Russischer Führerschein in DL gültig ?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Zeppelin
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Zeppelin »

Vor etwa einer Woche ist ein Onkel meiner Frau in Kazan' überfahren worden und gestorben, weil ein rechts abbiegender PKW-Fahrer der Meinung war, die grüne Ampel für Fußgänger nicht beachten zu müssen.
Der Täter ist bislang nicht gefasst worden...
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Husky-Leila
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Husky-Leila »

Holzhackerbuam hat geschrieben:
Husky-Leila hat geschrieben:Saratov (russ. Kleinstadt)
Eine russ. Kleinstadt mit 1Mio. Einwohner habe ich auch in Russland nie gesehen. ;)

Hallo Holzhackerbuam,
meine Frau bezeichnet Saratov als Kleinstadt und als "schmutziges Loch". Sie hat fast 50 Jahre da gelebt sie müsste es doch Wissen.
Zum Verkehr in Russland kann ich nur bestädigen was mir ein Taxifahrer gesagt hat " Alles was keine 4 Räder hat, hat auf der Strasse nichts zu suchen. Und besonders als Deutscher lebt man im russischen Verkehr brandgefährlich. Aus eigener Erfahrung: Grüne Fussgängerampel ignoriert man, Zebrastreifen gibt es nicht, Geschwindigkeitsbegrenzungen sind für Ausländer, Geparkt wird wo Platz ist, so die Sichtweise der meisten russischen Autofahrer. :reiter:
Ich habe selbst im Linenbus von Selenagradsk nach Kaliningrad gesessen als dieser einen 3 spurigen Stau ca 300m links (Einbahnstr) auf dem Bürgersteig unter hupendem wegscheuchen der Fußgänger überholt hat. Als Erklärung schimpfte er laut vor sich her "Ich muss meinen Fahrplaneinhalten!!!" [kristall]


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Dietrich
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Dietrich »

Zeppelin hat geschrieben:weil ein rechts abbiegender PKW-Fahrer der Meinung war, die grüne Ampel für Fußgänger nicht beachten zu müssen.
Das ist ja auch der Grund, warum es diese Konstruktion in Russland (zumindest hier in Moskau) so gut wie nie gibt. Fast immer, wenn es eine extra Fussgaengerampel gibt, dann haben die Rechtsabbieger rot, wenn die Fussgaenger gruen haben.
Aus diesem Grund gibt es ja auch die Regel: Hauptampel gruen, Pfeil nach rechts/links leuchtet NICHT: Rechts-/Linksabbieger duerfen NICHT fahren.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:Aus diesem Grund gibt es ja auch die Regel: Hauptampel gruen, Pfeil nach rechts/links leuchtet NICHT: Rechts-/Linksabbieger duerfen NICHT fahren.
Dummerweise brennt aber nichts rotes. Wenn es also dunkel ist, sieht man nicht zwangsläufig nicht den nicht leuchtenden grünen Pfeil.

Als Verkehrsingenieur finde ich diese Lösung sehr sehr gefährlich!
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Dietrich
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Dietrich »

Zejtnot_ hat geschrieben:Wenn es also dunkel ist, sieht man nicht zwangsläufig nicht den nicht leuchtenden grünen Pfeil.
Du bist aber schon arg russifiziert!!!
Zejtnot_ hat geschrieben:Als Verkehrsingenieur finde ich diese Lösung sehr sehr gefährlich!
Was aber zur Gefahr fuer Fussgaenger nur ein paar zehntel Prozent hinzufuegt...
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Zejtnot »

Dietrich hat geschrieben:
Zejtnot_ hat geschrieben:Wenn es also dunkel ist, sieht man nicht zwangsläufig nicht den nicht leuchtenden grünen Pfeil.
Du bist aber schon arg russifiziert!!!
Oh ja, oh ja. Ist natürlich wirklich eine schöne unbewusste Bekenntnis. :lol:
sl74

Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von sl74 »

Hallo,

meine Frau hat ihr Visum erhalten und wollte heute ihren russischen Führerschein auf einen internationalen umschreiben lassen. Auf der Behörde hat man ihr mitgeteilt, dass dies generell geht. Nur leider sind die Antragsformulare ausgegangen und deswegen können sie keinen internationalen Führerschein ausstellen.
Als meine Frau aus dem Polizeigebäude gegangen ist, ist Sie von einem Mann angesprochen worden, der gegen Geld alles regelt... :-( Soviel zur Korruption

Meine Frage: Ist es ausreichend für den vereinfachten Führerschein in Deutschland nur den russischen Führerschein (inkl. Übersetzung) vorzulegen, oder ist unbedingt ein internationaler notwendig?


Viele Grüße
SL74
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Zejtnot »

sl74 hat geschrieben:Meine Frage: Ist es ausreichend für den vereinfachten Führerschein in Deutschland nur den russischen Führerschein (inkl. Übersetzung) vorzulegen, oder ist unbedingt ein internationaler notwendig?
Da der russische Führerschein bis zu einem halben Jahr in Deutschland gültig ist, sollte er auch als Nachweis für den Erwerb des EU-Kärtchens gelten. Aber frag einfach in Deiner Führerscheinstelle nach, was sie fordern!
morchant

Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von morchant »

Husky-Leila hat geschrieben:... Zebrastreifen gibt es nicht,..
Aufpassen im Ural, hier in Ekaterinburg wird gnadenlos gebremst und etwas nördlicher noch gnadenloser, ortskundige bremsen da auch wo man garkeinen Zebrastreifen mehr sieht sondern nur erahnen kann, wenn man genau hinsieht. Das ist besonders gefährlich, wenn man sich an "Zebrastreifen gibt es nicht" gewöhnt hat, in manchen Gegenden aber eben doch :)
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Re: Russischer Führerschein in DL gültig ?

Beitrag von Zejtnot »

Originalbeitrag an dieser Stelle:
Fucano hat geschrieben: Zunächst einmal, damit keine Missverständnisse oder Fehlinterpretationen aufkommen, es muss unterschieden werden zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis:

- Ein Führerschein ist ausschließlich nur der Lappen (oder die Plastikkarte) in dem drin steht, dass man ein Auto oder was auch immer fahren darf.
- Eine Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Fahrzeug (Auto, Motorrad, etc.) fahren zu dürfen.

Das eine hat mit dem anderen nicht direkt etwas zu tun: Hat man seinen Führerschein, also die Plastikkarte, zuhause liegen gelassen, fährt man ohne Führerschein, ABER mit Fahrerlaubnis. Kommt man in eine Polizeikontrolle gibt’s höchstens ein Knöllchen und keinen Punkt. Wurde einem dagegen die Fahrerlaubnis entzogen, dann nutzt es auch nichts, wenn man mit Führerschein (der Plastikkarte) unterwegs ist. Das ist dann (m.W.) eine Straftat und man bekommt 6 Punkte in Flensburg. Soweit zu den Unterschieden zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Das sind Feinheiten, die aber sehr wichtig werden können.

Grundsätzlich gilt, dass ein Ausländer in Deutschland nur maximal 6 Monate mit seinem ausländischen Führerschein fahren darf. Danach muss eine Fahrerlaubnis für Deutschland erworben werden (ihr seht: Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis). Diese Einschränkung gilt natürlich nur für Deutschland. Hat die Frau nach sechs Monaten noch keinen deutschen Führerschein gemacht, kann und darf sie natürlich weiterhin überall auf der Welt mit ihrem russischen Führerschein herum fahren. Nur hier nicht. Wenn man also vor hat mit dem Auto nach Italien, Österreich oder Spanien zu fahren: Kein Problem, dass sie überall dort fahren kann. Nur sollte der Fahrerwechsel außerhalb deutschen Bodens stattfinden, denn sonst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, und dann bekommt nicht nur sie gewaltig Ärger, sondern auch der Mann, der ihr das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.

Grundsätzlich zählen keine Aufenthalte aufgrund Touristen- oder Besuchervisum, weil zum einen bei beiden ein Gesamtaufenthalt von mehr als 6 Monaten in einem 12-Monatszeitraum nicht möglich ist, und zum anderen hat man (allgemein) bei beiden Visumvarianten hier keinen Wohnsitz. Fristbeginn ist der Tag, an dem jemand hier einreist ist. Von da ab 6 Monate.

Zum Erlangen des deutschen Führerscheines:
Ein einfaches Umschreiben wie innerhalb der EU üblich ist nicht möglich. Es muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Allerdings werden weder in der Theorie, noch in der Praxis Pflichtstunden gefordert. Aus meiner persönlichen Erfahrung als früherer Sachverständiger beim TÜV würde ich trotzdem dringend empfehlen, dass sie ausgiebig theoretische und praktische Stunden in der Fahrschule besucht:

Theorie:
Die Fragen bei der Theorieprüfung sind in ihrem Aufbau für Nicht-Deutsche sehr unlogisch und können oft nicht nachvollzogen werden. Hinzu kommt, das sich ein Großteil der Fragen nicht direkt mit dem Straßenverkehr an sich befasst, sondern mit Umweltsachen etc. Womit wir mit dem Problem konfrontiert sind, dass die in Deutschland herrschende Logik bei Umweltschutzthemen von Ausländern oft nicht nachvollzogen werden kann. In Deutschland ist es z.B. aus Gründen des Umweltschutzes verboten, einen total vereisten Wagen im Winter im Stand warm laufen zu lassen, um ein weiteres Vereisen der Scheiben auch nach dem Eiskratzen zu vermeiden. Für Russen (aber z.B. auch für Amerikaner oder Kanadier) ist diese Vorschrift geradezu widersinnig, schließlich soll ein Vereisen der Scheiben schon mit Beginn der Fahrt möglichst ausgeschlossen sein. Das geht eben nur durch warmlaufen im Stand. Deshalb ist bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen der Besuch einer Fahrschule mit einem russisch sprechendem Fahrlehrer, der in der Lage ist diese Thematik verständlich rüber zu bringen, sehr zu empfehlen. Wo eine solche Fahrschule ist, erfährt man über den Fahrlehrerverband. Es gibt auch Lehrbücher und Prüfungsbögen auf russisch.

Praxis:
Wenn etwas im totalen Widerspruch zu deutschen Verhaltensweisen steht, dann sind es russische ”Fahrkünste”: Bei einem Zebrastreifen wird nicht angehalten, sondern es wird Gas gegeben und drauf gehalten. Spielende Kinder am Straßenrand sind kein Grund die Geschwindigkeit herab zu setzen. Sollte ein Kind auf die Straße laufen, ist es in Russland die Schuld des Kindes, weil ein Kind auf der Straße nichts zu suchen hat. Eine Straße ist in Russland ein rechtsfreier Raum, und alles, was von außerhalb aus was für Gründen auch immer auf die Straße gelangt, hat Pech und Schuld. Fairness im Straßenverkehr ist in Russland ebenfalls ein Fremdwort. Auf die Vorfahrt zu verzichten, jemand anderen passieren zu lassen, Handzeichen geben, all das kennt man dort nicht. Ganz aus dem Häuschen gerät ein Russe wenn er sieht, wie man sich hier mittels Handzeichen oder kurzem Aufblinken bedankt. Er wertet das als Schwäche. Bringt mir jetzt bitte keine zwei Dutzend Gegenbeispiele. Auch ich habe sogar einmal erlebt, dass ein Taxifahrer nachts an einem Zebrastreifen anhielt um jemanden rüber zu lassen. Hatte mein gesamtes Weltbild über den russischen Fahrstil erschüttert. Aber das sind Ausnahmen. Insofern ist hier ein etwas längeres Fahren als Beifahrer zu empfehlen, um sich an hiesige Fahrgewohnheiten zu gewöhnen.

Zur Prüfung:

Die Theorieprüfung kann auf russisch abgelegt werden, es muss nur mit Anmeldung zur Prüfung beantragt werden. Bei der praktischen Prüfung ist darauf zu achten, dass der Prüfling in der Lage ist, den Anweisungen des Prüfers folgen zu können. Er (sie) sollte also Sätze wie "Nächste Möglichkeit nach links abbiegen" verstehen können. Es ist dringend anzuraten, den Prüfer vor Antritt der Prüfungsfahrt auf mangelnde Sprachkenntnisse hinzuweisen und abzuklären, inwieweit der Fahrlehrer auf russisch Hinweise geben darf.

Zu den Unterlagen für das Straßenverkehrsamt. Es werden benötigt:

- Russischer (etc.) Führerschein im Original
- Übersetzung des russischen (etc.) Führerscheines von einem vereidigtem Übersetzer
- Erste Hilfe Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
- Passphoto
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Pass & Meldebescheinigung
- Sehtest

Je nach Stadt und Behörde und je nachdem, wie die Behörden einer Stadt innerhalb vernetzt sind, kann auf das eigene Besorgen der Meldebescheinigung und des Polizeilichem Führungszeugnis verzichtet werden. Mich verwundert allerdings, dass w.o. einmal geschrieben wurde, ein Erste-Hilfe-Kurs wäre nicht verlangt worden.

Internationaler Führerschein

Es wird oft gefragt, ob man denn nach den sechs Monaten mit einem Internationalen Führerschein hier fahren darf: Darf man nicht. Der Internationale Führerschein ist nämlich keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern nur ein international genormtes Begleitpapier zur nationalen Fahrerlaubnis. Er dient ausschließlich zur Übersetzung und Verständigung, um im Ausland Probleme zu vermeiden aufgrund der vielen unterschiedlichen Arten und Formen von Führerscheinen überall in der Welt. Deshalb gilt ein Internationaler Führerschein auch nur in Verbindung mit der jeweils nationalen Fahrerlaubnis.
Hinzu kommt auch, dass ein Internationaler Führerschein keine Gültigkeit hat in dem Land wo er ausgestellt wurde, und keine Gültigkeit in dem Land, wo man einen Wohnsitz hat. Das heißt in unserem Fall, er besitzt weder eine Gültigkeit für Russland, noch für Deutschland.

Dennoch ist es empfehlenswert, wenn die Frau beim Fahren während der ersten 6 Monate Aufenthalt hier zusätzlich zu ihrem russischen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein hat, um bei Polizeikontrollen Verständigungsprobleme zu vermeiden. Neuere russische Führerscheine sind zweisprachig: auf Russisch und auf Französisch. Da die Klasseneinteilung für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisse fast identisch mit der in Deutschland ist (A für Motorräder, B für PKW, etc.), ist das bei zweisprachigen Führerscheinen kein Problem. Bei älteren, einsprachigen russischen Führerscheinen kann es jedoch bei Kontrollen zu Verständigungsproblemen kommen, weshalb ein Internationaler Führerschein sehr empfehlenswert ist. Ggf. hilft auch eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer.

Problemfall Abgabe ausländischer Führerschein:

Beantragt man eine Führerscheinprüfung indem man sich auf eine schon vorhandene ausländische Fahrerlaubnis bezieht (also Führerscheinprüfung ohne vorherige Pflichtstunden), verlangen die Straßenverkehrsämter vor Ausgabe des neuen deutschen Führerscheines die Abgabe des ausländischen Führerscheines. Sie berufen sich dabei auf ein entsprechendes EU-Abkommen. Nur, Russland ist kein Mitglieder der EU. Da ein Führerschein (siehe Begriffsbestimmung am Anfang des Kapitels) aber nicht Eigentum des Inhabers der Fahrerlaubnis ist, sondern Eigentum des die Fahrerlaubnis ausstellenden Staates, könnte der Einzuges eines ausländischen Dokumentes (Führerschein) durch unsere Straßenverkehrsämter sogar als Verstoß gegen internationales (russisches) Recht angesehen werden. Was aber auf den hiesigen Straßenverkehrsämtern nicht wirklich jemanden interessiert. Die Kiste mit der Abgabe des Führerscheines birgt aber ein anderes Risiko:

Für Russland gelten m.W. hinsichtlich Führerschein ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland: Wenn eine Russin noch einen Wohnsitz in Russland hat und dort mit einem deutschen Führerschein fährt, so ist das aus russischer Sicht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Etwas anderes ist es natürlich, wenn anhand ihres Passes erkennbar ist, dass sie in Russland abgemeldet und bei der russischen Botschaft in Deutschland registriert ist. Hat sie aber noch einen Wohnsitz in Russland könnte es sein, dass sie streng genommen mit dem neuen deutschen Führerschein nur bis zur russischen Grenze fahren darf, danach aber nicht mehr. Umgekehrt darf ja auch hier ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in D nicht mit einem ausländischem Führerschein rumfahren. Ein Sonderfall ist natürlich, wenn die Frau nie in Russland eine Fahrerlaubnis erworben hat, und die deutsche Fahrerlaubnis ihre erste und einzige wäre. Keine Ahnung, wie die russische Miliz dann in so einem Fall bei einer Kontrolle reagiert.

Wie auch immer, bezogen auf die Abgabe des russischen Führerscheines beim deutschen Straßenverkehrsamt muss das nicht unbedingt bekümmern. Die Frau braucht nur in ihrem Heimatort bei der dortigen Behörde die Ausstellung eines neuen russischen Führerscheines beantragen. Eine deutsche Behörde mag zwar vielleicht in der Lage sein, einen ausländischen Führerschein einziehen zu können, sie kann aber keine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis annullieren. Und die hat die Frau ja noch immer, egal wo sich der Lappen befindet.

Gruß, Ralf
Dieser Beitrag war so gut und vollständig, dass er eine eigenen Thread bekommen hat: FAQ Gültigkeit des russ. Führerscheins in DE
Zuletzt geändert von Zejtnot am 07 Okt 2008, 10:45, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Link auf Originalbeitrag eingefügt
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