fehlte). Wenn er dort hingefahren ist, wurde ihm die Tür nicht aufgemacht. Er konnte das Kind nicht sehen. Anschließend Antrag auf alleiniges Sorgerecht, weil der Vater sich nicht um das Kind kümmerte.... Obwohl er es schon selbst versucht hatte, das Kind ganz zu bekommen. Aber das ist in Russland wie in Deutschland ebenfalls nicht einfach.
Das Gericht hat das vorläufige Sorgerecht für 1 oder 2 Jahre erteilt. Mutter mit Kind ins Ausland. Vater hat jetzt keine Möglichkeit das Kind zu besuchen. Ist das gerecht? Für ihn taten die 25% vom Lohn weh, aber er zahlt immer noch....
Das von Dir angeführte Beispiel ist doch wohl nicht ernsthaft eine Rechtfertigung für die Situation des TO und zahlloser weiterer Fälle des erpresserischen Missbrauchs der russ. Sorgerechtsregelungen.
Und Dein Vergleich mit den 5 $ hinkt ja wohl mächtig. Zahlungsverpflichungen kommt man nur dann wirklich nach, wenn sie in voller Höhe und nicht nur symbolisch in Anzahlungen geleistet werden.
Oder kannst Du Deinen Lebensunterhalt mit 5 $ pro Monat bestreiten?
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
- zimdriver
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Weiterhin off- topic
An den AG wendete sie sich selbst, nachdem mehrere Kontaktversuche mit dem Vater scheiterten, mit Hilfe eines Anwalts und per DHL. Keine Reaktion. Nach Nachfragen kam die lapidare Mitteilung, dass der AG nicht für Unterhaltsansprüche nichtbritischer Berechtigter von nichtbritischen Mitarbeitern verantwortlich ist. Gleiche Antwort von der britischen Botschaft und dem britischen Hilfsverein für Unterhaltsansprüche.
So einfach ist das Leben leider nicht. Verwechsle bitte nicht, dass das Kind nicht zur Adoption freigegeben werden soll. Es handelt sich lediglich um die verdammte doverennost, dass sie mit ihrer Mutter leben darf, wo diese es wünscht. Ich vergass noch zu erwähnen, dass er trotz vorhandener finanzieller Mittel weder das Kind in Moskau besucht noch sie in den Ferien zu sich einlädt. Es ist offensichtlich eine tiefe Befriedigung für ihn, sich in das Leben seiner Ex mittels des gemeinsamen Kindes langfristig einzumischen, Rechte wahrzunehmen, ohne Pflichten zu übernehmen. Und dafür sollte weder in RUS noch in UK Platz sein.
Zurück zum Thema:
Mir wurde letztens empfohlen, vor der geplanten Übersiedlung bei einem Besuch von Kind und Mutter mit dem Ausländeramt Kontakt aufzunehmen und den Fall zu schildern. Es gäbe da eine Chance, da das Kind auf dem Gebiet der RF vaterlos sei ... Hilft mir aber nicht viel, da ich in Moskau lebe und nicht so schnell beabsichtige, dies zu ändern.
Die 5 USD werden auf das Konto des Kindes eingezahlt, entsprechen auch exakt der lokalen Gesetzgebung. Da liegen sie unangerührt.Sibirier hat geschrieben:Deine Frau hat wohl die 5 $ behalten, nicht wahr? Also zahlt er Unterhalt!
Ich denke auch in England gibt es Kindesunterhalt, also kann sich Deine Frau ja an den AG wenden....
An den AG wendete sie sich selbst, nachdem mehrere Kontaktversuche mit dem Vater scheiterten, mit Hilfe eines Anwalts und per DHL. Keine Reaktion. Nach Nachfragen kam die lapidare Mitteilung, dass der AG nicht für Unterhaltsansprüche nichtbritischer Berechtigter von nichtbritischen Mitarbeitern verantwortlich ist. Gleiche Antwort von der britischen Botschaft und dem britischen Hilfsverein für Unterhaltsansprüche.
So einfach ist das Leben leider nicht. Verwechsle bitte nicht, dass das Kind nicht zur Adoption freigegeben werden soll. Es handelt sich lediglich um die verdammte doverennost, dass sie mit ihrer Mutter leben darf, wo diese es wünscht. Ich vergass noch zu erwähnen, dass er trotz vorhandener finanzieller Mittel weder das Kind in Moskau besucht noch sie in den Ferien zu sich einlädt. Es ist offensichtlich eine tiefe Befriedigung für ihn, sich in das Leben seiner Ex mittels des gemeinsamen Kindes langfristig einzumischen, Rechte wahrzunehmen, ohne Pflichten zu übernehmen. Und dafür sollte weder in RUS noch in UK Platz sein.
Zurück zum Thema:
Mir wurde letztens empfohlen, vor der geplanten Übersiedlung bei einem Besuch von Kind und Mutter mit dem Ausländeramt Kontakt aufzunehmen und den Fall zu schildern. Es gäbe da eine Chance, da das Kind auf dem Gebiet der RF vaterlos sei ... Hilft mir aber nicht viel, da ich in Moskau lebe und nicht so schnell beabsichtige, dies zu ändern.
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Running_on_the_Rakes
Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Ihre Frau sollte sich vielleicht an die "Органы опеки и попечительства" wenden - entweder dort, wo sie in Russland angemeldet ist, oder dort wo sie dauerhaft wohnt. Wenn der Vater kein Unterhalt zahlt und sich fuer das Kind nicht interessiert, und asoziales Leben fuehrt, so koennte das ein Grund fuer Aberkennung der Elternrechte sein (Лишение родительских прав), die sie zusammen mit den "ООП" anfangen kann. Wenn das gelingt, so braucht man keine Zustimmung mehr. Sie sollten, denke ich, dem Vater zu verstehen geben, dass Sie es ernst meinen - und auf keinen Fall mit Geldangebot anfangen.
- Sibirier
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Re: Vater gibt Zustimmung zur Ausreise nicht, was tun?
Ja, ich kann Euch gut verstehen, dass Ihr das Gesetz nicht versteht, weil es zum Euch Nachteil dient. Ich verstehe es jedoch und bin auch dafür! Tut mir leid, da sind wir halt anderer Meinung!
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....