Dietrich hat geschrieben:Dann lege ich meine Betonung eben auf
mehr Auflagen
und auch auf
quasi
Wie ist denn das ueberhaupt mit dem nationalen Visum. Muss man das erst in Deutschland 'aktivieren'? Oder bekommt man quasi hier schon eine komplette Aufenthaltserlaubnis?
EIn nationales Visum berechtigt wie bereits gesagt nur zur Einreise in das jeweilige Land, welches das Visum ausgestellt hat.
AUfenthaltstitel können und dürfen nicht von den Botschaften ausgestellt werden. Daher bekommen solche Leute, die einen Daueraufenthalt beabsichtigen, nur ein nationales Visum für normalerweise 3 Monate, damit sie während der Zeit zur Ausländerbehörde marschieren können, um den AUfenthaltstitel dort zu beantragen. Das ist aber in 99% der Fälle nur noch formaler Kram, da im ENdeffekt durch die Beteiligung der ABH beim Visumverfahren die ABH faktisch über den AUfenthaltstitel bereits entschieden hat.
Wenn die ABH nicht zustimmt, gibt es auch kein Visum.