meine russische Frau lebt schon länger bei mir in D und möchte nun ihren Wohnsitz in Russland abmelden.
Soweit wir informiert sind, auch hier durch das tolle Forum
Vielleicht könnt ihr uns folgende Fragen beantworten oder sie diskutieren:
1.
Muss mit der Wohnungsabmeldung auch die dauerhafte Abmeldung gemacht werden? Schließlich kann meine Frau bei der Wohnungsabmeldung keinen neuen Wohnsitz in Russland angeben. Die Behörden könnten sagen: „Sie wohnen dauerhaft in D, also brauchen Sie die dauerhafte Abmeldung“.
2.
Wie wird die Wohnungsabmeldung im Inlandspass dokumentiert? Meine Frau meint, dass sie bei ihrer Wohnungsabmeldung einen ПМЖ-Stempel in ihren Inlands- und Reisepass bekommt. Ich bin da skeptisch. Vielleicht kommt ein Stempel rein, wie etwa „Der Passinhaber hat keinen Wohnsitz mehr in Russland“? Oder so was ähnliches?
3.
Muss nach der dauerhafte Abmeldung der Inlandspass abgegeben werden?
4.
Wie wird die dauerhafte Abmeldung dokumentiert? Im Inlandspass? Ein Stempel im Reisepass? Eine extra Urkunde?
5.
Verlangen die russischen Konsulate in D für die Betreuung die dauerhafte Abmeldung oder reicht die Wohnungsabmeldung?
6.
Muss meine Frau sich nach der dauerhaften Abmeldung (wenn sie noch russ. Staatsangehörige ist) in Russland registrieren lassen, wenn sie ihre Verwandten besucht? Ist die Registrierung bereits nach der Wohnungsabmeldung erforderlich?
Ich weiß, viele Fragen, aber sicher ein interessantes Thema. Beim Bonner Konsulat gibt es, nicht gut verständliche, Infos:
http://www.russisches-konsulat.de/pmg.htm und
http://www.ruskonsulatbonn.de/StndWohn_R.htm
Danke!


